Entscheid vom 01.06.2016 · Kanton BE

VGer BE 100 2016 189

Abgewiesen

Geringfügige Eingriffe in ein BLN-Objekt bei Erfüllung einer Bundesaufgabe sind zulässig, wenn sie im Rahmen einer Interessenabwägung gerechtfertigt sind und das Schutzobjekt grösstmöglich geschont wird. Die Bestimmungen der NISV schützen Menschen, nicht Pflanzen und Tiere; mangels wissenschaftlich gesicherter Hinweise auf eine…

VGer BE 100 2016 189 vom 01.06.2016 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.