Entscheide zu Art. 25a RPG
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- BGer 1C_436/2025Ein drittwirksamer baurechtlicher Vorentscheid zum massgebenden Terrain ist als Zwischenentscheid nach Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG anfechtbar, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil vorliegt und die Anfechtung der Rechtssicherheit und Transparenz dient. Die Festlegung des massgebenden Terrains ist nicht projektbezogen und bedarf…
- BGer 1C_306/2025Die Interessenabwägung zwischen Lärmschutz, Verkehrssicherheit und Mobilitätsbedürfnissen fällt zugunsten der Temporeduktion aus, da diese in Kombination mit lärmarmem Belag eine deutliche Lärmreduktion bewirkt und verhältnismässig ist.
- BGer 1C_748/2025Die kantonale Vorinstanz hat die gebotene umfassende Interessenabwägung nach Art. 3 RPV vorgenommen; die gerichtliche Zurückhaltung bei der Angemessenheitsprüfung eines demokratisch legitimierten Bebauungsplans verstösst nicht gegen das Gewaltenteilungsprinzip.
- BGer 1C_597/2024Die Baubewilligung für ein Einfamilienhaus in der Wohnzone W2H ist rechtmässig, da der übergangsrechtliche Gewässerraum eingehalten wird und keine willkürlichen Ermessensüberschreitungen vorliegen.
- BGer BGE 152 II 311Bei Auszonung eines Grundstücks aus der Bauzone verliert eine anderechtliche statische Waldgrenze ihre Gültigkeit, und es gilt wieder der dynamische Waldbegriff. Eine neue Waldfeststellung nach Art. 10 Abs. 2 lit. a WaG ist erforderlich, ohne dass eine Interessenabwägung vorzunehmen ist.
- BGer 1C_310/2025Das Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG verlangt eine materielle und formelle Abstimmung zwischen dem Strassenbauprojekt und dem Rodungsgesuch, wenn ein enger Sachzusammenhang besteht. Eine getrennte Behandlung ohne Koordination verletzt dieses Gebot.
- BGer 1C_263/2024Die Interessenabwägung zwischen dem gewichtigen öffentlichen Interesse am Naturschutz (Schutz des Kiebitzes und des Biotops von regionaler Bedeutung) und den Eigentumsinteressen der Beschwerdeführenden fällt zugunsten des Naturschutzes aus, da die Massnahmen geeignet, erforderlich und zumutbar sind.
- BGer 1C_636/2024Die Vorinstanz hat den Zonenzweck einer innenliegenden Freihaltezone unvollständig eruiert, indem sie den regionalen Vernetzungskorridor 'Landschaft' für grossräumige Wanderbewegungen von Wildtieren nicht hinreichend berücksichtigte. Die Zonenkonformität des Demenzpfads mit Zaun kann daher nicht abschliessend beurteilt werden.
- BGer 1C_363/2023Die Baubewilligung für zwei Einfamilienhäuser in einer Zweitwohnungsgemeinde ist rechtmässig, wenn die Erstwohnungsnutzung glaubhaft gemacht wird und keine offensichtliche Umgehung des Zweitwohnungsgesetzes vorliegt. Das Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG ist gewahrt, wenn die inhaltliche Abstimmung der Bewilligungen sichergestellt…
- BGer 1C_674/2023Die Bewilligung einer Mobilfunkantenne ausserhalb der Bauzone auf einer landwirtschaftlichen Parzelle ist rechtmässig, wenn die Standortwahl durch die Destination relativ zwingend ist und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen (Art. 24 RPG). Die ISOS-Schutzziele sind zu berücksichtigen, aber nicht massgebend, wenn die Parzelle…
- BGer 1C_170/2024Die zuständige kantonale Behörde muss bei allen Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone über die Zonenkonformität und die Ausnahmebewilligungsfähigkeit entscheiden; eine Vorababweisung durch die Gemeinde ohne Einbezug der kantonalen Behörde verstösst gegen Art. 25 Abs. 2 RPG und das Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG.
- BGer 1C_241/2024Ein gespaltener Rechtsmittelweg bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone, der eine ganzheitliche Überprüfung der koordinationspflichtigen Entscheide verhindert, verstösst gegen Art. 25a i.V.m. Art. 33 Abs. 4 RPG. Die Kantone müssen einheitliche Rechtsmittelinstanzen vorsehen, um eine materielle Koordination zu gewährleisten.
