Entscheid vom 25.06.2026 · Kanton ZH

VGer ZH VB.2025.00129

Teilweise gutgeheissen

Bei der Standortwahl für eine Aussenklimanlage an einem geschützten Gebäude sind neben Aussenstandorten auch Innenstandorte zu prüfen; dies gilt unabhängig davon, ob die Aussenanlage die Planungswerte knapp oder deutlich einhält.

VGer ZH VB.2025.00129 vom 25.06.2026 (Teilweise gutgeheissen)

Planungsanlass

Betroffenes Schutzgut

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Weitere Entscheide dazu

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.