Entscheide zu Art. 66 Abs. 1 BGG
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- BGer 1C_264/2026Die Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid zur aufschiebenden Wirkung ist gegenstandslos geworden, da das vorinstanzliche Verfahren abgeschlossen wurde. Ein nicht wieder gutzumachender Nachteil im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG liegt nicht vor.
- BGer 1C_266/2026Die Beschwerde gegen die Verweigerung der aufschiebenden Wirkung ist aufgrund Gegenstandslosigkeit abzuschreiben, da das vorinstanzliche Verfahren abgeschlossen wurde. Ein nicht wieder gutzumachender Nachteil im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG liegt nicht vor.
- BGer 1C_621/2025Im Baubewilligungsverfahren werden nur öffentlich-rechtliche Vorschriften geprüft; private Rechte wie Wegrechte sind auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen. Eine Baubewilligung berührt solche Rechte nicht.
- BGer 1C_663/2025Die Beschwerde genügt den Begründungsanforderungen nach Art. 42 Abs. 2 BGG nicht, weshalb auf sie nicht einzutreten ist.
- BGer 1C_16/2025Ein Zwischenentscheid über die Sistierung eines Verfahrens ist nur ausnahmsweise selbstständig anfechtbar, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht. Die blosse Hoffnung auf eine günstigere zukünftige Regelung rechtfertigt keine Sistierung.
- BGer 1C_541/2024Das Bundesgericht hält an seiner früheren Beurteilung fest, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 10. Februar 2022 ein nicht selbständig anfechtbarer Zwischenentscheid ist. Die Beschwerde gegen diesen Entscheid ist verfrüht, solange das Baubewilligungsverfahren nicht abgeschlossen ist.
- BGer 1C_428/2023Ein öffentlich-rechtliches Notwegrecht nach kantonalem Strassengesetz kann nicht für ausserkantonale Liegenschaften beansprucht werden, da das Territorialitätsprinzip die Anwendung kantonaler Normen auf das eigene Hoheitsgebiet beschränkt. Zudem besteht kein bundesrechtlicher Anspruch auf eine ganzjährige Erreichbarkeit mit…
- BGer 1C_622/2022Ein vor Baubeginn noch ausstehende Genehmigungen bedingende Baubewilligungsentscheid stellt einen Zwischenentscheid dar, der nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG selbstständig anfechtbar ist. Fehlt es an diesen Voraussetzungen, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.
- BGer 1C_411/2022Die Anwendung eines Korrekturfaktors auf Mobilfunkanlagen mit adaptiven Antennen, die nach dem 'worst case-Szenario' beurteilt wurden, setzt eine Baubewilligung voraus. Ziff. 62 Abs. 5 bis Anhang 1 NISV steht dem nicht entgegen, da sie keine Aussage zur Baubewilligungspflicht enthält.
- BGer 1C_436/2023Ein Baubewilligungsverfahren gilt als nicht abgeschlossen, wenn eine aufschiebende Bedingung (hier: Erstellung einer Quartiererschliessungsstrasse) einen Spielraum für deren Umsetzung belässt. Die Beschwerdelegitimation von Nachbarn gegen ein Bauvorhaben setzt voraus, dass sie mit Sicherheit oder grosser Wahrscheinlichkeit durch…
- BGer 1C_17/2022Ein Zwischenentscheid über eine Baubewilligung mit suspensiv bedingten Genehmigungen (z. B. für Strahlenabschirmung) ist nicht selbständig anfechtbar, wenn die Genehmigungen noch Entscheidungsspielraum belassen und kein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht.
- BGer 1C_446/2023Eine gewerbliche Nutzung (Forstwerkhof) in der Landwirtschaftszone ist nicht zonenkonform und kann nicht als stilles Lager nach Art. 24a RPG bewilligt werden. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands muss angemessenfristig erfolgen.
- BGer 1C_166/2023Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen einen kantonalen Zwischenentscheid im Raumplanungs- und Baurecht nicht ein, wenn die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind und kein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht.
