Bestimmung · 41 Entscheide

Art. 3 RPV

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Entscheide
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Entscheide zu Art. 3 RPV

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  1. BGer 1C_748/202506.05.2026 · AbgewiesenDie kantonale Vorinstanz hat die gebotene umfassende Interessenabwägung nach Art. 3 RPV vorgenommen; die gerichtliche Zurückhaltung bei der Angemessenheitsprüfung eines demokratisch legitimierten Bebauungsplans verstösst nicht gegen das Gewaltenteilungsprinzip.
  2. BGer 1C_568/202430.10.2025 · AbgewiesenDie Festsetzung einer Verkehrszone für eine geplante Umfahrungsstrasse in einer ISOS-geschützten Gemeinde bedarf keiner vertieften Interessenabwägung im Nutzungsplanverfahren, wenn die Zone nur sichernden Charakter hat und die Vereinbarkeit des Strassenprojekts mit dem ISOS im anschliessenden Projektbewilligungsverfahren geprüft wird.
  3. BGer 1C_684/202413.06.2025 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Ortsbildschutz (historischer Gemüsegarten) und baulicher Verdichtung fällt zugunsten des Schutzes aus, da der Gemüsegarten als integraler Bestandteil des Schlossareals im kantonalen Kulturgüterverzeichnis und ISOS-Inventar verankert ist und die Umzonung einen verhältnismässigen Kompromiss darstellt.
  4. BGer 1C_241/202318.10.2024 · AbgewiesenDie Gemeinde Lohn SH durfte im Rahmen ihrer Nutzungsplanungsrevision eine Gartenzone schaffen, um den Ortsbildschutz (ISOS) und die Wohnqualität zu wahren. Die Interessenabwägung war vertretbar und nicht willkürlich.
  5. BGer 1C_355/202316.08.2024 · AbgewiesenEine Teilrevision der Ortsplanung mit punktuellen Anpassungen der Bauvorschriften (Ausnützungsziffer, Gebäudelänge) in einer Hotelzone verstösst nicht gegen Art. 15 Abs. 2, Art. 21 Abs. 2 oder Art. 27 RPG, wenn sie keine Planungszone tangiert und das öffentliche Interesse an der Verdichtung überwiegt.
  6. BGer 1C_205/202217.06.2024 · GutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 3 RPV muss alle betroffenen öffentlichen und privaten Interessen umfassend ermitteln, gewichten und abwägen; eine selektive oder lückenhafte Abwägung, insbesondere bei absoluten Schranken wie dem Waldschutz, ist rechtswidrig.
  7. BGer 1C_522/202225.03.2024 · AbgewiesenDie Festlegung eines Gewässerraums nach Art. 41a GSchV ist bundesrechtlich vorgegeben und kann nur bei Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 41a Abs. 4 oder 5 GSchV angepasst oder verzichtet werden. Eine Interessenabwägung ist dabei nur bei eingedolten Gewässern (Art. 41a Abs. 5 lit. b GSchV) erforderlich, wobei das Ermessen der…
  8. BGer 1C_497/202119.12.2023 · AbgewiesenDie Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen nach Art. 20 GSchG ist zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage basiert, durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt und verhältnismässig ist. Eine Interessenabwägung nach Art. 3 RPV ist erforderlich, wobei den kantonalen Behörden ein gewisser Beurteilungsspielraum zusteht.
  9. BGer 1C_327/202207.11.2023 · GutgeheissenDie Ausscheidung einer kantonalen Nutzungszone für eine Deponie in einem BLN-Gebiet stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung dar, die nur durch gleich- oder höherwertige Interessen nationaler Bedeutung gerechtfertigt werden kann. Eine solche Rechtfertigung fehlt, wenn keine alternativen Standorte geprüft wurden und die…
  10. BGer 1C_290/202202.11.2023 · AbgewiesenDie Erteilung einer Ausnahmebewilligung für Längsparkfelder in einer Altstadtgasse ist rechtmässig, wenn die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt und die Geometrie der Parkfelder den rechtlichen Vorgaben entspricht. Eine Verletzung von Bundesrecht (SVG, RPV) oder kantonalem Recht (BauG/AG) liegt nicht vor.
