Bestimmung · 50 Entscheide

Art. 11 Abs. 2 USG

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Entscheide zu Art. 11 Abs. 2 USG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_501/202506.08.2026 · AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Bauzone ist rechtmässig, wenn die Einhaltung der Anlagegrenzwerte (AGW) nach NISV durch nachträgliche Abschirmmassnahmen sichergestellt und die immissionsrechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Die nachträgliche Ergänzung der Bewilligung mit Auflagen ist bei geringfügigen, behebbaren…
  2. BGer 1C_379/202517.06.2026 · AbgewiesenEin Standortdatenblatt für Mobilfunkanlagen mit adaptiven Antennen genügt den Anforderungen der NISV, wenn es den adaptiven Betrieb und die Anzahl Sub-Arrays angibt; die Angabe des Korrekturfaktors oder der maximalen Sendeleistung ist nicht erforderlich.
  3. BGer 1C_413/202521.05.2026 · AbgewiesenDie Anwendung von Korrekturfaktoren auf adaptive Mobilfunkanlagen gemäss Ziff. 63 Anhang 1 NISV ist bundesrechtskonform, sofern die Anlagegrenzwerte über 6 Minuten gemittelt eingehalten werden. Die Angaben im Standortdatenblatt entsprechen den bundesrechtlichen Anforderungen.
  4. BGer 1C_539/202404.12.2025 · AbgewiesenDie Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen in der Gewerbezone ist bundesrechtskonform, wenn die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden und die automatische Leistungsbegrenzung sowie die Qualitätssicherungssysteme den Anforderungen entsprechen. Eine Interessenabwägung ist bei Mobilfunkanlagen…
  5. BGer 1C_30/202513.11.2025 · AbgewiesenEine Mobilfunkanlage in der Industriezone ist zonenkonform, wenn sie in funktioneller Beziehung zum Siedlungsgebiet steht und keine konkreten Schutzanliegen (z. B. Ortsbild, Naturpark) beeinträchtigt. Reflexionen bei der NIS-Prognose müssen nur dann berücksichtigt werden, wenn sie mit verhältnismässigem Aufwand erfasst werden können;…
  6. BGer 1C_550/202424.10.2025 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Aufwertung eines denkmalgeschützten Kulturobjekts (Ortsbildpflege, Tourismus) und den privaten sowie umweltrechtlichen Interessen (Lichtimmissionen, Schutz der Tierwelt) fällt zugunsten des Vorhabens aus, sofern die Beleuchtung verhältnismässig und technisch optimiert ist.
  7. BGer 1C_175/202526.08.2025 · AbgewiesenDie Interessen an der Nutzung der Solarenergie auf bestehenden Bauten gehen gemäss Art. 18a Abs. 4 RPG den ästhetischen Anliegen grundsätzlich vor. Eine technisch notwendige Aufständerung einer Photovoltaikanlage zur Winterstromerzeugung kann auch bei Überschreitung der Gebäudehöhe bewilligt werden, sofern sie gestalterisch vertretbar…
  8. BGer 1C_306/202419.06.2025 · AbgewiesenDie Baubewilligung für Wärmepumpen in der Landwirtschaftszone ist bundesrechtskonform, wenn die Planungswerte eingehalten werden und das Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG, Art. 7 Abs. 1 LSV) durch plausibel begründete Standortwahl und Emissionsbegrenzung gewahrt ist. Eine umfassende Interessenabwägung aller möglichen Standorte ist…
  9. BGer 1C_392/202313.05.2025 · AbgewiesenDie relative Standortgebundenheit einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone ist zu bejahen, wenn funktechnische Gründe und die bestehende Infrastruktur einen Standort in der Nichtbauzone gegenüber einer Bauzone als erheblich vorteilhafter erscheinen lassen und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
  10. BGer 1C_526/202325.03.2025 · AbgewiesenBei einer rechtskräftig bewilligten Abfallsammelstelle setzt deren Schliessung oder Redimensionierung eine umfassende Interessenabwägung voraus, wobei die getroffenen Emissionsreduktionsmassnahmen als verhältnismässig erachtet wurden und die Planungswerte eingehalten wurden.
