Entscheide zu Art. 16a RPG
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- BGer 1C_577/2025Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei unbewilligter Terrainveränderung in der Landwirtschaftszone ist verhältnismässig, wenn der Eingriff in den Boden durch unzulässige Abfallentsorgung (Schlamm mit Fällungsmitteln und Kunststoffresten) widerrechtlich ist und keine mildere Alternative besteht.
- BGer 1C_284/2024Ein Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone (Fromagerie und Wohnnutzung in einem Alpchalet) ist zulässig, wenn die Bauten für die landwirtschaftliche Nutzung objektiv notwendig sind, keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen und die langfristige Subsistenz der Nutzung plausibel ist. Die Interessenabwägung muss sich an…
- BGer 1C_106/2023Für die Zonenkonformität der Pensionspferdehaltung in der Landwirtschaftszone nach Art. 16a bis Abs. 1 RPG ist ein bereits bestehendes landwirtschaftliches Gewerbe im Sinne von Art. 7 BGBB erforderlich; eine hypothetische oder objektivierte Betrachtung des Betriebspotenzials genügt nicht.
- BGer 1C_147/2023Die Beseitigung rechtswidriger Bauten ausserhalb der Bauzone setzt eine Prüfung der materiellen Rechtswidrigkeit voraus. Ein Abbruchbefehl ohne Durchführung eines nachträglichen Baubewilligungsverfahrens stellt einen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie dar.
- BGer 1C_315/2023Die Unterscheidung zwischen Neubauten am Siedlungsrand und mitten im Landschaftsbildgebiet ist sachlich gerechtfertigt, wenn sie dem Schutz des Landschaftsbilds dient. Ein Bauabschlag in einem Landschaftsbildgebiet ist verhältnismässig, wenn die zonenkonforme Nutzung weiterhin möglich bleibt und der Schutzzweck gewahrt wird.
- BGer 1C_462/2022Ein Pouletmaststall in der Landwirtschaftszone ist nur zonenkonform, wenn die innere Aufstockung nach Art. 16a Abs. 2 RPG i.V.m. Art. 36 RPV erfüllt ist und die Mindestabstände gemäss LRV eingehalten werden, auch gegenüber betriebsfremden Wohnhäusern in der Landwirtschaftszone.
- BGer 1C_263/2023Ein Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone ist nur zonenkonform, wenn der Betrieb längerfristig bestehen kann und die Baute oder Anlage für die Bewirtschaftung nötig ist. Ein namhafter landwirtschaftlicher Ertrag (mindestens ein Drittel des Privatverbrauchs einer durchschnittlichen bäuerlichen Familie) ist erforderlich, um die…
- BGer 1C_526/2022Ein Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone, das den Rahmen der internen Entwicklung (Art. 16a Abs. 2 RPG) überschreitet, kann nur bewilligt werden, wenn es in einer speziell dafür ausgewiesenen Zone liegt, die durch eine Affektionsplanung (z. B. PLA) festgelegt wurde. Eine blosse Ausweisung im kantonalen Richtplan genügt nicht.
- BGer 1C_15/2022Ein Vordach in der Landwirtschaftszone ist nicht zonenkonform nach Art. 16a RPG i.V.m. Art. 34 RPV, wenn die betriebliche Notwendigkeit fehlt, weil bestehende Ökonomiebauten für die Unterbringung von Maschinen genutzt werden können. Ein unrechtmässiger Vorbestand (Zweitwohnung) in der Landwirtschaftszone kann nicht als altrechtliche…
- BGer 1C_589/2022Die Erweiterung eines Bewirtschaftungswegs in der Landwirtschaftszone innerhalb eines BLN-Gebiets ist nicht betriebsnotwendig und beeinträchtigt überwiegende öffentliche Interessen des Landschaftsschutzes. Eine nachträgliche Bewilligung scheidet aus, und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig.
- BGer 1C_335/2022Ein Brombeerzuchtstreifen mit Spaliererziehung in der Landwirtschaftszone ist nicht zonenkonform, wenn der Betrieb als Freizeitlandwirtschaft einzustufen ist (Art. 34 Abs. 5 RPV). Die Beurteilung der Zonenkonformität erfordert eine Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung von Indizien wie fehlende Gewinnorientierung, fehlende…
- BGer 1C_262/2022Die nachträgliche Baubewilligung für einen überdimensionierten Allwetterauslauf in der Landwirtschaftszone ist nur für die tierschutzrechtlich minimale Fläche von 220 m² zulässig, da die Inanspruchnahme von Fruchtfolgeflächen über das Mindestmass hinaus mit den Zielen der Raumplanung (Art. 3 Abs. 2 lit. a RPG) unvereinbar ist. Die…
- BGer 1C_113/2022Die Interessenabwägung zwischen landwirtschaftlicher innerer Aufstockung und Immissionsschutz fällt zugunsten des Immissionsschutzes aus, wenn der halbe Mindestabstand zu Wohnhäusern nicht eingehalten wird und übermässige Geruchsimmissionen zu erwarten sind.
