Entscheide zu Art. 86 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 BGG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_353/2025Die relative Standortgebundenheit einer Brutplattform für Flussseeschwalben und Lachmöwen im Zürichsee wurde bejaht, da eine umfassende Interessenabwägung nach Art. 24 RPG ergab, dass der gewählte Standort gegenüber Alternativen deutlich vorteilhafter ist und keine überwiegenden entgegenstehenden Interessen bestehen.
- BGer 1C_538/2025Die Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen in der Gewerbe-Industrie-Zone ist bundesrechtskonform, wenn die Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden und die Vollzugsempfehlungen des BAFU beachtet sind. Die Anwendung eines Korrekturfaktors sowie die Berechnungsmethoden für Reflexionen und Neigungswinkel sind…
- BGer 1C_425/2025Für den rechnerischen Nachweis der Einhaltung der Anlagegrenzwerte bei Mobilfunkanlagen ist die im Standortdatenblatt beantragte Sendeleistung massgebend, nicht die technisch mögliche maximale Sendeleistung. Eine adaptive Nutzung von Antennen erfordert eine neue Bewilligung.
- BGer 1C_452/2025Die Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen in der Landwirtschaftszone ist rechtmässig, wenn die Anlagegrenzwerte nach dem Worst-Case-Szenario eingehalten werden und die Berechnungen plausibel sind. Die geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform.
- BGer 1C_63/2026Die Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid über Verfahrenskosten ist unzulässig, wenn kein nicht wieder gutzumachender Nachteil oder eine sofortige Endentscheidung vorliegt (Art. 93 Abs. 1 BGG).
- BGer 1C_183/2025Die Ablehnung einer Baubewilligung für zusätzliche Parkplätze in einer Wohnzone ist rechtmässig, wenn die bestehenden Parkplätze den gesetzlichen Anforderungen genügen und keine nachträgliche Bewilligung vorliegt.
- BGer 1C_57/2024Die Vorinstanz überschreitet nicht den Beurteilungsspielraum der Gemeinde bei der Beurteilung der Schutzwürdigkeit von Gebäuden nach § 203 Abs. 1 lit. c PBG/ZH, wenn sie ein ungenügendes Gutachten der KDK nicht als Grundlage heranzieht und stattdessen auf andere Beweismittel abstellt. Die Gemeindeautonomie ist nicht verletzt, wenn der…
- BGer 1C_533/2024Ein Bauvorhaben, das von den wegleitenden Richtprojekten eines Gestaltungsplans erheblich abweicht, ohne eine mindestens gleich gute Lösung zu bieten, ist mit dem Gestaltungsplan unvereinbar. Die Baubewilligungsbehörde überschreitet ihren Ermessensspielraum, wenn sie solche Abweichungen ohne hinreichende Begründung zulässt.
- BGer 1C_341/2024Der Korrekturfaktor für adaptive Mobilfunkanlagen in Ziff. 63 Anhang 1 NISV ist mit dem umweltrechtlichen Vorsorgeprinzip vereinbar. Bei Überschreitung von Immissionsgrenzwerten an Orten für kurzfristigen Aufenthalt (OKA) sind zusätzliche Schutzmassnahmen wie Warnhinweise und Abschaltmöglichkeiten erforderlich.
- BGer 1C_505/2024Die Anwendung eines kommunalen Kaskadenmodells für Mobilfunkanlagen ist willkürfrei, wenn der Standortnachweis im Einzelfall angemessen und unter Berücksichtigung funktechnischer sowie raumplanerischer Vorgaben erfolgt. Die Mobilfunkversorgung darf dabei nicht übermässig behindert werden.
- BGer 1C_471/2024Die Interessenabwägung nach § 67 Abs. 1 BauG/AG erfordert kumulativ ausserordentliche Umstände oder eine unzumutbare Härte; generelle Nachfrageprobleme oder wirtschaftliche Vorteile rechtfertigen keine Ausnahmebewilligung von zonenkonformen Nutzungsvorgaben.
- BGer 1C_605/2024Die Auslegung einer kommunalen Bauvorschrift (§ 15 BO Steinhausen) durch die Vorinstanz, wonach diese nicht auf Mobilfunkanlagen anwendbar ist, erweist sich als nicht willkürlich, selbst wenn der Wortlaut eine andere Deutung zulassen würde.
- BGer 1C_169/2024Bei Mobilfunkanlagen in der Bauzone ist eine umfassende Standortgebundenheitsprüfung und Interessenabwägung nach Art. 24 RPG nicht erforderlich; die ästhetische Beurteilung unterliegt dem kommunalen Ermessensspielraum, sofern keine bundesrechtlichen Schranken verletzt werden.
- BGer 1C_587/2023Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei formell rechtswidrigen Bauten im Waldabstand ist verhältnismässig, wenn überwiegende öffentliche Interessen (Waldschutz, Trennung Bau-/Nichtbaugebiet) den privaten Interessen der Bauherrschaft überwiegen, selbst bei fehlender Bösgläubigkeit.