- BGer BGE 151 II 918Die kantonale Regelung in Art. 87 Abs. 3 KRG/GR, wonach die Gemeinde ein Baugesuch ausserhalb der Bauzone ohne Weiterleitung an die kantonale Fachbehörde abweisen kann, ist mit Art. 25 Abs. 2 RPG unvereinbar. Bei parallelen Zuständigkeiten müssen kommunale und kantonale Behörden ihre Entscheide inhaltlich abstimmen und formell…
- BGer 1C_286/2023Die Verlegung eines Technikschranks einer Mobilfunkanlage vom Dach ins Gebäudeinnere kann als untergeordneter Mangel durch eine Nebenbestimmung behoben werden, ohne den Grundsatz der Einheit des Bauentscheids zu verletzen. Die rechnerische Prognose der Strahlenbelastung muss Reflexionen nur berücksichtigen, wenn dies technisch mit…
- BGer 1C_496/2022Die Baubewilligung für zwei Mehrfamilienhäuser in der Bauzone ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden, da das Koordinationsgebot (Art. 25a RPG) eingehalten und das Vorsorgeprinzip (Art. 11 USG) nicht verletzt wurde. Ein Augenschein zur Dachgestaltung war nicht erforderlich.
- BGer 1C_256/2024Eine suspensiv bedingt erteilte Baubewilligung mit noch zu genehmigenden Plänen stellt einen Zwischenentscheid dar, der nur ausnahmsweise selbstständig anfechtbar ist. Die Rüge einer Verletzung von Art. 25a und 33 RPG begründet keinen nicht wieder gutzumachenden Nachteil.
- BGer 1C_618/2023Ein Wiederherstellungsbefehl für nicht bewilligte Bauten in der Landwirtschaftszone ist rechtmässig, wenn die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24e RPG nicht erfüllt sind und keine hinreichende Motivation für eine Verletzung von Grundrechten oder Koordinationspflichten vorliegt.
- BGer 1C_445/2023Ein Teilstrassenplan und ein Strassenbauprojekt müssen mit der strassenpolizeilichen Überprüfung bestehender privater Hauszufahrten koordiniert werden, wenn das Projekt sich unmittelbar auf diese auswirkt (Art. 25a RPG). Private Hauszufahrten gehören nicht zur Feinerschliessung nach Art. 19 RPG und Art. 4 WEG, sondern sind…
- BGer 1C_588/2023Die vorgezogene Teilrevision zur Rückzonung überdimensionierter Bauzonen in der Gemeinde Rickenbach ist bundesrechtskonform, da sie auf einer Gesamtsicht aller relevanten Bauzonen basiert, einheitliche Kriterien anwendet und keine Präjudizierung der anstehenden Gesamtrevision bewirkt. Die Interessen an der Redimensionierung der Bauzonen…
- BGer 1C_75/2023Die Interessenabwägung zwischen hochwertiger Innenentwicklung und Ensembleschutz ist fehlerhaft, wenn der Abbruch eines zentralen Ensemblebestandteils (Verwaltungs- und Wohngebäude) die Erkennbarkeit und Aussagekraft des Industriedenkmals zerstört, obwohl eine redimensionierte Variante möglich wäre.
- BGer 1C_400/2022Die Vorinstanz hat den Sachverhalt nicht willkürlich festgestellt und kantonales Recht nicht willkürlich angewendet. Die Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus mit Umgebungsplan und Parkplätzen ist rechtmässig, da sich das Projekt befriedigend in die bauliche Umgebung einordnet und die Anforderungen an die Gestaltung erfüllt.
- BGer 1C_451/2023Ein Neubauprojekt in einer Weilerzone ist mangels Zonenkonformität nicht bewilligungsfähig, wenn die kantonale Gesetzgebung die Weilerzone dem Nichtbaugebiet zuweist und nur untergeordnete bauliche Massnahmen zulässt.
- BGer 1C_12/2024Eine suspensiv bedingte Baubewilligung, die die Wirksamkeit von der nachträglichen Genehmigung wesentlicher Teilaspekte (hier: Liegenschaftsentwässerung) abhängig macht, gilt als nicht abgeschlossenes Baubewilligungsverfahren. Zwischenentscheide sind nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG anfechtbar.
- BGer 1C_416/2022Die Bewilligungspflicht für Bauten und Anlagen gemäss Art. 22 RPG wird durch Art. 35 FMG nicht ausgeschlossen. Für die Verlegung von Fernmeldeleitungen ausserhalb der Bauzone sind zusätzlich zur Bewilligung nach Art. 35 FMG kantonale Baubewilligungen erforderlich.
