Entscheide zu Art. 42 Abs. 2 BGG
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- BGer 1C_756/2025Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein, da die Begründungsanforderungen nach Art. 42 Abs. 2 BGG nicht erfüllt sind und die Kritik des Beschwerdeführers rein appellatorisch bleibt.
- BGer 1C_621/2025Im Baubewilligungsverfahren werden nur öffentlich-rechtliche Vorschriften geprüft; private Rechte wie Wegrechte sind auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen. Eine Baubewilligung berührt solche Rechte nicht.
- BGer 1C_663/2025Die Beschwerde genügt den Begründungsanforderungen nach Art. 42 Abs. 2 BGG nicht, weshalb auf sie nicht einzutreten ist.
- BGer 1C_401/2025Die Beschwerde genügt den Begründungsanforderungen nicht, da sie keine substanziierte Rüge einer Rechtsverletzung enthält, und ist daher im vereinfachten Verfahren nicht einzutreten.
- BGer 1C_341/2024Der Korrekturfaktor für adaptive Mobilfunkanlagen in Ziff. 63 Anhang 1 NISV ist mit dem umweltrechtlichen Vorsorgeprinzip vereinbar. Bei Überschreitung von Immissionsgrenzwerten an Orten für kurzfristigen Aufenthalt (OKA) sind zusätzliche Schutzmassnahmen wie Warnhinweise und Abschaltmöglichkeiten erforderlich.
- BGer 1C_582/2024Die Beschwerde gegen die Abweisung eines Rekurses wegen Verwirkung des Rekursrechts aufgrund versäumter Frist zur Beantragung des Bauentscheids wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen.
- BGer 1C_734/2024Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde nicht ein, wenn diese den Begründungsanforderungen nach Art. 42 Abs. 2 BGG nicht genügt und sich nicht hinreichend mit den Erwägungen der Vorinstanz auseinandersetzt.
- BGer 1C_84/2024Die Legitimation zur Beschwerde gegen eine Baubewilligung setzt eine besondere Betroffenheit durch Immissionen voraus, die über die Allgemeinheit hinausgeht. Bei einer Distanz von über 100 m und unterbrochenem Beziehungszusammenhang durch Bahnanlagen ist eine solche Betroffenheit nicht gegeben.
- BGer 1C_273/2024Ein präjudizieller Kontrollantrag an den Nutzungsplan im Rahmen einer Baubewilligung ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn ein bedeutender Wandel der Umstände vorliegt, der eine Anpassung des Plans rechtfertigt. Die bloße Möglichkeit einer Überdimensionierung der Bauzone oder das Alter des Plans reichen dafür nicht aus.
- BGer 1C_312/2023Eine gewerbliche Pferdehaltung (Pensionsbetrieb) ist in der Landwirtschaftszone ohne ordentliche Baubewilligung unzulässig, da sie weder als hobbymässige Haltung (Art. 24e RPG) noch als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb (Art. 24b RPG) oder nach Art. 37a RPG bewilligungsfähig ist.
- BGer 1C_446/2023Eine gewerbliche Nutzung (Forstwerkhof) in der Landwirtschaftszone ist nicht zonenkonform und kann nicht als stilles Lager nach Art. 24a RPG bewilligt werden. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands muss angemessenfristig erfolgen.
- BGer 1C_689/2023Die Beschwerde gegen die Verweigerung einer Ausnahmebewilligung für eine Sitzplatzerweiterung ausserhalb der Bauzone wird mangels hinreichender Begründung nicht behandelt.
- BGer 1C_544/2022Der Einleitungsbeschluss eines Quartierplanverfahrens ist ein selbstständig anfechtbarer Endentscheid; Rügen gegen die Einleitung können nicht mehr im weiteren Verfahren vorgebracht werden. Eine Überprüfung ist nur bei erheblicher Änderung der Verhältnisse möglich (Art. 21 Abs. 2 RPG).
- BGer 1C_646/2022Die Plangenehmigung 1997 für die Nationalstrasse A9 und die Rodungsbewilligung desselben Jahres enthalten keine verbindliche Anordnung oder Bewilligung für den dauerhaften Fortbestand der Kieswerke. Der Rückbau der Anlagen ist rechtskräftig angeordnet, und die Bewilligung für eine Fortsetzung der Kiesausbeutung fällt in die kantonale…
- BGer 1C_575/2022Die Baufreigabe kann nicht isoliert angefochten werden, wenn die zugrundeliegende Baubewilligung formell rechtskräftig ist und die Nebenbestimmungen erfüllt sind. Ein Verzicht auf Bauvorhabensteile während des Verfahrens macht eine neue Baubewilligung entbehrlich, sofern keine materiellen Änderungen vorliegen.
