Entscheid vom 10.11.2023 · Kanton SO

BGer 1C_596/2023

Nichteintreten

Die Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid nach Art. 93 Abs. 1 BGG ist unzulässig, wenn die Voraussetzungen für eine selbständige Anfechtbarkeit nicht erfüllt sind und dies nicht offensichtlich ist.

BGer 1C_596/2023 vom 10.11.2023 (Nichteintreten)

Planungsanlass

Betroffenes Schutzgut

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Weitere Entscheide dazu

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.