- BGer 1C_632/2024Ein Zwischenentscheid über die aufschiebende Wirkung ist nur anfechtbar, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil rechtlicher Natur droht; rein tatsächliche oder finanzielle Nachteile genügen nicht.
- BGer 1C_434/2024Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei Missachtung von Baubewilligungsauflagen ist auch nach Ablauf der Fünfjahresfrist des kantonalen Rechts zulässig, wenn zwingende öffentliche Interessen (hier: Schutz des gesunden Wohnens vor Lärmimmissionen) dies erfordern und die Bauherrschaft bösgläubig handelte.
- BGer 1C_508/2024Die Interessenabwägung nach § 357 PBG/ZH zugunsten der Mobilfunkanlage als öffentliche Infrastruktur ist nicht willkürlich, da ideelle Immissionen und wirtschaftliche Nachteile der Nachbarn gegenüber dem öffentlichen Interesse an der fernmeldetechnischen Versorgung zurücktreten.
- BGer 1C_563/2024Eine Vereinbarung zwischen der VSGP und Mobilfunkbetreiberinnen über Standortevaluation begründet keine klagbaren Rechte für Dritte, insbesondere nicht für Nachbarn, und kann daher nicht als Grundlage für eine Beschwerde gegen eine Baubewilligung dienen.
- BGer 1C_261/2023Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Industriezone ist rechtmässig, wenn die kantonale Vorinstanz die Zonenkonformität, das Ortsbild und die elektromagnetische Verträglichkeit korrekt prüft und keine krassen Verfahrensfehler vorliegen. Eine Interessenabwägung ist bei Mobilfunkanlagen innerhalb der Bauzone nicht erforderlich.
- BGer 1C_217/2024Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerden nicht ein, da die Beschwerdeführenden die vorinstanzlichen Alternativbegründungen zur Sondernutzungsplanpflicht nicht hinreichend substantiiert gerügt haben (Art. 42 Abs. 1 und 2, Art. 106 Abs. 2 BGG).
- BGer 1C_310/2024Die Anwendung von Korrekturfaktoren bei adaptiven Mobilfunkantennen erfordert ein ordentliches Baubewilligungsverfahren mit aktualisiertem Standortdatenblatt gemäss Anhang 1 Ziffer 63 Abs. 4 NISV; ein Wiedererwägungsbeschluss genügt nicht.
- BGer 1C_285/2022Die Vorinstanz durfte im zweiten Rechtsgang alle Rügen der Beschwerdegegner prüfen, da der Rückweisungsentscheid des Verwaltungsgerichts vom 8. März 2021 nur die Aufhebung des Bezirksratsbeschlusses betraf und keine Bindungswirkung für die Genehmigungsvoraussetzungen des Gestaltungsplans entfaltete.
- BGer 1C_98/2022Der Verzicht auf die Unterschutzstellung eines atypischen Baumeisterhauses ist nicht willkürlich, wenn die Vorinstanz eine hinreichende Anzahl vergleichbarer, bereits geschützter Objekte nachweist und die Interessenabwägung nachvollziehbar durchführt.
- BGer 1C_632/2022Ein Gestaltungsplan, dessen Bewilligung von der aufschiebenden Bedingung der Abstimmung mit einem zweiten Gestaltungsplan abhängig ist, stellt einen nicht selbstständig anfechtbaren Zwischenentscheid dar, sofern die Bedingung einen Umsetzungsspielraum belässt.
- BGer 1C_132/2024Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid nicht ein, wenn die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind und die Beschwerde offensichtlich unzulässig ist.
- BGer 1C_502/2022Die Abschreibung eines Verfahrens wegen angeblicher Gegenstandslosigkeit stellt eine formelle Rechtsverweigerung dar, wenn das schutzwürdige Interesse an der Klärung der Zuständigkeit für Lärmschutzmassnahmen weiterhin besteht, insbesondere wenn die Planungswerte überschritten werden und weitere Massnahmen nötig sind.
- BGer 1C_80/2022Das öffentliche Interesse an der strikten Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet sowie am Schutz des ISOS-Ortsbildes überwiegt die privaten finanziellen und nutzungsbezogenen Interessen des Beschwerdeführers. Ein vollständiger Rückbau der rechtswidrigen Gartenanlage in der Rebbauzone ist verhältnismässig.
- BGer 1C_596/2023Die Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid nach Art. 93 Abs. 1 BGG ist unzulässig, wenn die Voraussetzungen für eine selbständige Anfechtbarkeit nicht erfüllt sind und dies nicht offensichtlich ist.
- BGer 1C_207/2022Eine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Grenzabstands nach kantonalem Recht setzt besondere Verhältnisse voraus, die nicht allein durch den Wunsch nach optimaler Grundstücksausnützung oder Lärmbelastung durch eine Stahlbrücke begründet werden können, wenn alternative Lösungen möglich sind.
