Bestimmung · 5 Entscheide

Art. 27a RPG

5 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
5
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
40 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 27a RPG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_470/202407.11.2025 · AbgewiesenEin Beseitigungsrevers bei zonenkonformen landwirtschaftlichen Bauten ausserhalb der Bauzone bedarf besonderer Gründe; das allgemeine Interesse an der Freihaltung der Landwirtschaftszone genügt nicht.
  2. BGer 1C_485/202221.04.2023 · GutgeheissenDie Vorinstanz hat die Interessenabwägung nach Art. 24c Abs. 5 RPG unvollständig durchgeführt, indem sie die relevanten privaten und öffentlichen Interessen nicht hinreichend ermittelt, gewichtet und abgewogen hat.
  3. BGer 1C_35/202223.11.2022 · AbgewiesenDie Kleinsiedlungsverordnung (KSV) des Kantons Thurgau ist als vorläufige Massnahme zur Sicherstellung bundesrechtskonformer Baubewilligungsverfahren in Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzone zulässig. Sie stützt sich auf Art. 36 Abs. 2 RPG und § 43 Abs. 1 KV/TG und verletzt weder das Gewaltenteilungsprinzip noch die Gemeindeautonomie.
  4. BGer 1C_99/201917.04.2020 · GutgeheissenDer behördliche Anspruch auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes ausserhalb der Bauzone verwirkt nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung erst nach 30 Jahren, selbst wenn kantonales Recht eine kürzere Frist vorsieht. Vertrauensschutz kann nur geltend gemacht werden, wenn der Bauherr gutgläubig und mit zumutbarer Sorgfalt…
  5. BGer 1C_180/201712.03.2018 · AbgewiesenGemeinden dürfen in der Landwirtschaftszone Vorschriften über den Erstwohnungsanteil erlassen, wenn sie hierzu durch kantonales Recht oder bundesrechtliche Regelungen (insbesondere ZWG) ermächtigt sind. Die umstrittene Regelung im Baureglement der Einwohnergemeinde Grindelwald ist verhältnismässig und mit der Eigentumsgarantie vereinbar.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.