Entscheide zu Art. 33 Abs. 3 lit. b RPG
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- BGer 1C_444/2025Eine nicht besonders schwerwiegende Verletzung des rechtlichen Gehörs kann als geheilt gelten, wenn die betroffene Person in einer Rechtsmittelinstanz mit gleicher Kognition die Möglichkeit zur Äusserung erhält. Die Prüfung kantonaler Baurechtsvorschriften durch das Bundesgericht beschränkt sich auf Willkür.
- BGer 1C_635/2024Die Vorinstanz durfte bei der Anwendung der kommunalen Ästhetikklausel (Art. 35 Abs. 2 BauG/Paspels) die ISOS-Schutzziele berücksichtigen und den kommunalen Beurteilungsspielraum nur dann überschreiten, wenn die Gemeinde ihren Ermessensspielraum willkürlich oder pflichtwidrig ausübte. Hier lag eine vertretbare Abwägung vor.
- BGer 1C_244/2023Die kommunale Autonomie nach Art. 50 Abs. 1 BV schützt den Ermessensspielraum der Gemeinde bei der Anwendung von Ästhetikvorschriften. Kantonale Instanzen dürfen einen kommunalen Einordnungsentscheid nur aufheben, wenn die Gemeinde ihren Beurteilungs- und Ermessensspielraum überschritten hat, insbesondere durch unsachliche oder dem…
- BGer 1C_205/2023Ein privater Gestaltungsplan ist auch dann zonenkonform, wenn er die bau- und planungsrechtlich zulässigen Masse ausschöpft, sofern keine klar überwiegenden öffentlichen Interessen dagegen sprechen. Die Eingliederung in das Orts- und Landschaftsbild ist im Gestaltungsplanverfahren nur insoweit zu prüfen, als der verbindliche Plangehalt…
- BGer 1C_647/2021Das Bundesgericht bestätigt, dass bei der Beurteilung ästhetischer Gesichtspunkte im Baubewilligungsverfahren den kommunalen Behörden ein Beurteilungs- und Ermessensspielraum zusteht, der nur auf Willkür hin überprüft wird. Eine Ausstandspflicht von Regierungsratsmitgliedern wegen Vorbefassung liegt nicht vor, wenn diese im öffentlichen…
- BGer 1C_647/2020Die Vorinstanz hat die Baubewilligung für ein Geschäftshaus in der Wohnzone W4 zu Recht bestätigt, da das Vorhaben die zonenkonforme Einordnung nach § 238 PBG/ZH erfüllt und keine willkürliche Rechtsanwendung vorliegt. Die Gestaltungsplanpflicht entfaltet keine negative Vorwirkung auf das Bauvorhaben.
- VGer AG WBE.2020.43Die Interessenabwägung zwischen ISOS-Schutz (Erhaltungsziel B) und innerer Verdichtung in Gartenstadtzonen war unvollständig, da die Auswirkungen der festgelegten Nutzungsziffern (ÜZ 0.35, GZ 0.45) auf die Schutzziele nicht hinreichend geprüft wurden. Die Stadt Aarau muss die Abwägung nachholen.
- BGer 1C_266/2020Die Vorinstanz verletzt die Gemeindeautonomie (Art. 50 Abs. 1 BV), indem sie eine vom Gemeinderat als zulässig erachtete Nutzungsverlagerung in der Zentrumszone ohne hinreichende Begründung ablehnt und damit den kommunalen Beurteilungsspielraum missachtet.
- BGer 1C_229/2019Eine Baubewilligung darf nur erteilt werden, wenn das Baugrundstück gemäss Art. 19 Abs. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 2 lit. b RPG hinreichend erschlossen ist. Bei verkehrsintensiven Einrichtungen muss das öffentliche Strassennetz den zusätzlichen Verkehr aufnehmen können, ohne überlastet zu werden.
- BGer 1C_241/2019Die Zuweisung eines Grundstücks zur Tourismuszone ist verhältnismässig, wenn sie geeignet, erforderlich und zumutbar ist, insbesondere unter Berücksichtigung kantonaler Bestandesgarantien und der Möglichkeit, tourismusfremde Nutzungen in begrenztem Umfang zuzulassen.
- BGer 1C_314/2018Die Einleitung eines Quartierplanverfahrens von Amtes wegen ist nur rechtmässig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen (insbesondere mangelnde Erschliessung) erfüllt sind und die Massnahme verhältnismässig ist. Die Gemeindeautonomie nach Art. 50 BV schützt die Entscheidungsfreiheit der Gemeinde, unterliegt aber den bundes- und…
- BGer BGE 145 I 52Das Baurekursgericht darf einen Einordnungsentscheid der kommunalen Baubehörde nach § 238 PBG/ZH nur aufheben, wenn diese bei der Anwendung der Ästhetikregelung den durch die Gemeindeautonomie gewährleisteten Beurteilungs- und Ermessensspielraum überschritten hat. Eine Reduktion der grundsätzlich zugelassenen Baumasse aus ästhetischen…
- BGer 1C_358/2017Die kommunale Baubehörde überschreitet ihren durch die Gemeindeautonomie geschützten Beurteilungsspielraum bei der Anwendung von § 238 PBG, wenn sie aus ästhetischen Gründen eine Reduktion der grundsätzlich zulässigen Baumasse verlangt, ohne dass überwiegende öffentliche Interessen dies rechtfertigen.
- BGer 1C_420/2015Der Einleitungsbeschluss für ein Quartierplanverfahren ist ein selbstständig anfechtbarer Endentscheid; spätere Anträge zur Änderung des Planungsgebiets sind verspätet, sofern keine erheblichen veränderten Verhältnisse vorliegen.
- BGer 1C_246/2015Die Baubewilligung kann verweigert werden, wenn die rechtliche Erschliessung des Bauvorhabens aufgrund unklarer zivilrechtlicher Dienstbarkeiten nicht hinreichend gesichert ist. Die Vorinstanz darf die Prüfung nicht liquider zivilrechtlicher Vorfragen den Zivilgerichten überlassen.
- BGer 1P.37/2005Die Umzonung von Wohn- und Gewerbezone in eine reine Gewerbezone entlang einer stark belasteten Hauptverkehrsstrasse ist bei wesentlicher Zunahme der Lärmbelastung und unter Berücksichtigung des Planungshorizonts verfassungsrechtlich zulässig, wenn die Interessenabwägung sachgerecht erfolgt.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.