Entscheide zu Art. 8 Abs. 1 BV
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- BGer 1C_728/2024Die Vorinstanz hat die Zulässigkeit einer alternativen Projektanpassung für ein bereits rechtskräftig bewilligtes Bauvorhaben willkürfrei geprüft, insbesondere die Überschreitung der Ausnützungsziffer und die Vereinbarkeit mit dem Zonencharakter. Formelle Rügen (Gehörsverletzung) erweisen sich als unbegründet.
- BGer 1C_301/2025Die Rückzonung eines Grundstückteils zur Reduktion überdimensionierter Bauzonen nach Art. 15 Abs. 2 RPG ist bundesrechtskonform, wenn die Zweckmässigkeit und Verhältnismässigkeit aufgrund kantonaler Kriterien und örtlicher Gegebenheiten Gesamtbetrachtend bejaht wird.
- BGer 1C_401/2024Die Interessenabwägung fiel zugunsten der wohnpolitischen und raumplanerischen Ziele der Stadt Zürich aus: Die Erhaltung von preiswertem Erstwohnraum und die Förderung der Wohnlichkeit in Quartieren wogen schwerer als die wirtschaftlichen Interessen der Anbieterinnen von kurzfristig vermieteten Business-Apartments.
- BGer 1C_61/2024Die Einbeziehung von Almen in den kantonalen Nutzungsplan für geschützte Landschaften mit Gebäuden und Anlagen (PUC-PEIP) setzt voraus, dass der historische ländliche Charakter des Paesaggio klar erkennbar ist und die Kriterien der kantonalen Richtplanung (insbesondere Alternanz von Wald und offenen Flächen sowie Anwesenheit originaler…
- BGer 1C_159/2024Bei nicht fristgerecht an die LAT angepassten Nutzungsplänen gilt ab 1988 nur noch der tatsächlich weitgehend bebaute Siedlungsbereich als vorläufige Bauzone (Art. 36 Abs. 3 LAT). Unterschiedliche Zonenabgrenzungen in der Ortsplanung verletzen den Gleichheitsgrundsatz nicht, sofern sie sachlich begründet sind.
- BGer 1C_160/2024Die vor dem Inkrafttreten der LAT erlassene Nutzungsplanung geniesst keine Vermutungswirkung; die Zone zu bauen ist gemäss Art. 36 Abs. 3 LAT nur für die bereits 1988 weitgehend bebauten Gebiete als provisorisch anzusehen. Unterschiedliche Zonenabgrenzungen in der Nutzungsplanung verletzen den Gleichheitsgrundsatz nicht, sofern sie…
- BGer 1C_199/2023Eine nachträgliche Baubewilligung für einen Modellflugplatz im Gewässerraum ist unvereinbar mit dem Gewässerschutzrecht, da die Anlage weder standortgebunden noch in Art. 41c Abs. 1 Satz 2 GSchV genannt ist und kein Bestandesschutz besteht.
- BGer 1C_51/2024Die Verweigerung einer Baubewilligung für ein Gerätehaus mit Parkplätzen aufgrund ungenügender Sichtweiten und fehlender Wendemöglichkeit ist bundesrechtskonform, wenn keine vergleichbaren, rechtmässig geduldeten Zufahrten bestehen und kein Vertrauensschutz oder Besitzstandsgarantie greift.
- BGer 1C_21/2023Die Installation von Werbemonitoren in Vitrinen eines Gebäudes in einem ISOS-geschützten Ortsbild unterliegt der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 Abs. 1 RPG, wenn sie aufgrund ihrer Lichtemissionen und dynamischen Bildwechsel eine störende Aussenwirkung entfaltet. Die Verweigerung der Bewilligung wegen Verstosses gegen erhöhte…
- BGer 1C_510/2023Ein Ersatzneubau ausserhalb der Bauzone nach Art. 24c RPG setzt voraus, dass die abgebrochene Baute oder Anlage im Zeitpunkt des Abbruchs noch bestimmungsgemäss nutzbar war. Fehlt diese Voraussetzung, scheitert die Bewilligung unabhängig von anderen Interessen.
