Entscheid vom 17.09.2025 · Kanton BE

VGer BE 100 2023 230

Abgewiesen

Eine Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone ist relativ standortgebunden im Sinne von Art. 24 Bst. a RPG, wenn sie hauptsächlich Landwirtschaftsland versorgt, am bestehenden Standort keine weitere Inanspruchnahme von Nichtbauzonenland erfolgt und ein äquivalenter Ersatz in der Bauzone nicht möglich ist. Die Anwendung des…

VGer BE 100 2023 230 vom 17.09.2025 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.