- BGer 1C_2/2023Die materielle Rechtskraft eines früheren Urteils zur Nichtunterschutzstellung eines Gebäudes steht einer erneuten Prüfung der Schutzwürdigkeit nicht entgegen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage geändert hat oder der frühere Entscheid die Schutzwürdigkeit nicht abschliessend beurteilt hat. Vertrauensschutz auf eine künftige…
- BGer 1C_290/2021Die Interessen der Bauherrschaft an der Ausnützung ihres Grundstücks und das öffentliche Interesse an Wohnraumverdichtung überwiegen die nachbarlichen Interessen an uneingeschränkter Aussicht und Privatsphäre, insbesondere bei geringer Beeinträchtigung durch die Aufstockung.
- BGer 1C_330/2021Die Auflage, bei einem Fensterersatz in einer historisch prägenden Blockrandbebauung Holzfenster mit aussenliegenden Sprossen zu verwenden, ist mit § 238 Abs. 2 PBG/ZH und Art. 8 Abs. 1 BO/Stäfa vereinbar, wenn dies zur Wahrung einer guten ästhetischen Gesamtwirkung im Ortsbild erforderlich ist.
- BGer 1C_396/2021Die Vorinstanz hat eine Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einem raschen Baubeginn des Spitalzentrums und den privaten Interessen des Beschwerdeführers (Lärmbelastung, Licht- und Sonnenentzug) vorgenommen und dabei das öffentliche Interesse höher gewichtet.
- BGer 1C_49/2021Die Zonenkonformität einer Hundezucht in einer Wohnzone ist abstrakt zu prüfen; ein funktionaler Zusammenhang zur Wohnnutzung ist erforderlich, wenn die Zone nur nicht störende Gewerbe zur Quartierversorgung zulässt.
- BGer 1C_697/2020Ein Zwischenentscheid über die Ergänzung einer Baubewilligung mit Nebenbestimmungen zur Einhaltung der Baumasse ist nicht selbständig anfechtbar, wenn kein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht und keine Verfahrensersparnis eintritt.
- BGer 1C_217/2019Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid nicht ein, wenn kein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht und keine bedeutende Ersparnis an Zeit oder Kosten für ein Beweisverfahren zu erwarten ist (Art. 93 Abs. 1 BGG).
- BGer 1C_4/2020Die Platzierung eines Containerabstellplatzes auf der Südseite eines Baugrundstücks verstösst nicht gegen das umweltschutzrechtliche Vorsorgeprinzip, wenn die Geruchsemissionen als Bagatellfall oder vernachlässigbar eingestuft werden und keine unverhältnismässigen Massnahmen erfordern. Zudem ist der Standort nicht gestaltungsplanwidrig,…
- ? 1C_538/2018Bei bösgläubiger Erstellung einer nicht bewilligungsfähigen Baute überwiegt das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands und der Einhaltung der baulichen Ordnung gegenüber privaten Interessen des Bauherrn.
- BGer 2C_699/2018Der Entscheid über die Beitragspflicht und die provisorische Beitragsberechnung im kantonalen Beitragsverfahren stellt einen Zwischenentscheid dar, der nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 BGG anfechtbar ist.
- BGer 1C_34/2018Bei einem unter kommunalem Substanzschutz stehenden Gebäude sind Um- und Ausbauten nur zulässig, soweit sie die charakteristische Bausubstanz nicht beeinträchtigen. Der Ersatz von Fenstern und Storen kann bewilligungspflichtig sein, wenn er das äussere Erscheinungsbild verändert.
- BGer 1C_673/2017Das Bundesgericht bestätigt die kantonale Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus in der Wohnzone 3, da die Vorinstanz keine willkürlichen Feststellungen oder Rechtsanwendungen getroffen hat und die Interessenabwägung sowie die Einhaltung der Bauvorschriften hinreichend geprüft wurden.
- BGer 1C_22/2018Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei Abweichungen von einer Baubewilligung kann auch bei hohen Rückbaukosten und fehlender Gutgläubigkeit der Bauherrschaft angeordnet werden, wenn die Abweichung nicht geringfügig ist und grundsätzliche Interessen der Rechtsgleichheit und baurechtlichen Ordnung überwiegen.
- BGer 1C_567/2016Polizeirechtlich motivierte Eigentumsbeschränkungen wie die Zuweisung von Land in Gewässerschutzzonen sind grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmen, sofern keine wesentlichen, aus dem Eigentum fliessenden Nutzungsrechte entzogen werden.
- BGer 1C_362/2016Ein vorsorglicher Baustopp nach kantonalem Recht ist zulässig, wenn die Behörde bei summarischer Prüfung plausibel eine bewilligungspflichtige Massnahme ausserhalb der Bauzone feststellt, insbesondere bei Eingriffen in Wald und Gewässer.
- BGer 1C_474/2015Die Baubewilligung darf verweigert werden, wenn nicht zweifelsfrei ausgewiesen ist, dass auf benachbarten Grundstücken vorhandene Ausnützungsreserven rechtmässig auf das Baugrundstück transferiert wurden.
- BGer 1C_700/2013Die Aufnahme eines Gebäudes ins ISOS begründet keine Bundesaufgabe, sodass eine Verbandsbeschwerde mangels Legitimation nicht zulässig ist. Die Interessenabwägung obliegt den kantonalen Behörden, wobei die Verhältnismässigkeit eines Abbruchverbots im Einzelfall zu prüfen ist.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.