Bei einem kantonalen Gestaltungsplan für eine Kiesgrube mit 26-jähriger Abbaufrist und anschliessender Rekultivierung sowie einer koordinierten Standortwahl gemäss Richtplan ist eine Gesamtinteressenabwägung vorzunehmen. Der zeitliche Spielraum für temporäre Rodungen ist auszuschöpfen; Reservefristen für witterungsbedingte Verzögerungen…
VGer ZH VB.2023.00035 vom 16.05.2024 (Teilweise gutgeheissen)Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.