Entscheid vom 05.07.2016 · Kanton ZH

BGer 1C_39/2016

Nichteintreten

Hat das oberste kantonale Gericht verbindlich ausgelegt, dass eine Nebenbestimmung einer Baubewilligung ausserhalb der Bauzone dem Gesuchsteller bei einem künftigen Anschlussgesuch nicht entgegengehalten werden kann, entfällt das schutzwürdige Interesse an der Anfechtung dieser Nebenbestimmung vor Bundesgericht. Das Verbot eines…

BGer 1C_39/2016 vom 05.07.2016 (Nichteintreten)

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.