- BGer 1C_199/2022Eine untergeordnete nachträgliche Änderung kommunaler Bauvorschriften ohne weitergehendes öffentliches Interesse bedarf weder eines Mitwirkungsverfahrens nach Art. 4 RPG noch eines formellen Planungsberichts nach Art. 47 RPV.
- BGer BGE 150 II 489Im Boden ausserhalb der Bauzonen und im Uferbereich eines Flusses verlegte Fernmeldeleitungen sind bewilligungspflichtige Anlagen im Sinne von Art. 22 Abs. 1 RPG. Art. 35 FMG regelt nur die Bewilligung der Sondernutzung von Boden im Gemeingebrauch und schliesst zusätzliche Baubewilligungen nach Art. 22 Abs. 1 RPG nicht aus.
- BGer BGE 150 II 566Nachgelagerte Baubewilligungsverfahren zur Mängelbehebung sind nur zulässig, wenn dies sachlich sinnvoll ist und keine wesentlichen neuen Auswirkungen oder Änderungen für das Projekt entstehen können. Andernfalls liegt ein noch nicht abgeschlossener Zwischenentscheid vor, der nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 BGG anfechtbar ist.
- BGer 1C_263/2023Ein Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone ist nur zonenkonform, wenn der Betrieb längerfristig bestehen kann und die Baute oder Anlage für die Bewirtschaftung nötig ist. Ein namhafter landwirtschaftlicher Ertrag (mindestens ein Drittel des Privatverbrauchs einer durchschnittlichen bäuerlichen Familie) ist erforderlich, um die…
- BGer 1C_636/2022Das Bundesgericht bestätigt, dass die Massnahme 2 (Verlegung des Kieswerks) aus der Plangenehmigung 1997 rechtskräftig ist und der Rückbau der Anlagen am linken Rottenufer verbindlich angeordnet wurde. Die Zuständigkeit für die Schaffung planerischer Grundlagen für einen neuen Standort liegt nicht beim UVEK.
- BGer 1C_99/2020Die Erweiterung des Gestaltungsplans Seedamm-Center ist mangels nachgewiesener Realisierbarkeit der erforderlichen Erschliessungsanlagen (Hochbrücke und Autobahnanschluss) nicht koordinationskonform und damit unzulässig. Die materielle Koordination nach Art. 25a RPG erfordert den Nachweis der tatsächlichen und rechtlichen Umsetzbarkeit…
- BGer 1C_444/2022Die Baubewilligung und der Niveaulinienplan können gestützt auf den bestehenden Bebauungsplan erteilt bzw. festgesetzt werden, wenn das Vorhaben keine Anpassung der Nutzungsplanung negativ präjudiziert und die städtebauliche Eingliederung gewahrt ist. Eine vorfrageweise Überprüfung des Bebauungsplans ist nur bei erheblichen Änderungen…
- BGer 1C_35/2023Die Stützmauer als gemischte Anlage untersteht dem kantonalen Baubewilligungsverfahren, wenn die bahnbetriebliche Zwecksetzung nicht im Vordergrund steht. Das Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG ist nicht verletzt, wenn die Vorhaben keine materielle Einheit bilden und die eisenbahnrechtlichen Interessen durch Zustimmung des…
- BGer 1C_787/2021Die Anpassung des Autobahnanschlusses Pfäffikon und die geplante Hochbrücke zum Seedamm-Center bilden eine bauliche und funktionale Einheit, die als Nationalstrassenbestandteil im bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren zu bewilligen ist. Eine Bewilligung im kantonalen Baubewilligungsverfahren ist bundesrechtswidrig.
- BGer 1C_203/2022Ein Baubewilligungsverfahren gilt als nicht abgeschlossen, wenn die Bewilligung mit aufschiebenden Bedingungen verbunden ist, die einen Spielraum für deren Umsetzung belassen. Solche Zwischenentscheide sind nur unter den restriktiven Voraussetzungen von Art. 93 BGG selbstständig anfechtbar.
- BGer 1C_291/2022Ein Bauvorhaben in der Nachbarschaft eines inventarisierten Schutzobjekts muss auch ohne rechtskräftige Inventarentlassung die Anforderungen von § 238 Abs. 2 PBG/ZH erfüllen. Ein nicht ausgeführtes Bauwerk einer altrechtlichen Arealüberbauung fällt nicht unter die Besitzstandsgarantie nach § 357 Abs. 1 PBG/ZH.
