Ein Pouletmaststall in der Landwirtschaftszone ist nur zonenkonform, wenn die innere Aufstockung nach Art. 16a Abs. 2 RPG i.V.m. Art. 36 RPV erfüllt ist und die Mindestabstände gemäss LRV eingehalten werden, auch gegenüber betriebsfremden Wohnhäusern in der Landwirtschaftszone.
BGer 1C_462/2022 vom 15.01.2024 (Gutgeheissen)Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
Entscheide zur selben Frage
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- BGer 1C_710/2025Die Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG als standortgebunden, und die Vorinstanz verletzte kein Bundesrecht, indem sie die relative Standortgebundenheit bejahte und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen sahen.
- BGer 1C_325/2024Nachbargemeinden sind zur Beschwerde legitimiert, wenn sie durch ein Bauvorhaben in spezifischen hoheitlichen Aufgaben oder in der Wahrnehmung eines gewichtigen öffentlichen Interesses (z. B. Schutz der Bevölkerung vor nächtlichen Lärmimmissionen) betroffen sind, selbst wenn nicht die Mehrheit der Bevölkerung direkt betroffen ist.
- BGer 1C_501/2025Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Bauzone ist rechtmässig, wenn die Einhaltung der Anlagegrenzwerte (AGW) nach NISV durch nachträgliche Abschirmmassnahmen sichergestellt und die immissionsrechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Die nachträgliche Ergänzung der Bewilligung mit Auflagen ist bei geringfügigen, behebbaren…
- BGer 1C_235/2026Eine Baubewilligung kann erst als abgeschlossen gelten, wenn alle für die Baufreigabe notwendigen Nebenbestimmungen erfüllt sind, auch wenn diese technisch bedingt sind. Die Beurteilung der Verkehrssicherheit einer Zufahrt unterliegt einem weiten kantonalen Ermessensspielraum.
Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.