- BGer 1C_569/2023Ein Zwischenentscheid über die Anpassung von Plänen zur Einhaltung der Gewässerabstandslinie ist nicht selbstständig anfechtbar, da das Baubewilligungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
- BGer 1C_646/2022Die Plangenehmigung 1997 für die Nationalstrasse A9 und die Rodungsbewilligung desselben Jahres enthalten keine verbindliche Anordnung oder Bewilligung für den dauerhaften Fortbestand der Kieswerke. Der Rückbau der Anlagen ist rechtskräftig angeordnet, und die Bewilligung für eine Fortsetzung der Kiesausbeutung fällt in die kantonale…
- BGer 1C_481/2022Die Baubewilligung für eine adaptive Mobilfunkanlage ist rechtmässig, wenn die Strahlenbelastung nach der Worst-Case-Betrachtung beurteilt wird und die QS-Systeme die Einhaltung der Anlagegrenzwerte sicherstellen. Die Anwendung eines Korrekturfaktors für adaptive Antennen bedarf einer separaten Baubewilligung.
- BGer 1C_542/2021Die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform. Abnahmemessungen bei adaptiven Mobilfunkantennen sind gestützt auf die technischen Berichte des METAS und die Erläuterungen des BAFU möglich. Die QS-Systeme der Mobilfunkbetreiberinnen können die Einhaltung der Grenzwerte hinreichend gewährleisten.
- BGer 1C_298/2022Das Bundesgericht hebt den kantonalen Entscheid auf, weil das Kantonsgericht zwei Eingaben ohne nachvollziehbare rechtliche Begründung aus dem Recht gewiesen und damit den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat.
- BGer 1C_699/2021Die Vorinstanz verstiess gegen die Dispositionsmaxime, indem sie die Baubewilligung für die Dachterrasse gänzlich aufhob, obwohl die Beschwerdegegnerin nur Auflagen zur Sicherung verlangt hatte. Die Sache ist zur Neubeurteilung zurückzuweisen.
- BGer 1C_675/2021Die Beschwerdeführerin ist nicht beschwerdeberechtigt, da sie nicht Verfügungsadressatin ist und kein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung des Bauabschlags hat. Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein.
- BGer 1C_571/2021Ein Gestaltungsplan, der für ein Grundstück kein Baufeld und keine Höhenbeschränkung vorsieht, weil beim Erlass davon ausgegangen wurde, das bestehende Haus bleibe bestehen, verbietet einen Ersatzbau mit grösserer Grundfläche oder Höhe. Eine solche Baubewilligung ist planwidrig und willkürlich.
- BGer 1C_393/2021Die Baubehörde darf zivilrechtliche Vorfragen (hier: Wegrecht) nur summarisch prüfen, wenn ein unzweifelhaftes Resultat vorliegt. Andernfalls sind die Parteien an den Zivilrichter zu verweisen. Auflagen in einer Baubewilligung, die auf einer unzulänglichen Prüfung einer zivilrechtlichen Vorfrage beruhen, sind willkürlich und aufzuheben.
- BGer 1C_57/2021Die Erschliessungsfrage ist bei jeder Baubewilligung zu prüfen (Art. 22 Abs. 2 lit. b RPG), doch steht eine mangelhafte Erschliessung einem Bauvorhaben nicht entgegen, wenn dieses erschliessungsrechtlich nicht relevant ist. Eine Baubewilligung ist nur nichtig, wenn der Mangel besonders schwer wiegt und offensichtlich ist.
- BGer 1C_25/2021Ein baurechtlicher Vorentscheid kann nicht ergehen, wenn für eine betroffene Parzelle noch kein genehmigter Gestaltungsplan vorliegt. Die Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid ist nur bei drohendem nicht wieder gutzumachendem Nachteil zulässig.
- BGer 1C_664/2020Die Qualifikation eines Treppenlifts als Anlage statt als Baute und die Anwendung des vereinfachten Baubewilligungsverfahrens bei Baukosten unter Fr. 80'000.-- sind nicht willkürlich, wenn die räumlichen Auswirkungen gering sind und die Kostenschätzung plausibel erscheint.
- BGer 1C_97/2021Die Rechtskraft einer Abänderungsbaubewilligung schliesst spätere Einwände gegen darin enthaltene Auflagen aus, selbst wenn die Stammbaubewilligung weitergehende Rechte suggeriert haben könnte. Die Beurteilung der befriedigenden Gesamtwirkung nach § 238 Abs. 1 PBG/ZH ist eine objektive, nachvollziehbar zu begründende Würdigung.
