Bestimmung · 5 Entscheide

Art. 5 Abs. 2 WaG

5 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
5
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Korpusmittel
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Entscheide zu Art. 5 Abs. 2 WaG

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  1. BGer 1C_51/202329.04.2024 · AbgewiesenDie Interessenabwägung nach Art. 5 Abs. 2 WaG fiel zugunsten der Walderhaltung aus, da die privaten und öffentlichen Interessen am Bauvorhaben das Walderhaltungsinteresse nicht überwogen. Die Standortgebundenheit des Vorhabens wurde verneint, da weniger eingreifende Alternativen (Bestandesschutz, zeitgemässe Erneuerung) möglich waren.
  2. BGer 1C_153/202112.04.2022 · AbgewiesenDie Festlegung eines öffentlichen Fusswegs im Nutzungsplan und die damit verbundene Rodungsbewilligung sind rechtmässig, wenn das raumplanerische Interesse am Fussweg die widerstreitenden Interessen am Wald-, Natur- und Landschaftsschutz sowie private Eigentümerinteressen überwiegt und die Standortgebundenheit nach Art. 5 Abs. 2 WaG…
  3. BGer 1C_101/202029.01.2021 · GutgeheissenDie Interessenabwägung im Nutzungsplanverfahren muss bereits alle umweltrelevanten Aspekte, insbesondere die Rodung von Wald, umfassend prüfen; eine blosse Voruntersuchung und spätere UVP im Projektgenehmigungsverfahren genügt nicht, da dies die Abwägung präjudiziert.
  4. BGer 1C_164/201230.01.2013 · Teilweise gutgeheissenEin überragendes öffentliches Interesse an der Erhaltung und Weiterentwicklung des Hotels Suvretta House überwiegt die entgegenstehenden Interessen des Natur-, Landschafts- und Siedlungsschutzes, soweit die Bachverlegung im oberen Bereich neu zu prüfen ist.
  5. BGer BGE 119 IB 39710.11.1993 · GutgeheissenEine Rodungsbewilligung für eine Ferienhausüberbauung setzt voraus, dass das überwiegende öffentliche Interesse an der Rodung durch eine umfassende, raumplanerisch und forstlich abgestimmte Interessenabwägung nachgewiesen wird. Fehlt diese, ist die Bewilligung zu verweigern.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.