Entscheid vom 13.10.2022 · Kanton AG

VGer AG WBE.2022.385

Abgewiesen

Ein Nachbar, der von einer eigenmächtig erstellten Baute oder Anlage Kenntnis nehmen konnte, muss innert drei Monaten intervenieren; wartet er knapp zwei Jahre zu, verliert er seinen Rechtsschutzanspruch, und die Behörde tritt auf sein Begehren zu Recht nicht ein.

VGer AG WBE.2022.385 vom 13.10.2022 (Abgewiesen)

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.