- BGer 1C_41/2021Ein Bauvorhaben im übergangsrechtlichen Gewässerraum kann nur bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen von Art. 41c Abs. 1 GSchV erfüllt sind; die Ausnahmebestimmung lit. a bis ist restriktiv anzuwenden und setzt beengte Raumverhältnisse voraus.
- BGer 1C_436/2020Die Auslegung eines kommunalen Beschlusses über den Denkmalschutz eines Gebäudes ist nicht willkürlich, wenn sie sich am Wortlaut des Dispositivs orientiert und den Abbruch der Bausubstanz bei Ersatzbaupflicht zulässt. Eine formelle Rechtsverweigerung liegt nicht vor, wenn die Vorinstanz die Beschwerdelegitimation bejaht und materiell…
- BGer 1C_21/2021Die Beschwerde genügt den Formerfordernissen von Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG nicht, da der Beschwerdeführer sich nicht hinreichend mit der Begründung der Vorinstanz auseinandersetzt. Auf sie ist daher nicht einzutreten.
- BGer 1C_236/2019Die Standortgebundenheit nach Art. 24 lit. a RPG ist zu verneinen, wenn keine objektiven Gründe für einen Standort ausserhalb der Bauzone vorliegen und subjektive Konflikte zwischen Grundeigentümern nicht ausreichen. Eine Interessenabwägung erübrigt sich, wenn die kumulativen Voraussetzungen von Art. 24 RPG nicht erfüllt sind.
- BGer 1C_351/2019Die Vollstreckungsfrist von einem Jahr für den Abbruch eines rechtswidrig stehenden Wohnhauses in der Landwirtschaftszone ist verhältnismässig, da der Beschwerdeführer seit über neun Jahren von der Abbruchpflicht wusste und genügend Zeit zur Vorbereitung hatte.
- BGer 1C_529/2019Die Beschwerde gegen einen kantonalen Zwischenentscheid in Bausachen ist unzulässig, wenn dieser keinen irreversiblen Nachteil bewirkt und keine sofortige Endentscheidung herbeiführt.
- BGer 1C_636/2019Ein Rückweisungsentscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts, der die Sache zur ergänzenden Sachverhaltsabklärung und Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückweist, ist als nicht anfechtbarer Zwischenentscheid zu qualifizieren, wenn der unteren Instanz noch ein eigener Entscheidungsspielraum verbleibt.
- BGer 1C_423/2019Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten setzt ein schutzwürdiges Interesse voraus; bei fehlender Legitimation oder nicht erfüllten Voraussetzungen nach Art. 93 Abs. 1 BGG ist nicht einzutreten.
- BGer 1C_182/2018Die Qualifizierung von Räumen als Voll- oder Dachgeschoss sowie die Messung der Gebäudehöhe bei Kreuzfirstdächern sind nach kantonalem Recht zu beurteilen; eine willkürliche Anwendung liegt nicht vor, wenn die Vorinstanz die Eignung von Räumen für Wohnzwecke und die Messweise bei ungewöhnlichen Dachformen sachgerecht prüft.
- BGer 1C_313/2018Ein Rückweisungsentscheid als Zwischenentscheid ist nur anfechtbar, wenn er einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirkt oder ein besonders aufwendiges Beweisverfahren vermeidet (Art. 93 Abs. 1 BGG). Die Einholung eines Fachgutachtens zur Abklärung des Ortsbildschutzes rechtfertigt keine direkte Anfechtung.
- BGer 1C_115/2018Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde nicht ein, wenn die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs erst im bundesgerichtlichen Verfahren vorgebracht wird und dies gegen Treu und Glauben verstösst.
- BGer 1C_615/2017Die Baubewilligung mit Auflagen, die eine wesentliche Projektänderung erfordern, verstösst gegen den Grundsatz der Einheit des Bauentscheids und Art. 25a RPG, da die Mängel nicht als untergeordnet gelten und eine konzeptionelle Überarbeitung nötig ist.