  11. BGer 1C_83/202421.03.2025 · AbgewiesenEine Luft/Wasser-Wärmepumpe ist bewilligungsfähig, wenn die lärmschutzrechtlichen Planungswerte eingehalten werden und das Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG, Art. 7 Abs. 1 lit. a LSV) gewahrt ist, wobei zusätzliche Massnahmen nur bei wirtschaftlich tragbarer, wesentlicher Emissionsreduktion verlangt werden können.
  12. BGer 1C_640/202324.02.2025 · AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage ist rechtmässig, wenn die Einhaltung des Anlagegrenzwerts an Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) nach den Vorgaben der NISV und den Vollzugsempfehlungen des BAFU gewährleistet ist. Der Korrekturfaktor für adaptive Antennen ist mit dem USG vereinbar.
  13. BGer 1C_279/202306.02.2025 · AbgewiesenDie Regelungen zu adaptiven Mobilfunkanlagen in Ziff. 63 Anhang 1 NISV (Korrekturfaktor, 6-Minuten-Mittelung) sind stufengerecht und verletzen weder das Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG) noch andere bundesrechtliche Bestimmungen. Das bestehende Qualitätssicherungssystem ist für die Überwachung tauglich.
  14. BGer 1C_3/202429.01.2025 · Teilweise gutgeheissenDie Gemeinde darf im kommunalen Richtplan keine generell-abstrakten Grenzwerte oder Abstandsregeln für Grosswindanlagen festlegen, die eine umfassende Interessenabwägung im Einzelfall vereiteln und damit der behördenverbindlichen kantonalen Richtplanung widersprechen.
  15. BGer BGE 151 II 59301.01.2025 · AbgewiesenDie Anwendung eines Korrekturfaktors auf die maximale Sendeleistung und die Mittelung der massgeblichen Sendeleistung über 6 Minuten bei adaptiven Mobilfunkantennen ist mit dem umweltrechtlichen Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG) vereinbar. Das bestehende Qualitätssicherungssystem ist tauglich, um den bewilligungskonformen Betrieb…
  16. BGer 1C_307/202309.12.2024 · AbgewiesenDie Regelung des Korrekturfaktors für adaptive Mobilfunkantennen in Ziff. 63 Abs. 2 und 3 Anhang 1 NISV ist stufengerecht und mit dem Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG) vereinbar. Die Baubewilligung für die Erweiterung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen ist rechtmässig.
  17. BGer 1C_573/202331.10.2024 · AbgewiesenDie geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind rechtskonform; das Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG) wird durch die festgelegten Grenzwerte hinreichend umgesetzt. Die QS-Systeme für adaptive Antennen und die Abnahmemessmethoden des METAS gelten als tauglich.
  18. BGer 1C_459/202312.08.2024 · AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage ist bundesrechtskonform, wenn die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden. Die Berücksichtigung von Elektrosensibilität oder nichtthermischen Wirkungen rechtfertigt keine Abweichung von den geltenden Grenzwerten.
  19. BGer 1C_411/202205.07.2024 · AbgewiesenDie Anwendung eines Korrekturfaktors auf Mobilfunkanlagen mit adaptiven Antennen, die nach dem 'worst case-Szenario' beurteilt wurden, setzt eine Baubewilligung voraus. Ziff. 62 Abs. 5 bis Anhang 1 NISV steht dem nicht entgegen, da sie keine Aussage zur Baubewilligungspflicht enthält.
  20. BGer 1C_5/202209.04.2024 · AbgewiesenDie Worst-Case-Betrachtung für adaptive Mobilfunkanlagen nach der NISV dient dem Strahlenschutz und ist rechtmässig. Die Qualitätssicherungssysteme der Betreiber sind grundsätzlich geeignet, die Einhaltung der Grenzwerte zu gewährleisten.
