Entscheid vom 30.03.2021 · Kanton ZH

BGer 1C_697/2020

Nichteintreten

Ein Zwischenentscheid über die Ergänzung einer Baubewilligung mit Nebenbestimmungen zur Einhaltung der Baumasse ist nicht selbständig anfechtbar, wenn kein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht und keine Verfahrensersparnis eintritt.

BGer 1C_697/2020 vom 30.03.2021 (Nichteintreten)

Planungsanlass

Betroffenes Schutzgut

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Weitere Entscheide dazu

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.