Die Baubewilligung für einen Ersatzneubau eines Mehrfamilienhauses ist rechtmässig, wenn die Erschliessung, Verkehrssicherheit und Grenzabstände nach kantonalem Recht (Art. 134, 136, 139, 144 Abs. 3 BauG NW) willkürfrei geprüft wurden und keine krassen Rechtsverletzungen vorliegen.
BGer 1C_181/2026 vom 10.09.2026 (Abgewiesen)Themenfeld
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 27.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.