- BGer 1C_449/2017Die Bewilligungsfähigkeit von Gebäudeteilen hängt von deren Verwendbarkeit und nicht von der tatsächlichen Nutzung ab. Bei voll ausgenützter Bruttogeschossfläche ist eine nachträgliche Zweckänderung ohne Ausnützungstransfer unzulässig, und der Rückbau ist verhältnismässig, wenn er geeignet und notwendig ist, eine Wohnnutzung zu…
- BGer 1C_648/2017Die Weglassung von Erkern, die als vorspringende Gebäudeteile eine Wand bilden und den Grenzabstand verletzen, kann als Bedingung in einer Baubewilligung verlangt werden, ohne dass dies gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip verstösst.
- BGer 1C_590/2017Die Baubehörde darf eine zivilrechtliche Vorfrage (Bauverbotsdienstbarkeit) nur beantworten, wenn diese leicht zu klären ist und ein unzweifelhaftes Resultat ergibt. Eine Umnutzung des gesamten Terrains zu einem Parkplatz mit erheblichen Terrainveränderungen widerspricht einer objektivierten Auslegung des Bauverbots.
- BGer 1C_541/2017Die Auslegung von Gestaltungsplanvorschriften durch kommunale Behörden geniesst einen erheblichen Beurteilungsspielraum. Eine kantonale Instanz überschreitet diesen Spielraum, wenn sie eine Vorschrift entgegen ihrem Wortlaut und Zweck auf nicht erfasste Sachverhalte anwendet.
- BGer 1C_480/2017Die Vorinstanz hat vertretbar beurteilt, dass die geplanten baulichen Massnahmen (Fenstervergrösserung, Verglasung, Lüftungsrohr) als geringfügige äussere Veränderungen im Sinne von Art. 10 Abs. 1 lit. a BZR/Zermatt gelten und den Charakter des schützenswerten Gebäudes nicht stören.
- BGer 1C_16/2017Die Beschwerdeführung ist rechtsmissbräuchlich, wenn sie offensichtlich im Interesse eines Dritten und ohne eigene schutzwürdige Interessen erfolgt, insbesondere bei vollständiger Drittfinanzierung und fehlender Darlegung konkreter Nachteile.
- BGer 1C_270/2017Die Beurteilung der guten Einordnung eines Bauvorhabens nach § 12 Abs. 2 BO/Baar obliegt dem Ermessen der kommunalen Behörden, das im Rechtsmittelverfahren nur auf Willkür überprüft wird. Eine ungenügende Einordnung kann nicht allein aus der Ausschöpfung der Bebauungsbeschränkungen abgeleitet werden.
- BGer 1C_255/2017Die Baubewilligung für den Umbau eines Mehrfamilienhauses und die Errichtung einer Garage in Luzern ist rechtmässig, da die notwendigen Unterlagen vorlagen und die Verkehrssicherheit der Parkplätze gewahrt ist. Die Kosten- und Entschädigungsregelung der Vorinstanz ist jedoch willkürlich, weil sie die Heilung von Gehörsverletzungen nicht…
- BGer 1C_292/2017Der Eigentümer eines Grundstücks hat als Zustandsstörer für einen rechtswidrigen Zustand auf seinem Grundstück einzustehen, unabhängig davon, wer diesen verursacht hat. Die Behörde darf ihr Ermessen bei der Auswahl des Störers ausüben, sofern sie nicht willkürlich handelt.
- BGer 1C_570/2016Das Verbot der mehrfachen Ausnützung einer Parzelle nach kantonalem Recht findet keine Anwendung, wenn die abgetrennten Parzellen in unterschiedlichen Zonen (Bauzone vs. Nichtbauzone) liegen und die Berechnung der anrechenbaren Grundstücksfläche sich nur auf die Fläche innerhalb der Bauzone bezieht.
- BGer 1C_137/2017Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein, da den Beschwerdeführern kein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung der Fristverlängerung für die Bauvollendung zusteht, weil ihnen im Obsiegensfall kein praktischer Nutzen entsteht.