- BGer 1C_315/2023Die Unterscheidung zwischen Neubauten am Siedlungsrand und mitten im Landschaftsbildgebiet ist sachlich gerechtfertigt, wenn sie dem Schutz des Landschaftsbilds dient. Ein Bauabschlag in einem Landschaftsbildgebiet ist verhältnismässig, wenn die zonenkonforme Nutzung weiterhin möglich bleibt und der Schutzzweck gewahrt wird.
- BGer 1C_263/2023Ein Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone ist nur zonenkonform, wenn der Betrieb längerfristig bestehen kann und die Baute oder Anlage für die Bewirtschaftung nötig ist. Ein namhafter landwirtschaftlicher Ertrag (mindestens ein Drittel des Privatverbrauchs einer durchschnittlichen bäuerlichen Familie) ist erforderlich, um die…
- BGer 1C_4/2023Ein Zweifamilienhaus fällt nach klarem Wortlaut von Art. 51bis BO St. Gallen nicht unter die besondere Einfügungsvorschrift für Mehrfamilienhäuser, da diese nur Bauten mit mehr als zwei Wohneinheiten erfasst.
- BGer 1C_238/2023Die Vorinstanz hat zu Recht festgestellt, dass das Recht auf Gehör der Beschwerdeführer gewahrt und der Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt wurde. Eine Interessenabwägung war im vorliegenden Fall nicht erforderlich, da die Planungsentscheidung auf sachlichen Gründen beruhte.
- BGer 1C_129/2022Die Anordnung einer kantonalen Reservationszone zur Sicherung der Planungsfreiheit bei überdimensionierten Bauzonen ist rechtmässig, wenn sie der Umsetzung von Art. 15 Abs. 2 LAT dient und keine willkürliche Ungleichbehandlung darstellt.
- BGer 1C_204/2022Die Festlegung einer kantonalen Reservationszone nach Art. 27 LAT und Art. 46 LATC ist zulässig, wenn die Anpassung des Zonenplans aufgrund von Überdimensionierung der Bauzone (Art. 15 Abs. 2 LAT) erforderlich ist und die betroffene Parzelle nicht zweifelsfrei zum dicht bebauten Gebiet gehört.
- BGer 1C_371/2022Die Verkehrsbeschränkung auf der Via Sur Punt mit Zusatztafel 'Zubringerdienst bis Via Sur Punt 43 gestattet' ist bundesrechtskonform, da die Erschliessung der Parzellen Nrn. 383 und 390 über die Via Maistra genügt und der Trennungsgrundsatz zwischen Bau- und Nichtbaugebiet gewahrt wird.
- BGer 1C_233/2021Art. 5 Abs. 1 RPG verlangt von den Kantonen, mit gesetzlichen Regelungen auch bei Um- und Aufzonungen für einen angemessenen Ausgleich erheblicher Planungsvorteile zu sorgen. Ein Verzicht auf Mehrwertabgaben bei Um- und Aufzonungen ist bundesrechtswidrig.
- BGer 1C_123/2021Eine Reklametafel ohne direkten Bezug zum konkreten Bauprojekt unterliegt der Baubewilligungspflicht nach kantonalem Recht und muss die gestalterischen Grundanforderungen erfüllen, selbst wenn sie auf einem Baugrundstück aufgestellt wird.
- BGer 1C_646/2020Eine Gehörsverletzung liegt vor, wenn die Vorinstanz ein Augenscheinprotokoll mit entscheidwesentlicher Bedeutung erstellt, den Parteien aber keine Gelegenheit zur Stellungnahme gibt. Eine Praxisänderung ist grundsätzlich sofort anwendbar, auch auf hängige Fälle, sofern keine individuellen Vertrauensschutzgründe vorliegen.
- BGer 1C_689/2020Die Abwägung der öffentlichen Erschliessungs- und Sicherheitsinteressen mit den privaten Nutzungsinteressen der Grundeigentümer im Quartierplan ist verhältnismässig und verstösst nicht gegen die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV).
- BGer 1C_495/2020Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei baurechtswidrigen Bauten ist verhältnismässig, wenn ein gewichtiges öffentliches Interesse an der Durchsetzung konkreter Bauvorschriften besteht und der Bauherr nicht gutgläubig handelte.
- BGer 1C_218/2020Die Anordnung kantonaler Reservationszonen auf den Grundstücken des Beschwerdeführers ist rechtmässig, da sie auf einem objektiven Überdimensionierungsbefund der Bauzone der Gemeinde Epalinges basiert und den Behörden die notwendige Planungsfreiheit zur Anpassung der Nutzungsplanung gemäss Art. 27 LAT gewährt.