- BGer 1C_300/2021Eine Recinzione zur Absicherung eines Hobby-Gartens in der landwirtschaftlichen Zone ist als Anlage im Sinne von Art. 16a RPG zu qualifizieren und bedarf einer Bewilligung. Da sie der Freizeitlandwirtschaft dient, ist sie nicht zonengerecht (Art. 34 Abs. 5 OPT) und kann nicht ausserhalb der Bauzone bewilligt werden.
- BGer 1C_260/2021Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone bedürfen der konstitutiven Zustimmung der kantonalen Behörde nach Art. 25 Abs. 2 RPG; ohne diese ist die kommunale Baubewilligung nichtig. Ein allfälliger Vertrauensschutz scheitert am öffentlichen Interesse an der Einhaltung des raumplanungsrechtlichen Trennungsprinzips.
- BGer 1C_474/2021Die Bewilligung eines Forstwerkhofs und die Umnutzung von Betriebsgebäuden zu stillen Lagern ausserhalb der Bauzone erfordert eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24a RPG, die nur erteilt werden darf, wenn keine neuen Auswirkungen auf Raum, Erschliessung und Umwelt entstehen. Eine blosse Nutzung als Lager für gewerblich genutzte…
- BGer 1C_651/2021Ein nachträgliches Baugesuch für einen Ersatzbau Schopf ausserhalb der Bauzone ist nicht zu bewilligen, wenn die Baute nicht standortgebunden ist und überwiegende öffentliche Interessen (insbesondere Naturschutz) entgegenstehen. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, selbst bei Bösgläubigkeit des Bauherrn.
- BGer 1C_488/2021Die Vollstreckung einer rechtskräftigen Abbruchanordnung kann nicht mit einem neuen Baugesuch (Wiedererwägungsgesuch) angefochten werden, wenn dieses keine ernsthaften Aussichten auf Bewilligung hat. Die Notwendigkeit landwirtschaftlicher Bauten in der Landwirtschaftszone beurteilt sich nach objektiven Kriterien, und überdimensionierte…
- BGer 1C_390/2020Für den Neubau einer landwirtschaftlichen Siedlung in einer Landschaftsschutzzone sind die Immissionsgrenzwerte nach Art. 22 USG und LSV massgebend, nicht die Planungswerte. Die Interessenabwägung nach Art. 34 Abs. 4 lit. b RPV ist korrekt, wenn überwiegende Interessen nicht entgegenstehen und der Standort optimal evaluiert wurde.
- BGer 1C_608/2020Die akzessorische Überprüfung einer rechtskräftigen Spezialzone ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn sich die tatsächlichen oder gesetzlichen Voraussetzungen seit Planerlass erheblich geändert haben. Ein Gestaltungsplan in einer bedingten Spezialzone muss sich an den rechtskräftigen Nutzungsplan halten und bedarf keiner zusätzlichen…
- BGer 1C_90/2020Die Vorinstanz durfte in antizipierter Beweiswürdigung von der Einholung eines Gutachtens der ENHK und EDK absehen, da die kantonale Denkmalpflege das Bauvorhaben fachkundig und umfassend begutachtet hatte. Die Baubewilligung für ein Geschäfts- und Wohnhaus in der Zentrumszone Altstadt 2 (ZA2) ist bundesrechtskonform, soweit sie die…
- BGer 1C_60/2021Bauten und Installationen ausserhalb der Bauzone müssen auch nach Ablauf von 30 Jahren in den rechtmässigen Zustand zurückversetzt werden, sofern keine Ausnahme nach Art. 24 ff. RPG vorliegt. Der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet ist verfassungsrechtlich verankert und erfordert eine strikte Anwendung.
- BGer 1C_578/2019Eine in der Landwirtschaftszone errichtete Barriere ist nicht zonenkonform nach Art. 16a RPG, wenn sie nicht der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung dient, sondern primär dem Schutz vor unbefugter Nutzung. Eine nachträgliche Baubewilligung scheidet aus, und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig.