- BGer 1C_433/2016Die Vorinstanz verfiel in Willkür, indem sie das 'heutige ausgemittelte gewachsene Terrain' gemäss Art. 9 Abs. 2 des Quartiergestaltungsplan-Reglements mit dem 'neuen Terrain' gleichsetzte, obwohl das Reglement und dessen Anhang 2 eine klare Unterscheidung vorsehen.
- BGer 1C_312/2016Die Identität einer Baute im Sinne von Art. 42 RPV ist nicht gewahrt, wenn eine Nutzungsintensivierung von einem Sommerhaus zu einem ganzjährig bewohnbaren Einfamilienhaus mit erheblichen Änderungen am äusseren Erscheinungsbild und einer fast maximalen Flächenausschöpfung einhergeht. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG scheidet…
- BGer 1C_327/2016Eine Baubewilligung kann in Teilschritten ergehen, wenn der bewilligte Teil unabhängig vom nicht bewilligten Teil beurteilt werden kann. Die separate Genehmigung von Farben und Materialien ist zulässig, sofern die dreidimensionale Eingliederung des Baukörpers bereits hinreichend geprüft wurde.
- BGer 1C_457/2016Eine Abweichung von den Vorgaben eines Gestaltungsplans ist willkürlich, wenn sie deutlich über die tolerierbare Grenze hinausgeht, insbesondere bei Überschreitung der überbauten Grundfläche unter Nichtberücksichtigung von § 18 Ziff. 2 aBauV.
- BGer 1C_567/2016Polizeirechtlich motivierte Eigentumsbeschränkungen wie die Zuweisung von Land in Gewässerschutzzonen sind grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmen, sofern keine wesentlichen, aus dem Eigentum fliessenden Nutzungsrechte entzogen werden.
- BGer 1C_332/2016Ein Stimmrechtsrekurs gegen die Abstimmung über einen öffentlichen Gestaltungsplan ist offensichtlich aussichtslos, wenn er nicht unmittelbare Verletzungen des Stimm- und Wahlrechts, sondern materielle Einwände gegen ein Bauprojekt betrifft.
- BGer 1C_240/2016Die Bewilligung eines Theateranbaus mit einer Gesamthöhe von 22,6 m in einer Parkzone ist zulässig, wenn die Grundmassstäblichkeit der geltenden Ordnung nicht erheblich gestört wird und die öffentlichen Interessen (kulturelle Bedeutung, betriebliche Optimierung) die privaten Interessen (Beschattung, Aussicht) überwiegen.
- BGer 1C_26/2016Solaranlagen auf Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung (ISOS mit Erhaltungsziel A) bedürfen einer Baubewilligung und dürfen das Denkmal nicht wesentlich beeinträchtigen (Art. 18a Abs. 3 RPG). Eine vollflächige Solaranlage kann das einheitliche Erscheinungsbild eines geschützten Quartiers wie des 'Stampagartens' in Chur (GR)…
- BGer 1C_247/2016Die Beschwerdelegitimation eines Nachbarn gegen eine Baubewilligung setzt eine spezifische Beziehungsnähe und eine deutlich wahrnehmbare Beeinträchtigung voraus. Bei grösseren Entfernungen zum Bauvorhaben muss die Beeinträchtigung konkret glaubhaft gemacht werden.
- BGer 1C_182/2016Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein, da die Beschwerdeführer keine besondere Beziehungsnähe zum Streitgegenstand (Zonengrenzkorrektur) und keinen praktischen Nutzen aus einer Aufhebung des Entscheids nachweisen können.
- BGer 1C_169/2016Die Vorinstanz verletzte das Willkürverbot, indem sie ohne sachliche Gründe von der etablierten Rechtsprechung zu § 125 Abs. 1 Anhang PBG abwich und eine Unterniveaubaute als privilegiert einstufte, obwohl diese an einzelnen Punkten mehr als 1 m über das gewachsene Terrain hinausragte. Die Baubewilligung ist daher zu verweigern.
- BGer 1C_570/2015Die Einstufung von abgestützten Balkonen als untergeordnete Vorbauten nach kantonalem Baurecht und die Anwendung von Sonderbauvorschriften für Dachfenster sind keine willkürlichen Entscheidungen, wenn sie sachgerecht begründet werden.
