Entscheide zu Art. 83 BGG
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- BGer 1C_353/2025Die relative Standortgebundenheit einer Brutplattform für Flussseeschwalben und Lachmöwen im Zürichsee wurde bejaht, da eine umfassende Interessenabwägung nach Art. 24 RPG ergab, dass der gewählte Standort gegenüber Alternativen deutlich vorteilhafter ist und keine überwiegenden entgegenstehenden Interessen bestehen.
- BGer 1C_500/2025Eine Gemeindebehörde kann gegen die Verweigerung einer Baubewilligung nicht Beschwerde führen, wenn die Bauherrschaft selbst keine Beschwerde erhebt und damit auf das Vorhaben verzichtet. Fehlt ein aktuelles Rechtsschutzinteresse, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.
- BGer 1C_381/2025Die Auslegung einer kommunalen Zonenbestimmung, wonach in der Wohnzone W2 Einfamilien- und Doppeleinfamilienhäuser die Regel sind, ist nicht willkürlich, wenn sie sich auf nachvollziehbare planerische Erwägungen stützt. Die Planungsgrundsätze des RPG sind primär im Nutzungsplanverfahren zu verfolgen.
- BGer 1C_449/2024Die Baubewilligung für ein Vorhaben in der Wohn- und Gewerbezone ist rechtmässig, wenn die Gestaltungsfreiheit nicht in Anspruch genommen wird und die kantonalen Erschliessungs- und Bauvorschriften eingehalten werden. Abweichungen von VSS-Normen sind bei hinreichender Begründung zulässig.
- BGer 1C_635/2024Die Vorinstanz durfte bei der Anwendung der kommunalen Ästhetikklausel (Art. 35 Abs. 2 BauG/Paspels) die ISOS-Schutzziele berücksichtigen und den kommunalen Beurteilungsspielraum nur dann überschreiten, wenn die Gemeinde ihren Ermessensspielraum willkürlich oder pflichtwidrig ausübte. Hier lag eine vertretbare Abwägung vor.
- BGer 1C_187/2024Die Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen nach der Worst-Case-Betrachtung ist bundesrechtskonform, sofern die im Standortdatenblatt beantragte Sendeleistung massgebend ist und die Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden.
- BGer 1C_190/2024Die Beurteilung adaptiver Mobilfunkanlagen nach der Worst-Case-Betrachtung ist mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar. Die Einhaltung der Anlagegrenzwerte ist massgebend an der im Standortdatenblatt beantragten Sendeleistung zu prüfen.
- BGer 1C_582/2024Die Beschwerde gegen die Abweisung eines Rekurses wegen Verwirkung des Rekursrechts aufgrund versäumter Frist zur Beantragung des Bauentscheids wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen.
- BGer 1C_642/2023Die Berechnung des Anlagegrenzwerts für eine Mobilfunkanlage nach Anhang 1 Ziff. 64 lit. c NISV ist bundesrechtskonform, wenn die Richtungsabschwächungen bei einer allfälligen Verschiebung des OMEN korrekt berücksichtigt werden.
- BGer 1C_483/2024Die Auslegung kantonaler Bauvorschriften zur Geschossigkeit und Einordnung in das Ortsbild durch die Vorinstanz verstösst nicht gegen das Willkürverbot (Art. 9 BV), wenn sie sachlich nachvollziehbar und nicht offensichtlich unhaltbar ist.
- BGer 1C_217/2024Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerden nicht ein, da die Beschwerdeführenden die vorinstanzlichen Alternativbegründungen zur Sondernutzungsplanpflicht nicht hinreichend substantiiert gerügt haben (Art. 42 Abs. 1 und 2, Art. 106 Abs. 2 BGG).
- BGer 1C_132/2024Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid nicht ein, wenn die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind und die Beschwerde offensichtlich unzulässig ist.
- BGer 1C_596/2023Die Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid nach Art. 93 Abs. 1 BGG ist unzulässig, wenn die Voraussetzungen für eine selbständige Anfechtbarkeit nicht erfüllt sind und dies nicht offensichtlich ist.