- BGer 1C_107/2021Ein Wegverbreiterungsprojekt kann auch dann im öffentlichen Interesse liegen, wenn es die zukünftige Erschliessung einer im Planungsdirektor vorgesehenen, aber noch nicht eingezonten Bauzone antizipiert, sofern die Gemeinde ihre Planungsautonomie nicht überschreitet und die Interessenabwägung nach Art. 36 BV gewahrt ist.
- BGer 1C_119/2020Die Bewilligung eines Unterabstands für einen Grenzzaun in der Bauzone setzt voraus, dass die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung nach kantonalem Recht erfüllt sind, insbesondere dass die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu einer offensichtlich unzweckmässigen Lösung führen würde und keine überwiegenden öffentlichen…
- BGer 1C_332/2020Die baurechtliche Bestandesgarantie nach §§ 109 und 110 RBG BL erlaubt für rechtmässig erstellte, aber bauvorschriftswidrig gewordene Bauten nur deren Unterhalt und angemessene Erneuerung, nicht jedoch Umbauten, Erweiterungen oder Zweckänderungen. Die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist bei formell…
- BGer 1C_172/2020Die Interessenabwägung zwischen der Durchsetzung der Gestaltungsrichtlinien (öffentliches Interesse an einheitlicher Baugestaltung) und den Eigentumsinteressen des Bauherrn muss die Bösgläubigkeit des Bauherrn, die Verhältnismässigkeit der Massnahme und den gemeindlichen Beurteilungsspielraum berücksichtigen.
- BGer 1C_173/2020Die Interessenabwägung muss die Gestaltungsrichtlinien der Gemeinde als Ausdruck ihrer Autonomie (Art. 50 Abs. 1 BV, Art. 22 KRG) und die Verhältnismässigkeit der Wiederherstellungsmassnahme (Art. 36 BV, Art. 94 KRG) umfassend berücksichtigen. Eine Duldungsverfügung setzt eine hinreichende Begründung der Gleichbehandlung im Unrecht oder…
- BGer BGE 147 I 225Der allgemeine Gesetzgebungsauftrag von Art. 5 Abs. 1 RPG behält auch nach der Revision von 2012 seinen bindenden Charakter und verlangt einen angemessenen Ausgleich auch für erhebliche Vorteile aus Um- oder Aufzonungen. Ein kantonales Verbot, weitergehende Mehrwertabgaben zu erheben, ist bundesrechtswidrig, wenn es den Gemeinden keine…
- BGer BGE 147 II 25Art. 24c RPG in der revidierten Fassung vom 23. Dezember 2011 ist auf eine altrechtliche Wohnbaute in der Landwirtschaftszone, bei der eine landwirtschaftliche Wohnnutzung durch die Betriebsleiter oder die abtretende Generation beibehalten wird, nicht anwendbar.
- BGer 1C_231/2020Die Auflage, funktionsfähige Fensterläden in rubinroter Farbe anzubringen und Zierfensterläden mit Rollläden zu verbieten, stellt einen verhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie dar, sofern sie auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht und das öffentliche Interesse am Ortsbildschutz überwiegt.
- BGer 1C_245/2019Das kantonale Verbot, weitergehende Mehrwertabgaben als die bundesrechtlich vorgeschriebenen 20 % bei Neueinzonungen zu erheben, sowie eine Freigrenze von CHF 50'000.-- für die Mehrwertabgabe sind mit Art. 5 RPG unvereinbar, da sie den Gemeinden nicht ermöglichen, den bundesrechtlichen Gesetzgebungsauftrag zur angemessenen Abgeltung…
- BGer 1C_322/2019Eine Überprüfung und Erweiterung einer Deponiezone setzt voraus, dass der Standort in der kantonalen Richt- und Abfallplanung als Deponiestandort vorgesehen ist. Fehlt diese Voraussetzung, darf auf ein Gesuch zur Erweiterung nicht eingetreten werden.
