Entscheid vom 22.04.2020 · Kanton SG

VGer SG B 2019/140

Gutgeheissen

Die Vorinstanz hob die Baubewilligung allein wegen Überschreitung der Ausnützungsziffer auf. Da die Beschwerdeführerin nachträglich die Grundstücke vereinigte und auf einen Parkplatz verzichtete, ist die Ausnützungsziffer nun eingehalten. Die Sache wird zur erneuten Prüfung an die Vorinstanz zurückgewiesen.

VGer SG B 2019/140 vom 22.04.2020 (Gutgeheissen)

Planungsanlass

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.