- BGer 1C_778/2021Die Vorinstanz hat den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt, indem sie sich auf die entscheidwesentlichen Punkte beschränkte und nicht alle Parteivorbringen ausdrücklich widerlegte. Die Prüfung der guten Gesamtwirkung und des Schutzes eines Gehölzgürtels durch die kantonalen Behörden war nicht willkürlich.
- BGer 1C_384/2022Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde des Kantons Solothurn nicht ein, da dieser als Vorinstanz keine Beschwerdebefugnis nach Art. 89 Abs. 1 BGG hat. Die Interessenabwägung des Verwaltungsgerichts zum ISOS-Objekt Nr. 3143 Innere Klus bleibt damit massgebend.
- BGer 1C_472/2020Ein Prostitutionsbetrieb in einer Wohnzone mit überwiegendem Wohnanteil gilt aufgrund ideeller Immissionen als stark störend und damit zonenwidrig. Eine Ausnahmebewilligung nach kantonalem Recht setzt besondere Verhältnisse voraus, die vorliegend nicht gegeben sind. Die Wiederherstellungsanordnung ist verhältnismässig, da zwingende…
- BGer 1C_572/2021Die Beschwerde gegen einen Rückweisungsentscheid als Zwischenentscheid ist nur unter den strengen Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG zulässig, die hier nicht erfüllt sind.
- BGer 1C_277/2021Die kantonalen Instanzen haben die Gebäudehöhe eines Bauprojekts in einer Wohnzone willkürfrei beurteilt. Eine Revision des bundesgerichtlichen Urteils scheitert an fehlenden Revisionsgründen.
- BGer 1C_17/2021Die Standortgebundenheit der geplanten West-Ost-Verbindung im Gewässerraum des Schächens wurde bejaht, da die Alternativvarianten mit gewichtigen Nachteilen (u.a. Schutztunnelkosten von 16 Mio. CHF) verbunden sind und keine vorteilhaftere Lösung aufzeigen. Verfahrensfehler (unterbliebene BAFU-Anhörung) wurden im kantonalen…
- BGer 1C_49/2021Die Zonenkonformität einer Hundezucht in einer Wohnzone ist abstrakt zu prüfen; ein funktionaler Zusammenhang zur Wohnnutzung ist erforderlich, wenn die Zone nur nicht störende Gewerbe zur Quartierversorgung zulässt.
- BGer 1C_375/2020Die in der NISV festgelegten Immissions- und Anlagegrenzwerte für Mobilfunkanlagen sind verfassungs- und gesetzeskonform und schützen Menschen hinreichend vor schädlichen oder lästigen nichtionisierenden Strahlen. Für Tiere und Pflanzen fehlen belastbare Hinweise auf konkrete Gefährdungen durch Mobilfunkstrahlung, sodass keine Anpassung…
- BGer 1C_697/2020Ein Zwischenentscheid über die Ergänzung einer Baubewilligung mit Nebenbestimmungen zur Einhaltung der Baumasse ist nicht selbständig anfechtbar, wenn kein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht und keine Verfahrensersparnis eintritt.
- BGer 1C_131/2020Eine nachträgliche Baubewilligung für einen nicht bewilligten Liftaufbau kann verweigert werden, wenn dieser die zulässige Firsthöhe überragt und nicht als technisches Bauteil qualifiziert. Die Anordnung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn die Bauherrschaft nicht gutgläubig war.
- BGer 1C_499/2019Die Unterschutzstellung eines ehemaligen Mehrzweckbauernhauses als Denkmalschutzobjekt ist verhältnismässig, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung der Bausubstanz und des Ortsbilds überwiegt und die privaten Interessen nicht erheblich beeinträchtigt werden.
- BGer 1C_4/2020Die Platzierung eines Containerabstellplatzes auf der Südseite eines Baugrundstücks verstösst nicht gegen das umweltschutzrechtliche Vorsorgeprinzip, wenn die Geruchsemissionen als Bagatellfall oder vernachlässigbar eingestuft werden und keine unverhältnismässigen Massnahmen erfordern. Zudem ist der Standort nicht gestaltungsplanwidrig,…
- BGer 1C_674/2019Die Baubewilligung darf nicht von der Beibringung von Näherbaurechten abhängig gemacht werden, wenn historisch bestehende Servituten die bauliche Situation bereits regeln und keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse bestehen.