- BGer 1C_324/2022Die Bewilligung einer 5G-Mobilfunkanlage innerhalb der Bauzone erfordert von Bundesrechts wegen keine Prüfung von Alternativstandorten oder die Verankerung von Standortkriterien im Bau- und Zonenreglement. Akteneinsicht in periodische Kontrollunterlagen während des Betriebs kann nicht aus der Parteistellung im Baubewilligungsverfahren…
- BGer 1C_125/2022Im Baubewilligungsverfahren wird nur geprüft, ob öffentlich-rechtliche Vorschriften dem Vorhaben entgegenstehen; private Rechte wie Eigentumsverhältnisse sind auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen. Die Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz ist nicht willkürlich, wenn sie auf plausiblen Beweismitteln wie Luftbildern und früheren…
- BGer 1C_675/2021Die Beschwerdeführerin ist nicht beschwerdeberechtigt, da sie nicht Verfügungsadressatin ist und kein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung des Bauabschlags hat. Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein.
- BGer 1C_115/2021Eine Beschwerdeschrift, die im Wesentlichen eine Kopie von Eingaben aus dem vorinstanzlichen Verfahren darstellt, genügt den Begründungsanforderungen nach Art. 42 Abs. 2 BGG nicht und ist als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren.
- BGer 1C_682/2020Die Beschwerdelegitimation in raumplanerischen Verfahren setzt ein schutzwürdiges Interesse voraus, das sich aus einer konkreten, nachvollziehbar dargelegten Konkurrenzsituation oder praktischen Nutzen für den Beschwerdeführer ergibt. Eine blosse Vergleichbarkeit von Grundstücken ohne objektive Hinweise auf ein planungsrechtliches…
- BGer 1C_403/2021Die Beschwerde genügt den gesetzlichen Formerfordernissen nicht, weshalb auf sie nicht eingetreten wird. Eine teilweise Änderung und Erweiterung ausserhalb der Bauzone nach Art. 24c RPG setzt voraus, dass die Identität der Baute oder Anlage in den wesentlichen Zügen gewahrt bleibt.
- BGer 1C_21/2021Die Beschwerde genügt den Formerfordernissen von Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG nicht, da der Beschwerdeführer sich nicht hinreichend mit der Begründung der Vorinstanz auseinandersetzt. Auf sie ist daher nicht einzutreten.
- BGer 1C_290/2019Die Eröffnung eines Waldfeststellungsentscheids durch öffentliche Publikation im Kantonsblatt genügt den Anforderungen an das rechtliche Gehör, wenn die wesentlichen Informationen enthalten sind und betroffene Personen die Möglichkeit zur Einsichtnahme und Beschwerde haben. Eine akzessorische Überprüfung eines Nutzungsplans ist nur bei…
- BGer BGE 146 II 80Ein Quartiergestaltungsplan kann nur dann als projektbezogener Sondernutzungsplan nach Art. 26 ZWG gelten, wenn aus ihm mit hinreichender Klarheit hervorgeht, dass mindestens zu einem wesentlichen Teil die Erstellung von Zweitwohnungen bezweckt wird. Die blosse Absicht oder ein beiläufiger Hinweis auf Kontingentierungsregelungen genügt…
- BGer 1C_636/2019Ein Rückweisungsentscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts, der die Sache zur ergänzenden Sachverhaltsabklärung und Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückweist, ist als nicht anfechtbarer Zwischenentscheid zu qualifizieren, wenn der unteren Instanz noch ein eigener Entscheidungsspielraum verbleibt.
- BGer 1C_301/2019Die dreitägige Beschwerdefrist für Stimmrechtsbeschwerden nach kantonalem Recht ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, sofern sie grosszügig gehandhabt wird. Der Fristbeginn knüpft an die Erkennbarkeit des Mangels, nicht an dessen tatsächliche Entdeckung an.
- BGer 1C_16/2017Die Beschwerdeführung ist rechtsmissbräuchlich, wenn sie offensichtlich im Interesse eines Dritten und ohne eigene schutzwürdige Interessen erfolgt, insbesondere bei vollständiger Drittfinanzierung und fehlender Darlegung konkreter Nachteile.
- BGer 1C_381/2017Die Abspaltung der Umgebungsgestaltung von der Stammbaubewilligung ist zulässig, wenn die Erschliessung im Nachverfahren quartierplankonform realisierbar ist und keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Bewilligungsfähigkeit bestehen. Unterirdische Gebäudeteile sind gemäss § 269 PBG von Abstandsvorschriften befreit, sofern die Bau- und…
- BGer 1C_38/2017Ein Strassenprojekt kann als Sondernutzungsplan auch für Quartierstrassen gelten, sofern es sich um notwendige Anpassungen handelt und die kantonale Strassengesetzgebung dies zulässt. Die Wahl des Verfahrens (Strassenprojekt statt Quartierplan) ist nicht willkürlich, wenn sie im Ermessen der Gemeinde liegt und keine unverhältnismässigen…
- BGer 1C_260/2017Die Auslegung der kommunalen Baureglementsbestimmungen zur Ausnützungsziffer und Geschosszahl (Art. 24 und 32 BauR Freienbach) durch die Vorinstanzen ist nicht willkürlich, wenn Attikageschosse und deren Aufbauten unter Berücksichtigung der Vollzugshilfen und der visuellen Wahrnehmung ausgelegt werden.
- BGer 1C_476/2016Ein Baugesuch, das die zulässige Bruttogeschossfläche überschreitet, kann nicht durch eine Nebenbestimmung gerettet werden, wenn der Mangel nicht untergeordneter Natur ist und keine konkrete, leicht umsetzbare Lösung vorliegt.