  21. BGer 1C_633/202327.02.2024 · AbgewiesenDie Interessenabwägung im Strassenplanverfahren Birkenstrasse (Neuheim) bestätigte die Vereinbarkeit mit der Grundordnung (Art. 2 RPG) und dem Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG), da der Ausbau als Teil eines Ringstrassensystems die Verkehrssicherheit verbessert und keine wesentlichen Abweichungen oder zusätzliche Umweltbelastungen…
  22. BGer 1C_569/202220.02.2024 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Lärmschutz (Vorsorgeprinzip) und der wirtschaftlichen Tragbarkeit von emissionsmindernden Massnahmen fällt zugunsten der Bewilligung aus, da die Planungswerte deutlich unterschritten werden und keine wesentliche zusätzliche Emissionsreduktion mit geringem Aufwand möglich ist.
  23. BGer 1C_542/202121.09.2023 · AbgewiesenDie Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform. Abnahmemessungen bei adaptiven Mobilfunkantennen sind gestützt auf die technischen Berichte des METAS und die Erläuterungen des BAFU möglich. Die QS-Systeme der Mobilfunkbetreiberinnen können die Einhaltung der Grenzwerte hinreichend gewährleisten.
  24. BGer 1C_101/202113.07.2023 · AbgewiesenDie Beurteilung adaptiver Mobilfunkanlagen nach der 'worst case'-Betrachtung ist bundesrechtskonform und genügt den Anforderungen der NISV. Die in der NISV verankerten Immissions- und Anlagegrenzwerte sind gesetzeskonform und berücksichtigen das Vorsorgeprinzip.
  25. BGer 1C_527/202113.07.2023 · AbgewiesenDie Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind gesetzes- und verfassungskonform. Abnahmemessungen bei adaptiven Mobilfunkanlagen sind nach der aktuellen Messmethodik des METAS und BAFU durchführbar, und die QS-Systeme der Mobilfunkbetreiberinnen können die Einhaltung der Grenzwerte hinreichend gewährleisten.
  26. BGer 1C_100/202114.02.2023 · AbgewiesenDie geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV für Mobilfunkanlagen, einschliesslich adaptiver Antennen (5G), sind mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar. Die Tauglichkeit der Qualitätssicherungssysteme (QS-Systeme) für die Kontrolle der Sendeleistung wird bestätigt.
  27. BGer 1C_608/202014.01.2022 · AbgewiesenDie akzessorische Überprüfung einer rechtskräftigen Spezialzone ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn sich die tatsächlichen oder gesetzlichen Voraussetzungen seit Planerlass erheblich geändert haben. Ein Gestaltungsplan in einer bedingten Spezialzone muss sich an den rechtskräftigen Nutzungsplan halten und bedarf keiner zusätzlichen…
  28. BGer 1C_174/202005.05.2021 · AbgewiesenDie Vorinstanz hat die Parkplatzpflicht für eine Schulanlage willkürfrei auf 70 Plätze reduziert, da die gute Erschliessung mit öffentlichem Verkehr eine Abweichung von der VSS-Norm rechtfertigt. Lärm- und Lichtimmissionen durch die Erweiterung bleiben unter den Planungswerten, zusätzliche Schutzmassnahmen sind unverhältnismässig.
  29. BGer 1C_389/201927.01.2021 · GutgeheissenBei der Standortwahl für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe müssen auch Innenstandorte vertieft geprüft werden, selbst wenn die Aussenanlage die Planungswerte deutlich einhält. Die fehlende Baubewilligung für die ursprüngliche Aussenanlage schränkt die Standortwahl im nachträglichen Bewilligungsverfahren nicht ein.
  30. BGer 1C_418/201916.07.2020 · GutgeheissenDie Baubewilligungsbehörde muss bei der Bewilligung einer Luft/Wasser-Wärmepumpe, die die Planungswerte einhält, zusätzlich prüfen, ob mit relativ geringem Aufwand eine wesentliche Reduktion der Lärmemissionen im Rahmen des Vorsorgeprinzips (Art. 11 Abs. 2 USG, Art. 7 Abs. 1 lit. a LSV) erreicht werden kann.