- BGer 1C_554/2018Die Bewilligung einer Wohnnutzung in einer Gewerbezone ist unzulässig, wenn sie nicht betrieblich an den Standort gebunden ist. Ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht besteht nur unter strengen Voraussetzungen, die hier nicht erfüllt sind.
- BGer 1C_13/2019Die Berechnung der Gebäudehöhe und der Nutzungsflächen nach kantonalem Recht ist nicht willkürlich, wenn die Vorinstanz ihre Messmethode nachvollziehbar begründet und die zulässigen Maximalwerte eingehalten werden.
- BGer 1C_181/2018Die Vorinstanzen haben die Zonenkonformität und die Einordnung eines Neubaus in einer Quartiererhaltungszone nach kantonalem Recht willkürfrei beurteilt. Die Anwendung von § 238 PBG/ZH und Art. 38 BZO/Winterthur ist nicht zu beanstanden.
- BGer 1C_2/2018Ein Rückweisungsentscheid des Kantonsgerichts, der dem Gemeinderat noch einen erheblichen Entscheidungsspielraum belässt, stellt einen Zwischenentscheid dar und ist nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG anfechtbar.
- BGer 1C_340/2017Die Interessenabwägung fiel zugunsten des Bauvorhabens aus, da die Gartenmauer nicht als besonders schützenswertes Einzelobjekt inventarisiert war und die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wurde. Die ISOS-Vorgaben wurden durch kantonale Regelungen konkretisiert und eingehalten.
- BGer 1C_372/2017Die Interessenabwägung nach § 80 Abs. 1 BPG/BS erfordert eine Gewichtung der widerstreitenden öffentlichen und privaten Interessen; dabei überwiegen hier die wichtigen Gründe für die Parkplatzerstellung die geringfügigen entgegenstehenden Interessen an der Grünzone.
- BGer 1C_267/2017Ein nicht bewilligter, aber seit über 30 Jahren genutzter Parkplatz kann auch nach Ablauf der 30-Jahres-Frist für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands einer nachträglichen Baubewilligungspflicht unterliegen, wenn eine konkrete Gefahr für Leib und Leben besteht.
- BGer 1C_484/2016Die Abweichung von kommunalen Gestaltungsvorschriften (Art. 414 Abs. 6 GBR) ist nach Art. 417 GBR zulässig, wenn die gute Gesamtwirkung (Art. 411 GBR) gewahrt bleibt und die Fachberatung beigezogen wurde. Eine weitergehende Interessenabwägung ist nicht erforderlich.
- BGer 1C_506/2016Ein Widerruf einer rechtskräftigen Baubewilligung nach Baubeginn setzt überwiegende öffentliche Interessen voraus. Bei Konflikten zwischen Bauvorhaben und bestehenden Kaminen ist primär der Zustandsstörer (Eigentümer des Kamins) zur Sanierung verpflichtet, nicht die Bauherrin.
- BGer 1C_350/2016Die Vorinstanz hat willkürlich vom Unterlieger-Prinzip abgewichen, indem sie die Kosten des Rekurs- und Beschwerdeverfahrens hälftig auf beide Parteien verteilte, obwohl die Beschwerdeführerin vollumfänglich obsiegte.
- BGer 1C_398/2016Eine Nebenbestimmung zu einer Baubewilligung kann nur untergeordnete Mängel heilen; bei wesentlichen Projektänderungen oder Betroffenheit zusätzlicher Interessen ist die Bewilligung zu versagen. Der Grundsatz der Einheit des Bauentscheids verbietet die Aufspaltung in separate Verfahren.
- BGer 1C_332/2016Ein Stimmrechtsrekurs gegen die Abstimmung über einen öffentlichen Gestaltungsplan ist offensichtlich aussichtslos, wenn er nicht unmittelbare Verletzungen des Stimm- und Wahlrechts, sondern materielle Einwände gegen ein Bauprojekt betrifft.