  11. BGer 1C_470/202124.04.2023 · AbgewiesenDie Interessenabwägung des Stadtrats Luzern war mangelhaft, weil sie die Eingliederung des Hochhausvorhabens in das ISOS-Gebiet Nr. 38 und die Vereinbarkeit mit den Schutzanliegen des Ortsbildschutzes nicht vertieft prüfte, obwohl dies aufgrund der Rechtslage und der vorgebrachten Einwände erforderlich gewesen wäre.
  12. BGer 1C_48/202229.03.2023 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Quartierschutz (ISOS) und Verdichtungsinteressen ist im Anwendungsfall korrekt vorgenommen worden, da das Projekt die geltende Nutzungsplanung und Planungshilfe einhält und keine absoluten Schranken verletzt.
  13. BGer 1C_753/202124.01.2023 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Ortsbild- und Denkmalschutz (ISOS) und der haushälterischen Bodennutzung (Verdichtung) fiel zugunsten des Gestaltungsplans aus, da dieser die Vorgaben der ENHK/EKD einhielt und das ISOS-Erhaltungsziel als Empfehlung, nicht als zwingende Freihaltung interpretiert wurde.
  14. BGer 1C_459/202027.10.2022 · GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen Ortsbildschutz (ISOS) und innerer Verdichtung muss alle relevanten Belange ernsthaft und gewichtet einbeziehen; eine blosse Zuweisung zu Schutzzonen ohne sachgerechte Abwägung genügt nicht.
  15. BGer 1C_328/202022.03.2022 · GutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 3 RPV muss umfassend und nachvollziehbar alle relevanten öffentlichen und privaten Interessen ermitteln, gewichten und abwägen. Ein Gestaltungsplan, der von der Grundordnung abweicht, erfordert eine besonders detaillierte Begründung der Abweichung und deren Abwägung.
  16. BGer 1C_586/202003.03.2022 · AbgewiesenEin Eingriff in die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) durch einen Gestaltungsplan ist rechtmässig, wenn er auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Die Prüfung der Verhältnismässigkeit umfasst die Erforderlichkeit und Zumutbarkeit des Eingriffs.
  17. BGer 1C_564/202024.02.2022 · AbgewiesenEin detaillierter Gestaltungsplan für einen Windpark kann auch ohne vorangehende kantonale Richtplanung genehmigt werden, sofern die Planhierarchie im Nachhinein gewahrt wird und die Interessenabwägung nach Art. 3 RPV korrekt erfolgt. Die Lärm- und Schattenwurfbelastungen sind im Rahmen der Planungsphase ausreichend zu prüfen, wobei…
  18. BGer 1C_687/202013.01.2022 · GutgeheissenDie Festsetzung eines Kiesabbaugebiets im kantonalen Richtplan scheitert an mangelnder Konsistenz der Interessenabwägung, insbesondere bei der Volumenprognose und dem Alternativstandortvergleich.
  19. BGer BGE 148 II 3601.01.2022 · Teilweise gutgeheissenEin Windparkprojekt bedarf einer stufengerechten Richtplanfestsetzung (Art. 8 Abs. 2 RPG) mit hinreichenden Abklärungen zu national prioritären Arten. Die Gesamtinteressenabwägung zwischen Windenergienutzung und Biotop-/Artenschutz erfordert standortangepasste Schutzmassnahmen, wobei bei unvereinbaren Konflikten (z. B.…
  20. VGer AG WBE.2020.4320.10.2021 · Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen ISOS-Schutz (Erhaltungsziel B) und innerer Verdichtung in Gartenstadtzonen war unvollständig, da die Auswirkungen der festgelegten Nutzungsziffern (ÜZ 0.35, GZ 0.45) auf die Schutzziele nicht hinreichend geprüft wurden. Die Stadt Aarau muss die Abwägung nachholen.
  21. BGer 1C_101/202029.01.2021 · GutgeheissenDie Interessenabwägung im Nutzungsplanverfahren muss bereits alle umweltrelevanten Aspekte, insbesondere die Rodung von Wald, umfassend prüfen; eine blosse Voruntersuchung und spätere UVP im Projektgenehmigungsverfahren genügt nicht, da dies die Abwägung präjudiziert.