  31. BGer 1C_603/201813.01.2020 · AbgewiesenDie Erteilung einer Ausnahmebewilligung für Abstandsunterschreitungen ist bundesrechtskonform, wenn besondere Umstände vorliegen und keine öffentlichen oder nachbarlichen Interessen beeinträchtigt werden. Die Lärmschutzvorschriften sind eingehalten, wenn die Planungswerte und vorsorglichen Emissionsbegrenzungen kumulativ erfüllt sind.
  32. BGer 1C_97/201803.09.2019 · AbgewiesenEine Mobilfunkanlage innerhalb der Bauzone ist zonenkonform, wenn ihr Versorgungsgebiet flächenmässig erheblich mehr Land in der Nichtbauzone als in der Bauzone umfasst. Die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der NISV wird durch QS-Systeme ausreichend gewährleistet, sofern die definierten Prozesse eingehalten werden.
  33. BGer 1C_289/201808.07.2019 · AbgewiesenEin Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Schweinescheune) ist nicht bewilligungsfähig, wenn die Mindestabstände nach FAT-Richtlinien und LRV nicht eingehalten werden und keine überwiegenden öffentlichen Interessen eine Ausnahmebewilligung rechtfertigen.
  34. BGer 1C_219/201809.11.2018 · AbgewiesenInfrastrukturanlagen in Bauzonen sind zonenkonform, wenn sie in funktioneller Beziehung zum Ort stehen und Bauzonenland abdecken. Die Erschliessung und Lärmimmissionen sind nach Bundesrecht zu prüfen, wobei kantonale Behörden ein erhebliches Ermessen haben.
  35. BGer 1C_252/201705.10.2018 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen dem Ruhebedürfnis der Anwohner und dem öffentlichen Interesse am Sportbetrieb fiel zugunsten des letzteren aus, da die angeordneten Massnahmen den Lärm auf ein nicht übermässiges Niveau reduzierten und weitergehende Einschränkungen unverhältnismässig gewesen wären.
  36. BGer 1C_315/201704.09.2018 · AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des Bahnausbaus aus, da die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte und Richtwerte für Lärm, Erschütterungen und nichtionisierende Strahlung prognostiziert wurde und die geforderten Vorsorgemassnahmen (z. B. Lärmschutzwand) als unverhältnismässig eingestuft wurden.
  37. BGer 1C_149/201702.02.2018 · AbgewiesenDie Genehmigung von Quartierplanvorschriften für verkehrsintensive Einrichtungen setzt eine gute, planerisch gesicherte Langsamverkehrserschliessung voraus, insbesondere eine sichere Hauptzufahrtsachse für Velofahrer. Fehlt diese, ist die Genehmigung zu verweigern.
  38. BGer 1C_323/201715.01.2018 · AbgewiesenDie bundesrechtliche Regelung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) ist abschliessend; kantonale oder kommunale Vorschriften haben insoweit keinen Raum. Die Einhaltung der Grenzwerte und die Tauglichkeit des Qualitätssicherungssystems (QS-System) sind massgebend.
  39. BGer 1C_260/201606.06.2017 · AbgewiesenBei bestehenden Tierhaltungsanlagen innerhalb einer bewohnten Zone ist der lufthygienische Mindestabstand gemäss FAT-Bericht (Ziff. 512 Anh. 2 LRV) bis zum nächstgelegenen bewohnten Gebäude einzuhalten; eine Berücksichtigung von Nutzungsreserven ist nicht geboten. Bei Einhaltung des Mindestabstands sind keine weiteren vorsorglichen…
  40. BGer 1C_162/201515.07.2016 · AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des öffentlichen Verkehrsinteresses (Betriebsoptimierung der S-Bahn) aus, da die Alternativvarianten betriebliche Nachteile aufwiesen und die Umweltbelastungen (Lärm, nichtionisierende Strahlung) die gesetzlichen Grenzwerte einhielten. Das Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG) verlangte keine…
  41. BGer 1C_172/201115.11.2011 · GutgeheissenDie Plangenehmigung für eine Hochspannungsleitung erfordert eine umfassende Interessenabwägung, insbesondere bei wesentlichen Änderungen bestehender Anlagen. Eine Teilverkabelung muss im Genehmigungsverfahren selbst geprüft werden, und die Einhaltung der Anlagegrenzwerte der NISV ist bei wesentlichen Änderungen bereits heute zu verlangen.