- BGer 1C_348/2022Die Rechtmässigkeit eines Bauvorhabens ist grundsätzlich nach dem Recht zu beurteilen, das im Zeitpunkt des erstinstanzlichen Entscheids der Baubehörde gilt. Spätere Rechtsänderungen sind nur ausnahmsweise zu berücksichtigen, wenn zwingende Gründe für die sofortige Anwendung des neuen Rechts sprechen. Negative Vorwirkung nach § 234…
- BGer BGE 149 II 170Eine Baubewilligung mit aufschiebenden Bedingungen, bei deren Umsetzung ein Spielraum besteht, stellt einen Zwischenentscheid dar, der nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG vor dem Bundesgericht angefochten werden kann.
- BGer 1C_72/2021Die Nachreichung eines detaillierten Umgebungsplans und weiterer Unterlagen kann als Nebenbestimmung in einer Baubewilligung zulässig sein, wenn es sich um untergeordnete Mängel handelt, die keine wesentliche Projektänderung erfordern. Der Koordinationsgrundsatz (Art. 25a RPG) ist gewahrt, wenn keine Gefahr widersprüchlicher…
- BGer 1C_395/2021Die nachträgliche Bewilligung eines Farb- und Materialkonzepts kann verweigert werden, wenn es den gestalterischen Anforderungen der Zonenordnung (hier: besonders gute Gesamtwirkung gemäss Art. 16 Ziff. 2 BZO) nicht entspricht. Eine nicht bewilligte Absturzsicherung am Dachrand ist unzulässig, selbst wenn arbeitsschutzrechtliche Gründe…
- BGer 1C_287/2021Eine Baubewilligung kann mit Nebenbestimmungen für untergeordnete Mängel verbunden werden, sofern diese keine wesentlichen Projektänderungen erfordern. Die Erschliessung ist rechtlich gesichert, wenn sie in der Nutzungsplanung festgelegt und ein Enteignungstitel mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erlangen ist.
- BGer 1C_238/2021Bei sachlich und zeitlich zusammenhängenden Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone ist eine gesamthafte Interessenabwägung gemäss Art. 25a RPG geboten. Überdimensionierte Allwetterausläufe und nicht notwendige Bauten für die Pferdehaltung verletzen die Ziele des Kulturlandschutzes und der zonenkonformen Nutzung.
- BGer 1C_487/2020Ein kantonaler Gestaltungsplan kann für ein übergeordnetes nationales Projekt wie den Innovationspark Zürich auch dann erlassen werden, wenn das betroffene Gebiet in der Landwirtschaftszone liegt, sofern eine sachgerechte Interessenabwägung vorliegt und die Planung bundesrechtlichen Vorgaben entspricht.
- BGer 1C_348/2019Die Aufteilung eines Gesamtprojekts in zwei zeitlich gestaffelte, aber inhaltlich koordinierte Überbauungspläne ist bundesrechtskonform, wenn die Koordination gewährleistet ist und keine Beeinträchtigung der Entwicklung des restlichen Gebiets entsteht. Eine Rodungsbewilligung kann bei planwidriger Unvollständigkeit der Fristsetzung…
- BGer 1C_595/2018Die Interessenabwägung zwischen dem Schutz des Auengebiets von nationaler Bedeutung (BLN, AuenV) und der Anlage eines Wanderwegs erfordert ein überwiegendes Interesse von nationaler Bedeutung für Eingriffe. Ein solches liegt bei einem Wanderweg nicht vor, selbst wenn er Teil einer nationalen Route ist. Die Detailabgrenzung des…
- BGer 1C_25/2019Die Baubewilligung ist teilweise aufzuheben, soweit die Vorinstanz die Legitimation der Beschwerdeführer zur Rüge einer Verletzung von § 237 Abs. 4 PBG/ZH zu Unrecht verneint und die Baubewilligung nicht um die erforderliche Grundbuchanmerkung ergänzt hat. Im Übrigen ist die Beschwerde abzuweisen, da die Vorinstanz die Erschliessung,…
- BGer 1C_115/2019Unmittelbare Nachbarn eines Bauvorhabens sind zur Beschwerde gegen eine Ausnahmebewilligung nach Art. 38 LeV legitimiert, wenn diese Bewilligung integraler Bestandteil der Baubewilligung ist und ihre Aufhebung einen praktischen Nutzen im Baubewilligungsverfahren bewirkt.
