Entscheid vom 21.01.2026 · Kanton ZH

BGer 1C_668/2024

Abgewiesen

Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Nähe eines denkmalgeschützten Bahnhofsgebäudes ist rechtmässig, wenn die Anlage als technische, freistehende Infrastruktur wahrgenommen wird und keine relevante schützenswerte Bausubstanz beeinträchtigt. Der Korrekturfaktor für adaptive Antennen nach NISV ist mit dem Vorsorgeprinzip…

BGer 1C_668/2024 vom 21.01.2026 (Abgewiesen)

Planungsanlass

Betroffenes Schutzgut

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Weitere Entscheide dazu

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.