Entscheid vom 11.07.2016 · Kanton VS

BGer 1C_128/2016

Nichteintreten

Wer im Rahmen einer Gesamtmelioration nicht Grundeigentümer der betroffenen Parzellen ist und keine räumliche Nähe zum Streitobjekt aufweist, ist zur Beschwerde gegen eine Perimeteränderung nicht legitimiert. Das Argument der Rechtsungleichheit gegenüber Dritten in anderen Verfahren begründet kein schutzwürdiges Interesse und läuft auf…

BGer 1C_128/2016 vom 11.07.2016 (Nichteintreten)

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.