- BGer 1C_439/2018Die Umgebungsgestaltung eines Mehrfamilienhauses in der Landwirtschaftszone ist nicht zonenkonform, wenn sie überdimensioniert ist und überwiegende Interessen wie Landschaftsschutz und Erhalt landwirtschaftlicher Flächen entgegenstehen. Die kantonale Praxis zur Begrenzung von Gartenanlagen auf einen 7 m-Radius um Wohnbauten ist…
- BGer 1C_9/2019Die Erschliessung einer Bauparzelle über Landwirtschaftsland ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn keine Alternativerschliessung über das Baugebiet möglich ist. Die maximale massvolle Erweiterung einer bestandesgeschützten Zufahrt nach Art. 24c RPG i.V.m. Art. 42 RPV ist bereits ausgeschöpft, wenn die zulässige Flächenvergrösserung von…
- BGer 1C_289/2018Ein Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Schweinescheune) ist nicht bewilligungsfähig, wenn die Mindestabstände nach FAT-Richtlinien und LRV nicht eingehalten werden und keine überwiegenden öffentlichen Interessen eine Ausnahmebewilligung rechtfertigen.
- BGer 1C_131/2019Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG für Bauten ausserhalb der Bauzone setzt voraus, dass die Standortgebundenheit durch objektive, besonders wichtige Gründe (technisch, wirtschaftlich oder naturräumlich) bedingt ist und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Reine Komfort- oder Bequemlichkeitsgründe genügen…
- BGer 1C_13/2018Die Wiederherstellungspflicht bei widerrechtlichen Geländeauffüllungen ausserhalb der Bauzone umfasst das gesamte nicht bewilligte Aushubmaterial, unabhängig von späteren Einigungen oder Teilrückbauten. Die Bindungswirkung früherer Entscheide des Bundesgerichts und kantonaler Instanzen geht vor.
- BGer 1C_198/2018Die unbewilligte Ablagerung von rund 600 m³ Material in der Landwirtschaftszone stellt eine erhebliche Abweichung von der Baubewilligung dar, sodass die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verhältnismässig ist. Die Bauherrschaft kann sich nicht auf guten Glauben berufen, wenn die Bewilligung klar und unmissverständlich war.
- BGer 1C_319/2018Art. 34b Abs. 5 RPV schliesst die Errichtung neuer Wohnbauten im Zusammenhang mit der Haltung und Nutzung von Pferden in der Landwirtschaftszone generell aus, auch für Wohnraum der abtretenden Generation. Die Bestimmung geht als Spezialnorm Art. 34 Abs. 3 RPV vor.
- BGer BGE 145 I 156Bauten und Anlagen in der Bauzone müssen so platziert werden, dass sie keine nennenswerten Auswirkungen auf eine benachbarte Landwirtschaftszone ausüben. Eine Wohnbaute direkt an der Zonengrenze ist nicht zonenkonform und muss zurückversetzt werden, sofern sie die Landwirtschaftszone beeinträchtigt.
- BGer 1C_611/2017Das Bundesgericht bestätigt die Rekurslegitimation von Nachbarn gegen eine Wiederherstellungsverfügung in der Landwirtschaftszone, wenn diese durch Lärmimmissionen und andere Beeinträchtigungen besonders betroffen sind. Es verlangt eine globale Interessenabwägung nach Art. 24c Abs. 5 RPG, die auch Lärmschutzbelange (LPE, OPB) einbezieht.
- BGer 1C_668/2017Bauten in der Bauzone dürfen nicht ohne Prüfung der Auswirkungen auf die benachbarte Landwirtschaftszone direkt an die Zonengrenze gestellt werden. Eine zonenkonforme Bewilligung setzt voraus, dass die Baute keine nennenswerten Auswirkungen auf die Landwirtschaftszone hat oder eine Ausnahmebewilligung erteilt wird.
- BGer 1C_61/2018Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes bei zonenwidriger Wohnnutzung ausserhalb der Bauzone liegt im öffentlichen Interesse und ist verhältnismässig, selbst wenn die Nutzung aktuell nicht ausgeübt wird.