  42. BGer 1C_297/200918.01.2010 · AbgewiesenBei der Interessenabwägung zwischen dem Ruhebedürfnis weniger Betroffener und dem öffentlichen Interesse an der Bewahrung traditioneller kultureller Werte (nächtlicher Glockenschlag) können Sanierungserleichterungen gemäss Art. 17 USG und Art. 14 LSV gewährt werden, wenn die Sanierung unverhältnismässig wäre.
  43. BGer 1A.195/200617.07.2007 · Teilweise gutgeheissenDas öffentliche Interesse am Sport als Mittel zur gesundheitsfördernden Ertüchtigung breiter Bevölkerungskreise überwiegt die Interessen der Anwohner, sofern die Lärmimmissionen durch angemessene Betriebszeiten und Massnahmen begrenzt werden.
  44. BGer 1A.167/200428.02.2005 · AbgewiesenBei der Interessenabwägung überwiegt das öffentliche Interesse an einem Kinderspielplatz in einer Erholungszone das private Ruhebedürfnis der Anwohnerin, da die Lärmemissionen (Kinderlärm) zeitlich begrenzt und geringfügig sind sowie keine geeigneten oder verhältnismässigen Lärmschutzmassnahmen existieren.
  45. BGer 1A.136/200304.11.2004 · AbgewiesenBei der Bewilligung einer Mobilfunk-Basisstation in einer Bauzone ist eine umfassende Interessenabwägung nach Art. 24 RPG nicht erforderlich; massgebend sind Zonenkonformität, kantonales Baurecht und Einhaltung der NISV-Grenzwerte. Konzessionsrechtliche Fragen sind primär durch das BAKOM zu beurteilen.
  46. BGer 1A.39/200411.10.2004 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an kulturellen Veranstaltungen am Rheinufer und dem Ruhebedürfnis der Anwohner fällt zugunsten der Bewilligung aus, da die Auflagen (zeitliche und betriebliche Einschränkungen) einen angemessenen Kompromiss darstellen und die Lärmimmissionen trotz Überschreitung von Richtwerten…
  47. BGer BGE 124 II 27224.03.1997 · Teilweise gutgeheissenBei Bauvorhaben mit überdurchschnittlichen Emissionen in lufthygienisch belasteten Gebieten können emissionsmindernde Massnahmen wie Parkraumbeschränkungen im Baubewilligungsverfahren direkt gestützt auf den Massnahmenplan und das USG angeordnet werden, ohne dass eine vorgängige Anpassung der Nutzungsplanung erforderlich ist.
  48. BGer BGE 118 IB 1711.02.1992 · Teilweise gutgeheissenDie negative Standortgebundenheit eines Schweinemaststalles in der Landwirtschaftszone ist zu bejahen, wenn das Vorhaben in der Region nicht in einer Bauzone verwirklicht werden kann und eine Zonenplanrevision wenig sinnvoll wäre. Die Interessenabwägung nach Art. 24 Abs. 1 lit. b RPG umfasst auch tierschutzrechtliche Gesichtspunkte.
  49. BGer BGE 117 IB 42511.12.1991 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Verkehrssicherheit und Umweltschutz fällt zugunsten des Ausbaus der Grauholzstrecke aus, da die Sanierung der Gefahrenstelle und die Vermeidung von Staus Vorrang vor den Luftimmissionen haben, sofern Massnahmen zur Reduktion der Belastung im Rahmen eines Massnahmenplans nach Art. 31 LRV ergriffen werden.
  50. BGer BGE 117 IB 2806.03.1991 · AbgewiesenDie raumplanerische Interessenabwägung nach Art. 24 Abs. 1 lit. b RPG muss mit den umweltrechtlichen Vorschriften, insbesondere dem Vorsorgeprinzip nach Art. 11 Abs. 2 USG, materiell koordiniert werden. Bei Bagatellfällen mit minimaler Strahlenbelastung sind weitergehende vorsorgliche Massnahmen nicht erforderlich.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.