Entscheid vom 28.11.2022 · Kanton GR

VGer GR R 2021 120

Abgewiesen

Ist für einen Stallneubau in der Landwirtschaftszone, der von einer kommunalen Landschaftsschutzzone überlagert wird, kein zumutbarer Alternativstandort ausserhalb dieser Zone verfügbar, bleibt das Schonungsgebot nach Art. 3 KNHG gewahrt und die Baubewilligung ist rechtmässig. Der Beizug der kantonalen Natur- und Heimatschutzkommission…

VGer GR R 2021 120 vom 28.11.2022 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.