- BGer 1C_28/2019Ein Projekt für ein Lebensmittel-Einkaufszentrum in einer Industriezone 1 ist unzulässig, wenn die kommunale Zonenreglementierung (Art. 95 RCCZ) Handelsnutzungen durch einen Bindestrich ausschliesst und der Wechsel der Praxis der Behörde auf neuen rechtlichen Grundlagen (Art. 1 Abs. 2 lit. a bis LAT) und einer klaren Auslegung der…
- BGer 1C_241/2019Die Zuweisung eines Grundstücks zur Tourismuszone ist verhältnismässig, wenn sie geeignet, erforderlich und zumutbar ist, insbesondere unter Berücksichtigung kantonaler Bestandesgarantien und der Möglichkeit, tourismusfremde Nutzungen in begrenztem Umfang zuzulassen.
- BGer 1C_408/2018Eine private Zufahrtsstrasse, die ausschliesslich über eine Parzelle führt und direkt an eine öffentliche Strasse anschliesst, gilt nicht als Anlage der Feinerschliessung im Sinne von Art. 45 Abs. 1 KRG und bedarf daher keiner Grundlage im Generellen Erschliessungsplan oder Quartierplan.
- BGer 1C_449/2017Die Bewilligungsfähigkeit von Gebäudeteilen hängt von deren Verwendbarkeit und nicht von der tatsächlichen Nutzung ab. Bei voll ausgenützter Bruttogeschossfläche ist eine nachträgliche Zweckänderung ohne Ausnützungstransfer unzulässig, und der Rückbau ist verhältnismässig, wenn er geeignet und notwendig ist, eine Wohnnutzung zu…
- BGer 1C_180/2017Gemeinden dürfen in der Landwirtschaftszone Vorschriften über den Erstwohnungsanteil erlassen, wenn sie hierzu durch kantonales Recht oder bundesrechtliche Regelungen (insbesondere ZWG) ermächtigt sind. Die umstrittene Regelung im Baureglement der Einwohnergemeinde Grindelwald ist verhältnismässig und mit der Eigentumsgarantie vereinbar.
- BGer 1C_479/2017Die Umzonung eines Gebiets mit schutzwürdigem Ortsbild (KOBI/ISOS) von Kernzone I in Kernzone II ist unzulässig, wenn die neuen Zonenbestimmungen die Erhaltung der Bebauungsstruktur nicht ausreichend sicherstellen. Eine generelle Zulassung von Kreuzfirsten und Quergiebeln widerspricht den ortsbildschützerischen Vorgaben des Richtplans.
- BGer 1C_518/2016Eine Planungszone darf keine positive Vorwirkung entfalten; sie dient einzig der Sicherung der Planungsfreiheit. Ein generelles Verbot von Umnutzungen in einer Planungszone ohne konkrete Beeinträchtigung der Planungsabsichten ist unzulässig und verstösst gegen Art. 27 Abs. 1 RPG.
- BGer BGE 143 II 568Ein kantonaler Freibetrag von Fr. 100'000.- für die Mehrwertabgabe nach Art. 5 Abs. 1 quinquies lit. b RPG verletzt Bundesrecht, da der voraussichtliche Ertrag der Abgabe die Erhebungskosten bei Weitem übersteigt und gegen den Gleichheitsgrundsatz verstösst.
- BGer 1C_26/2016Solaranlagen auf Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung (ISOS mit Erhaltungsziel A) bedürfen einer Baubewilligung und dürfen das Denkmal nicht wesentlich beeinträchtigen (Art. 18a Abs. 3 RPG). Eine vollflächige Solaranlage kann das einheitliche Erscheinungsbild eines geschützten Quartiers wie des 'Stampagartens' in Chur (GR)…
- BGer 1C_254/2016Bauten und Anlagen im Sinne von Art. 22 Abs. 1 RPG sind auch Fahrnisbauten, die über nicht unerhebliche Zeiträume ortsfest verwendet werden. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG setzt Standortgebundenheit voraus, die bei Lagerbauten für Holz, Werkzeuge oder Imkereiartikel nicht gegeben ist.
- BGer 1C_157/2014Ein generell-abstrakter Ausschluss von Enteignungen für Uferwege durch kantonales Recht verletzt den Planungsgrundsatz von Art. 3 Abs. 2 lit. c RPG, da er die erforderliche Interessenabwägung im konkreten Planungsverfahren von vornherein unmöglich macht.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.