Die Legitimation von Nachbarn zur Anfechtung eines kantonalen Gestaltungsplans für ein Kiesabbaugebiet ist zu bejahen, wenn sie aufgrund der konkreten topographischen und immissionsschutzrechtlichen Gegebenheiten deutlich wahrnehmbar betroffen sind. Änderungen eines Gestaltungsplans nach dem Mitwirkungsverfahren bedürfen nicht zwingend…
BRG ZH BRGE III Nrn. 0196-0197/2022 vom 23.11.2022 (Teilweise gutgeheissen)Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Entscheide zur selben Frage
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.