Entscheid vom 11.10.2024 · Kanton BE

VGer BE 100 2022 347

Gutgeheissen

Enthält das kommunale Baureglement keine Vorschrift über den Abstand von Bauten zur Bauzonengrenze, so findet Art. 12 Abs. 5 i.V.m. Abs. 1 NBRD als ergänzendes Recht nach Art. 70 Abs. 3 BauG Anwendung, weil es sich beim Zonengrenzabstand um einen baurechtlich wesentlichen Sachverhalt handelt — auch wenn der kommunale Gesetzgeber bewusst…

VGer BE 100 2022 347 vom 11.10.2024 (Gutgeheissen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.