Ein Rückweisungsentscheid des Verwaltungsgerichts im Gestaltungsplanverfahren stellt einen Zwischenentscheid nach Art. 93 BGG dar; die Beschwerde ans Bundesgericht ist nur zulässig, wenn ein nicht wiedergutzumachender Nachteil nachgewiesen ist oder die sofortige Gutheissung einen Endentscheid herbeiführen würde, was bei einem…
BGer 1C_245/2025 vom 23.07.2025 (Nichteintreten)Themenfeld
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Entscheide zur selben Frage
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.