  22. BGer 1C_22/202004.11.2020 · AbgewiesenEin Überbauungsplan kann von der Regelbauweise abweichen, wenn damit gesamthaft ein ortsbaulich und architektonisch besseres Ergebnis verwirklicht wird und dies im öffentlichen Interesse liegt (Art. 23 Abs. 4 RBG). Die Beurteilung der Gestaltungskommission ist eine Grundlage für die Interessenabwägung der zuständigen Behörde, unterliegt…
  23. BGer 1C_236/201921.07.2020 · GutgeheissenDie Standortgebundenheit nach Art. 24 lit. a RPG ist zu verneinen, wenn keine objektiven Gründe für einen Standort ausserhalb der Bauzone vorliegen und subjektive Konflikte zwischen Grundeigentümern nicht ausreichen. Eine Interessenabwägung erübrigt sich, wenn die kumulativen Voraussetzungen von Art. 24 RPG nicht erfüllt sind.
  24. BGer 1C_270/201927.02.2020 · AbgewiesenDie Umzonung einer Parzelle von Wohnzone W3 zu W4 widerspricht nicht dem regionalen Richtplan, da dieser nur grobe Nutzungsdichten grossräumig vorgibt und keine verbindlichen Vorgaben für einzelne Grundstücke enthält. Die Interessenabwägung der Vorinstanz ist nicht willkürlich.
  25. BGer 1C_216/201921.11.2019 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen kantonaler Koordinationshoheit und kommunaler Planungsautonomie erfordert belastbare Grundlagen für Richtplanfestsetzungen. Fehlende Abklärungen zu Bedarf, Wirtschaftlichkeit oder Rechtsgrundlagen rechtfertigen die Streichung oder Anpassung von Vorhaben, ohne die Gemeindeautonomie zu verletzen.
  26. BGer 1C_530/201817.10.2019 · GutgeheissenDie Interessenabwägung für die Südumfahrung Schmitten ist bundesrechtswidrig, da die Voraussetzungen für Eingriffe in Trockenwiesen von nationaler Bedeutung (Art. 7 TwwV) nicht erfüllt sind und die Alternativenprüfung ungenügend war. Die Erhaltung der wertvollen Kulturlandschaft und schutzwürdiger Lebensräume überwiegt das lokale…
  27. BGer 1C_646/201813.06.2019 · AbgewiesenDie Quartierplanänderung zur Anpassung der Parkierungsvorschriften und Terrainanpassungen ist rechtmässig, da die Interessenabwägung der Vorinstanz bundesrechtskonform ist und keine übermässige Bauzonendimensionierung vorliegt.
  28. BGer 1C_501/201815.05.2019 · GutgeheissenDer Ausbau einer Erschliessungsstrasse in der Landwirtschaftszone muss auf das Notwendige beschränkt bleiben und darf nicht überdimensioniert sein. Fachgutachten der kantonalen Behörden zu Verkehrssicherheit und Fusswegnetz sind massgebend, sofern keine triftigen Gründe für eine Abweichung vorliegen.
  29. BGer 1C_438/201822.03.2019 · AbgewiesenEin eigenständiges, in sich abgeschlossenes Bauvorhaben ist isoliert zu beurteilen, auch wenn künftige Erweiterungen möglich, aber noch nicht konkret geplant sind. Die Interessenabwägung beschränkt sich auf das vorliegende Gesuch.
  30. BGer BGE 145 II 7001.01.2019 · GutgeheissenBei der Genehmigung einer Sondernutzungsplanung ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen (Art. 3 RPV). Im konkreten Fall überwiegen das öffentliche Interesse des Vogelschutzes und die Eigentumsinteressen der Grundeigentümer gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer ufernahen Wegführung.
  31. BGer 1C_39/201713.11.2017 · AbgewiesenEin Mischwasserbecken in der Landwirtschaftszone kann ausnahmsweise bewilligt werden, wenn die Standortgebundenheit nach Art. 24 lit. a RPG bejaht wird und keine überwiegenden Interessen nach Art. 24 lit. b RPG entgegenstehen. Die Interessenabwägung muss alle relevanten öffentlichen und privaten Interessen umfassend berücksichtigen.