- BGer 1C_145/2016Die Interessenabwägung des Verwaltungsgerichts zwischen der planerischen Flexibilität eines Gestaltungsplans (Abweichung von baupolizeilichen Vorschriften) und dem Schutz vor Nutzungskonflikten (Art. 3 Abs. 3 lit. b RPG) wurde vom Bundesgericht als bundesrechtskonform bestätigt, da die Abweichungen vertretbar und die Konflikte…
- BGer 1C_488/2015Die Interessenabwägung zwischen Ortsbildschutz (ISOS) und zonenkonformer baulicher Nutzung fällt zugunsten der kommunalen Nutzungsplanung aus, sofern diese die Schutzanliegen des ISOS angemessen umsetzt und keine krassen Widersprüche bestehen.
- BGer 1C_570/2015Die Einstufung von abgestützten Balkonen als untergeordnete Vorbauten nach kantonalem Baurecht und die Anwendung von Sonderbauvorschriften für Dachfenster sind keine willkürlichen Entscheidungen, wenn sie sachgerecht begründet werden.
- BGer 1C_486/2014Die Interessenabwägung zwischen der standortgebundenen Kiesausbeutung als Ausgleichsmassnahme für ein Nationalstrassenprojekt und dem Schutz eines Auengebiets von nationaler Bedeutung erfordert eine umfassende Prüfung bereits auf Stufe Zonennutzungsplan, insbesondere wenn die Standort-, Zweck- und Perimeterfestlegung definitiv ist.
- BGer 1C_436/2015Die Bewilligungsfähigkeit einer Versickerungsanlage in der Wohnzone im Gewässerschutzbereich AU kann willkürfrei bejaht werden, wenn die Berechnungen durch fachlich ausgewiesene Stellen geprüft und als plausibel eingestuft werden. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt nicht vor, wenn das Gericht aufgrund bereits abgenommener…
- BGer 1C_445/2015Die Verweigerung der Umnutzung eines als Gastwirtschaft bewilligten Gebäudes in ein Wohnhaus in der Dorfkernzone ist bundesrechtskonform, wenn die Sach- und Rechtslage seit dem letzten Bundesgerichtsentscheid unverändert blieb und die Bewilligung ursprünglich zweckgebunden erteilt wurde.
- BGer 1C_374/2011Die Einzonung der Parzellen 'Stockmatte' als Bauzone scheitert am Fehlen von Siedlungscharakter und am Konzentrationsprinzip; private und öffentliche Interessen (Betriebserhalt, Arbeitsplätze) überwiegen nicht die raumplanerischen Ziele der Zersiedelungsvermeidung und haushälterischen Bodennutzung.
- BGer 1C_267/2011Die Interessenabwägung zwischen Wirtschaftsfreiheit und Ortsbildschutz fällt zugunsten des Ortsbildschutzes aus, wenn Reklametafeln durch Häufung oder Standort das historische Ortsbild beeinträchtigen und dies nachvollziehbar begründet wird.
- BGer 1C_109/2010Die Bachumlegung wurde trotz privater Initiierung und Finanzierung als mit dem Hochwasserschutz vereinbar und damit im öffentlichen Interesse stehend gewertet; die Interessenabwägung fiel zugunsten der leichten Verbesserung der Hochwassersituation und der haushälterischen Bodennutzung aus.
- BGer 1C_203/2009Die Standortgebundenheit einer Kapelle auf der Moosalp ist zu verneinen, da keine technischen, betriebswirtschaftlichen oder bodenbedingten Gründe vorliegen und der Standort nicht als besonders vorteilhaft gegenüber Alternativen in der Bauzone erscheint. Zudem ist eine umfassende Interessenabwägung gemäss Art. 24 lit. b RPG erst nach…
- BGer 1C_76/2008Im Plangenehmigungsverfahren nach Eisenbahngesetz ist eine Interessenabwägung zwischen Nachbarinteressen und Bahnbetreiberin nur dann vorzunehmen, wenn die gesetzlichen Anforderungen an die Baute erfüllt sind und die Eigentumsrechte der Nachbarn nicht tangiert werden.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.