- BGer 1C_567/2016Polizeirechtlich motivierte Eigentumsbeschränkungen wie die Zuweisung von Land in Gewässerschutzzonen sind grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmen, sofern keine wesentlichen, aus dem Eigentum fliessenden Nutzungsrechte entzogen werden.
- BGer 1C_340/2016Eine Baubewilligung kann nicht erteilt werden, wenn das Vorhaben eine wesentliche Änderung eines bestehenden Gesamtüberbauungskonzepts darstellt und die Ausnützungsziffer bereits überschritten ist. Öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen wirken auch ohne Grundbucheintrag.
- BGer 1C_432/2016Die Baubewilligung für eine Mobilfunkantennenanlage auf einem Gebäude in der Bauzone ist rechtmässig, wenn die Anlage sich gestalterisch befriedigend in die heterogene Umgebung einordnen lässt und die baurechtlichen Vorgaben zu Dachaufbauten eingehalten werden.
- BGer 1C_313/2016Die Qualifizierung eines Gebäudes als Altbaute nach kantonaler Bauordnung ist nicht willkürlich, wenn es über Jahrzehnte ortsfest genutzt wurde und zum Erscheinungsbild der Ortschaft gehört. Die Einhaltung von Grenzabständen für Neubauten kann bei Ersatzbauten entfallen, sofern First- und Traufhöhe übereinstimmen.
- BGer 1C_78/2016Eine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des kantonalen Gewässerabstands nach § 73 PBG/SZ setzt besondere Verhältnisse voraus, insbesondere eine unzumutbare Härte oder eine bessere Lösung; diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn das geplante Bauvorhaben eine grössere Fläche im Gewässerraum beansprucht als das bestehende…
- BGer 1C_488/2015Die Interessenabwägung zwischen Ortsbildschutz (ISOS) und zonenkonformer baulicher Nutzung fällt zugunsten der kommunalen Nutzungsplanung aus, sofern diese die Schutzanliegen des ISOS angemessen umsetzt und keine krassen Widersprüche bestehen.
- BGer 1C_30/2016Eine interzonale Ausnützungsanrechnung innerhalb desselben Grundstücks ist zulässig, wenn eine kantonale Verordnung dies gestützt auf eine ausreichende Delegationsnorm vorsieht und keine öffentlichen Interessen entgegenstehen.
- BGer 1C_460/2015Wiederherstellungsmassnahmen nach einer unbewilligten Umnutzung eines Lagerhauses in Büroräume sind verhältnismässig, wenn sie der Verkehrssicherheit dienen und die Interessen der Betroffenen angemessen berücksichtigen.
- BGer 1C_445/2015Die Verweigerung der Umnutzung eines als Gastwirtschaft bewilligten Gebäudes in ein Wohnhaus in der Dorfkernzone ist bundesrechtskonform, wenn die Sach- und Rechtslage seit dem letzten Bundesgerichtsentscheid unverändert blieb und die Bewilligung ursprünglich zweckgebunden erteilt wurde.
- BGer 1C_629/2015Die Baubewilligung für einen Neubau hinter einem geschützten Gujer-Haus ist rechtmässig, wenn die Vorinstanzen die Schutzwürdigkeit des rückwärtigen Parzellenteils und die Gestaltung des Neubaus unter Berücksichtigung der Schutzobjekte sachgerecht prüfen und keine Willkür vorliegt.
- BGer 5A_737/2014Die Interessenabwägung zwischen dem Schutz des Greifensees durch eine Personaldienstbarkeit und dem Meliorationszweck fiel zugunsten der Melioration aus, da die Dienstbarkeit durch öffentlich-rechtliche Vorschriften (Zonenplan, Seeschutzverordnung) überlagert wurde und ihre Aufhebung für den Meliorationszweck als notwendig erachtet wurde.
- BGer 1C_245/2013Eine Mobilfunkanlage in einer Bauzone ist zonenkonform, wenn sie in einer unmittelbaren funktionellen Beziehung zum Standort steht und primär Bauzonenland abdeckt, auch wenn die Strahlung technisch bedingt darüber hinausreicht.
- BGer 1C_492/2009Die Interessen an einer leistungsfähigen Mobilfunkversorgung überwiegen im urbanen Raum die marginalen Beeinträchtigungen des Ortsbilds und Denkmalschutzes. Die geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind verfassungs- und gesetzeskonform.
- BGer 1C_477/2008Das öffentliche Interesse an einer direkten, gefahrlosen Fussgängerverbindung überwiegt die privaten Interessen der Grundeigentümer an Ruhe und Privatsphäre, sofern die Abwägung nachvollziehbar und verhältnismässig erfolgt.
- BGer 1C_76/2008Im Plangenehmigungsverfahren nach Eisenbahngesetz ist eine Interessenabwägung zwischen Nachbarinteressen und Bahnbetreiberin nur dann vorzunehmen, wenn die gesetzlichen Anforderungen an die Baute erfüllt sind und die Eigentumsrechte der Nachbarn nicht tangiert werden.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.