Entscheid vom 11.07.2024 · Kanton ZH

VGer ZH VB.2024.00228

Abgewiesen

Ein Modulgebäude als Flüchtlingsunterkunft tritt in einer heterogenen Umgebung mit Gewerbegebiet, Friedhof und Mehrfamilienhäusern nicht in störenden Widerspruch und ordnet sich rechtsgenügend ein; der Schutz Dritter vor Lärm einer Wärmepumpe ist bei der Standortwahl zu berücksichtigen.

VGer ZH VB.2024.00228 vom 11.07.2024 (Abgewiesen)

Planungsanlass

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.