- BGer 1C_163/2016Eine Baubewilligung ist zu verweigern, wenn die Erschliessung des Bauvorhabens nicht rechtsgenüglich gesichert ist, insbesondere wenn eine bauliche Einheit nicht ohne wesentliche Anpassungen getrennt werden kann.
- BGer 1C_30/2016Eine interzonale Ausnützungsanrechnung innerhalb desselben Grundstücks ist zulässig, wenn eine kantonale Verordnung dies gestützt auf eine ausreichende Delegationsnorm vorsieht und keine öffentlichen Interessen entgegenstehen.
- BGer 1C_554/2015Die Baubewilligung für einen Um- und Aufbau in der Kernzone ist rechtmässig, wenn die geschlossene Bauweise zulässig ist und Nebenbestimmungen verhältnismässig sind. Privatrechtliche Vereinbarungen sind im Baubewilligungsverfahren nicht massgeblich.
- BGer 1C_431/2015Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid nicht ein, wenn kein nicht wieder gutzumachender Nachteil vorliegt. Eine Rückweisung zur Ergänzung des Baugesuchs und erneuter Prüfung begründet keinen solchen Nachteil.
- BGer 1C_246/2015Die Baubewilligung kann verweigert werden, wenn die rechtliche Erschliessung des Bauvorhabens aufgrund unklarer zivilrechtlicher Dienstbarkeiten nicht hinreichend gesichert ist. Die Vorinstanz darf die Prüfung nicht liquider zivilrechtlicher Vorfragen den Zivilgerichten überlassen.
- BGer 1C_362/2015Die Auslegung von Art. 67 Abs. 3 BauG der Stadt Chur als Sondervorschrift für Hanglagen, die die Berechnung der Gebäudehöhe nach dem Mittel der Hauptgebäudeecken ersetzt, ist nicht willkürlich.
- BGer 1C_471/2015Die Vorinstanz hat das kommunale Bau- und Zonenreglement (BZR) der Stadt Luzern richtig angewandt, indem sie die Abbruchbewilligung in der Ortsbildschutzzone B ausschliesslich nach Art. 17 Abs. 2 BZR prüfte und nicht nach der allgemeinen Ausnahmeregelung von Art. 15 Abs. 5 BZR. Eine Verletzung der Gemeindeautonomie liegt nicht vor.
- BGer 5A_737/2014Die Interessenabwägung zwischen dem Schutz des Greifensees durch eine Personaldienstbarkeit und dem Meliorationszweck fiel zugunsten der Melioration aus, da die Dienstbarkeit durch öffentlich-rechtliche Vorschriften (Zonenplan, Seeschutzverordnung) überlagert wurde und ihre Aufhebung für den Meliorationszweck als notwendig erachtet wurde.
- BGer 1C_150/2012Die unterbliebene Eröffnung einer Baubewilligung gegenüber einem beschwerdeberechtigten Dritten (VCS) führt nicht automatisch zur Rechtzeitigkeit einer nachträglichen Beschwerde; vielmehr ist nach Treu und Glauben (Art. 5 Abs. 3 BV) zu prüfen, ob der Dritte bei Vorliegen von Anhaltspunkten für die Bewilligung gehalten war, sich zu…
- BGer 1C_58/2010Das Bundesgericht bestätigt im Wesentlichen die Interessenabwägung des Bundesverwaltungsgerichts: Die Kompensation verloren gegangener Kapazitäten durch deutsche DVO-Beschränkungen ist zulässig, zusätzliche Kapazitäten ohne SIL-Objektblatt jedoch nicht. Lärmimmissionen sind durch passive Schallschutzmassnahmen und lenkungswirksame…
- BGer 1C_14/2008Die Standortgebundenheit einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone kann bejaht werden, wenn sie sich im Rahmen einer konkreten Interessenabwägung als wesentlich geeigneter erweist als mögliche Standorte innerhalb der Bauzone, sofern keine erhebliche Zweckentfremdung von Nichtbauzonenland bewirkt und nicht störend in Erscheinung tritt.
- BGer 2C_176/2007Die Beschwerde gegen die Bewertung der Flugtauglichkeit ist unzulässig, da es sich um eine Fähigkeitsbewertung handelt, die gemäss Art. 83 lit. t BGG nicht anfechtbar ist.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.