Kommunale Richtplanfestlegungen und Baureglementsbestimmungen zu Grosswindanlagen (Mindestabstand 700 m, Betrachtungswinkel, Infraschall-Nachweispflicht, Pufferzone S1) sind nicht genehmigungsfähig, wenn sie die raumplanerischen Voraussetzungen des behördenverbindlichen kantonalen Richtplans für das Windenergiegebiet Braunau-Wuppenau…
VGer TG VG.2023.9 vom 06.12.2022 (Abgewiesen)Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
Entscheide zur selben Frage
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.