Auf eine Beschwerde gegen die Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege ist nicht einzutreten, wenn der Beschwerdeführer den auferlegten Kostenvorschuss zwischenzeitlich rechtzeitig bezahlt hat und damit kein nicht wieder gutzumachender Nachteil mehr droht.
BGer 1C_648/2020 vom 12.01.2021 (Nichteintreten)Themenfeld
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Entscheide zur selben Frage
- VGer AG WBE.2025.252Eine Gestaltungsplanpflicht (§§ 4a Abs. 1, 4c Abs. 1 BNO) beschränkt sich nicht auf neue Überbauungen, sondern erfasst auch den Abbruch bestehender Gebäude im Gestaltungsplanperimeter; ohne rechtskräftigen Gestaltungsplan, der den Abbruch legitimiert, darf keine Abbruchbewilligung erteilt werden. Übergangsrechtlich ist bei hängigen…
- VGer ZH VB.2025.00847Behördliche Abstimmungserläuterungen zur Teilrevision eines privaten Gestaltungsplans genügen dem Gebot der Sachlichkeit, wenn sie widerspruchsfrei, nachvollziehbar und mit den Rechtsgrundlagen vereinbar sind; eine Irreführung der Stimmberechtigten über das Ausmass der Ausnützung liegt nicht vor, wenn der Vergleich mit der…
- VGer AG WBE.2025.232Ein geplanter Lärmschutzwall (Höhe 4.90 m, Länge ca. 150 m) ist in der Grünzone nicht zonenkonform, wenn er weder dem Orts- und Landschaftsbild noch der Siedlungsdurchgrünung dient, sondern ausschliesslich dem Lärmschutz eines benachbarten Betriebs. Eine Ausnahmebewilligung scheitert mangels ausserordentlicher Verhältnisse, wenn…
- VGer ZH VB.2025.00166Weist eine Baute sowohl einen hohen Eigenwert als auch einen hohen Situationswert auf, überwiegt das öffentliche Interesse an einer Unterschutzstellung nach § 203 Abs. 1 lit. c PBG auch gegenüber den öffentlichen Interessen an Innenverdichtung und ökologischer Sanierung sowie gegenüber privaten Wirtschaftlichkeitsinteressen. Eine…
- VGer ZG V 2024 111Bauliche Veränderungen innerhalb einer Arealbebauung — konkret ein Swimmingpool, ein Gartenpavillon und eine Gartenumgestaltung — stellen nur dann eine wesentliche Änderung dar, wenn sie in die prägenden Elemente des genehmigten Gesamtkonzepts eingreifen; fehlt ein verbindliches Konzept zur Umgebungsgestaltung, sind solche Massnahmen…
- VGer BE 100 2025 95Ein Rundholzbau (Blockhaus) erfüllt die Gestaltungsvorschrift einer «zeitgemässen Holzkonstruktion» nach Art. 10 ÜV Rossi; die Zonenkonformität des Bauvorhabens für einheimische Wohnbevölkerung im Sektor 1 der Ferienhauszone ist nach Art. 4 Abs. 2 ÜV gegeben. Die Erschliessung über eine bestehende, steile Strasse genügt in einem…
Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.