Polizeirechtlich motivierte Eigentumsbeschränkungen wie die Zuweisung von Land in Gewässerschutzzonen sind grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmen, sofern keine wesentlichen, aus dem Eigentum fliessenden Nutzungsrechte entzogen werden.
BGer 1C_567/2016 vom 20.02.2017 (Abgewiesen)Themenfeld
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Entscheide zur selben Frage
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.