  32. BGer 1C_398/201509.08.2016 · AbgewiesenDie Nutzungsplanung muss die Schutzanliegen des ISOS berücksichtigen, wobei die konkrete Prüfung der Eingliederung eines Hochhausprojekts dem Gestaltungsplan- und Baubewilligungsverfahren vorbehalten bleibt. Die Interessenabwägung nach Art. 3 RPV ist nur auf Willkür zu überprüfen.
  33. BGer 1C_513/201413.05.2016 · AbgewiesenDie Aufhebung einer reglementarischen Bestimmung, die den Kiesabbau in einer Zone zeitlich verzögert, verstösst nicht gegen den Grundsatz der Planbeständigkeit (Art. 21 Abs. 2 RPG), wenn die Änderung auf einer hinreichenden Interessenabwägung beruht und die Nutzung der Zone an sich unbestritten bleibt.
  34. BGer 1C_144/201504.01.2016 · Teilweise gutgeheissenDie Festsetzung einer Hotelzone kann einen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie darstellen, wenn die rentable Nutzung der Zone innerhalb des Planungshorizonts nicht realistisch ist und die Nutzungsmöglichkeiten stärker eingeschränkt werden als in einer Nichtbauzone.
  35. BGer 1C_534/201216.07.2013 · GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen der Freihaltung kernnaher Siedlungsräume und dem Schutz vor Geruchsemissionen einer nicht bewilligten Tierhaltung erfordert eine Sistierung des Planungsverfahrens bis zur Klärung der Bewilligungsfähigkeit der Umnutzung.
  36. BGer 1C_164/201230.01.2013 · Teilweise gutgeheissenEin überragendes öffentliches Interesse an der Erhaltung und Weiterentwicklung des Hotels Suvretta House überwiegt die entgegenstehenden Interessen des Natur-, Landschafts- und Siedlungsschutzes, soweit die Bachverlegung im oberen Bereich neu zu prüfen ist.
  37. BGer 1C_437/200916.06.2010 · AbgewiesenDie Interessenabwägung gemäss Art. 34 Abs. 4 lit. b RPV erfordert den Nachweis, dass kein besserer Alternativstandort existiert; bei Biogasanlagen in der Landwirtschaftszone sind Abstandsempfehlungen zu Wohnzonen als Hilfsmittel zu berücksichtigen, selbst wenn sie nicht rechtsverbindlich sind.
  38. BGer 1C_361/200827.04.2009 · Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen der Erweiterung einer Inertstoffdeponie (öffentliches Interesse an Entsorgungskapazität) und dem Schutz der Anwohner vor Immissionen sowie dem Landschaftsschutz (BLN-Gebiet) erfordert eine umfassende Prüfung der Erschliessung, der Emissionsbegrenzung und der Einholung der ENHK-Stellungnahme im…
  39. BGer 1A.166/200624.01.2007 · Teilweise gutgeheissenDie Projektfestsetzung eines Strassenausbaus erfordert eine formelle und materielle Koordination mit den bundesrechtlich vorgeschriebenen Rodungs- und gewässerschutzrechtlichen Bewilligungen (Art. 12 WaG, Art. 25a RPG). Fehlt diese, ist der Entscheid aufzuheben.
  40. BGer 1P.37/200507.04.2005 · AbgewiesenDie Umzonung von Wohn- und Gewerbezone in eine reine Gewerbezone entlang einer stark belasteten Hauptverkehrsstrasse ist bei wesentlicher Zunahme der Lärmbelastung und unter Berücksichtigung des Planungshorizonts verfassungsrechtlich zulässig, wenn die Interessenabwägung sachgerecht erfolgt.
  41. BGer 1A.79/200225.04.2003 · Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung für die Kiesabbauzone im Wald (Parzellen Nrn. 1046 und 667) war unvollständig, da Alternativstandorte ausserhalb des Waldes nicht ausreichend geprüft wurden. Die Standortgebundenheit gemäss Art. 5 Abs. 2 lit. a WaG konnte daher nicht bejaht werden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.