- BGer 1C_318/2017Die Wiederherstellung und der Ausbau eines durch Brand zerstörten landwirtschaftlichen Gebäudes in der Landwirtschaftszone ist zulässig, wenn die Standortgebundenheit gewahrt und die Interessenabwägung nach Art. 34 OAT und Art. 16a RPG vorgenommen wird. Die Einhaltung der Abstandsregeln nach OPair und FAT-Richtlinien ist unter…
- BGer 1C_180/2017Gemeinden dürfen in der Landwirtschaftszone Vorschriften über den Erstwohnungsanteil erlassen, wenn sie hierzu durch kantonales Recht oder bundesrechtliche Regelungen (insbesondere ZWG) ermächtigt sind. Die umstrittene Regelung im Baureglement der Einwohnergemeinde Grindelwald ist verhältnismässig und mit der Eigentumsgarantie vereinbar.
- BGer 1C_284/2017Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone sind nur zonenkonform, wenn sie zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung nötig sind oder standortgebunden sind. Erweiterungen nicht zonenkonformer Bauten ausserhalb der Bauzone sind nur zulässig, wenn sie massvoll sind und den Anforderungen von Art. 24c RPG entsprechen.
- BGer 1C_482/2017Die Ausnahmebewilligung für den Erhalt eines illegalen Anbaus in der Landwirtschaftszone ist unzulässig, wenn dieser das bereits überschrittene Bausoll weiter erhöht und damit das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet schwerwiegend verletzt. Die Interessenabwägung muss die strikte Geltung dieses Prinzips berücksichtigen.
- BGer 1C_426/2016Das Trockensubstanzkriterium nach Art. 36 Abs. 1 lit. b RPV allein genügt nicht, um eine innere Aufstockung in der Landwirtschaftszone zu rechtfertigen, wenn es nicht sicherstellt, dass die bodenabhängige Produktion überwiegt. Die innere Aufstockung setzt voraus, dass der bodenunabhängige Betriebsteil gegenüber dem bodenabhängigen von…
- BGer 1C_165/2016Bei der Standortwahl für landwirtschaftliche Bauten in der Landwirtschaftszone ist eine gesamthafte Interessenabwägung nach Art. 34 Abs. 4 lit. b RPV erforderlich; der gewählte Standort muss sich als der beste erweisen, wobei betriebliche Effizienz, Bodenqualität, Erschliessung und Landschaftsschutz massgeblich sind.
- BGer BGE 143 II 588Eine Speziallandwirtschaftszone nach Art. 16a Abs. 3 RPG kann nur ausgeschieden werden, wenn der Kanton die Anforderungen dafür in allgemeiner Weise im Richtplan oder per Gesetz festlegt. Fehlt diese Grundlage, ist die Zone unzulässig. Zudem müssen die geplanten Nutzungen der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung dienen.
- BGer 1C_188/2016Ein Mazot in der Landwirtschaftszone II und in einer kantonalen Naturschutzzone kann weder aufgrund einer ordentlichen Bewilligung (Art. 16a, 22 RPG) noch einer ausserordentlichen Bewilligung (Art. 24 RPG) genehmigt werden, wenn keine landwirtschaftliche Nutzung vorliegt und die Standortgebundenheit nicht gegeben ist. Die…
- BGer 1C_776/2013Transformationen und Umnutzungen von Gebäuden ausserhalb der Bauzone unterliegen den strengen Voraussetzungen von Art. 24c RPG und Art. 42 RPV. Selbst bei Qualifizierung als Nebenfläche ist eine Umnutzung unzulässig, wenn sie die Identität des Gebäudes oder die zulässige Ausnutzung überschreitet.
- BGer 1C_17/2015Die Interessenabwägung nach Art. 34 Abs. 4 RPV ist unvollständig, wenn landschaftsschützerische Belange (Vorrang Landschaft, Vernetzungsfunktion) sowie Alternativstandorte und die längerfristige Existenzfähigkeit des Betriebs nicht vertieft geprüft werden.
- ? 1C_144/2013Die Umnutzung eines bestehenden Weidestalls für eine Pferdepension in der Landwirtschaftszone ist zonenkonform, wenn die betriebseigene Futtergrundlage und Weiden ausreichen und der Standort unter Abwägung der raumplanerischen Interessen (Zersiedelungsvermeidung, Landschaftsbild, Erschliessung) geeignet ist. Erweiterungen sind nur…
- BGer 1C_79/2008Das Bundesgericht bestätigt die Interessenabwägung des kantonalen Verwaltungsgerichts: Das überwiegende Interesse an der Erhaltung des Ortsbilds und der Landschaft des Weilers Vogelshus geht dem Bau einer grossdimensionierten Schweinemasthalle vor, unabhängig von deren exakter Lage zum Ortsbildschutzperimeter.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.