Entscheid vom 02.03.2016 · Kanton SZ

BGer 1C_445/2015

Abgewiesen

Die Verweigerung der Umnutzung eines als Gastwirtschaft bewilligten Gebäudes in ein Wohnhaus in der Dorfkernzone ist bundesrechtskonform, wenn die Sach- und Rechtslage seit dem letzten Bundesgerichtsentscheid unverändert blieb und die Bewilligung ursprünglich zweckgebunden erteilt wurde.

BGer 1C_445/2015 vom 02.03.2016 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.