- BGer 1C_244/2018Die etappenweise Überbauung einer Parzelle ist zulässig, wenn die einzelnen Bauvorhaben für sich genommen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Auslegung von Art. 26 BG (Minimalbesonnung) durch die Vorinstanz, wonach 50 % der Haupträume eines Gebäudes besonnt sein müssen, ist nicht willkürlich.
- BGer 1C_327/2016Eine Baubewilligung kann in Teilschritten ergehen, wenn der bewilligte Teil unabhängig vom nicht bewilligten Teil beurteilt werden kann. Die separate Genehmigung von Farben und Materialien ist zulässig, sofern die dreidimensionale Eingliederung des Baukörpers bereits hinreichend geprüft wurde.
- BGer 1C_398/2016Eine Nebenbestimmung zu einer Baubewilligung kann nur untergeordnete Mängel heilen; bei wesentlichen Projektänderungen oder Betroffenheit zusätzlicher Interessen ist die Bewilligung zu versagen. Der Grundsatz der Einheit des Bauentscheids verbietet die Aufspaltung in separate Verfahren.
- BGer 1C_283/2016Die Umnutzung eines Gebäudes zu sexgewerblichen Zwecken in einer Quartiererhaltungszone mit Mindestwohnanteil von 0 % ist zonenkonform, wenn die ideellen und materiellen Immissionen als höchstens mässig störend eingestuft werden können. Das Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG erfordert keine Abstimmung mit Betriebsbewilligungen, die…
- BGer 1C_511/2014Die Interessenabwägung fiel zugunsten des Kiesabbaus im Gebiet 'Under Moos' aus, da die vorübergehende Nutzung und die umfassende Rekultivierung die Eingriffe in Landschaft und Umwelt rechtfertigten. Die Standortgebundenheit der Zufahrtsstrasse wurde bejaht, da der Abbau ohne diese nicht möglich wäre.
- BGer 1C_513/2014Die Aufhebung einer reglementarischen Bestimmung, die den Kiesabbau in einer Zone zeitlich verzögert, verstösst nicht gegen den Grundsatz der Planbeständigkeit (Art. 21 Abs. 2 RPG), wenn die Änderung auf einer hinreichenden Interessenabwägung beruht und die Nutzung der Zone an sich unbestritten bleibt.
- BGer 1C_449/2015Das öffentliche Interesse an der Wärmeversorgung und der Umsetzung des Energiekonzepts 2050 überwiegt die privaten Interessen der Nachbarin, da die technisch bedingten Abmessungen der Fernwärmezentrale mit der Umgebung vereinbar sind und keine erheblichen Beeinträchtigungen verursachen.
- BGer 1C_482/2014Die Interessenabwägung nach Art. 34 Abs. 4 lit. b RPV fiel zugunsten des Vorhabens aus, da die Maschinenhalle mit Futterlager als betriebsnotwendig, standortgebunden und zonenkonform eingestuft wurde, während alternative Standorte in der Bauzone nicht verfügbar waren und die Landschafts- sowie Lärmbelange als gewahrt galten.
- BGer 1C_332/2012Die Interessenabwägung fiel zugunsten der umweltrechtlichen Bewilligung aus, da die tatsächliche Abfallmenge die Schwellenwerte für eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erreichte und die Koordinationspflicht erfüllt war.
- BGer 1A.65/2006Die Interessenabwägung zwischen Lärmschutz (USG, LSV) und der Aufrechterhaltung der Schiessanlagen für militärische und zivile Zwecke (MG, SchV) fiel zugunsten der Sanierung mit betrieblichen und baulichen Massnahmen aus. Absolute Schranken oder unüberwindbare Konflikte lagen nicht vor, weshalb Erleichterungen für eine Liegenschaft…
- BGer 1A.166/2006Die Projektfestsetzung eines Strassenausbaus erfordert eine formelle und materielle Koordination mit den bundesrechtlich vorgeschriebenen Rodungs- und gewässerschutzrechtlichen Bewilligungen (Art. 12 WaG, Art. 25a RPG). Fehlt diese, ist der Entscheid aufzuheben.
- BGer 1A.230/2005Die Interessenabwägung zwischen der Realisierung eines Verkehrssicherheitszentrums (Spezialzone) und den Belangen des Landschaftsschutzes, der Luftreinhaltung sowie der Rekultivierung einer Kiesgrube ist zulässig, wenn die umweltrelevanten Auswirkungen im Nutzungsplanungsverfahren stufengerecht geprüft und durch verbindliche Anordnungen…
- BGer 1A.136/2003Bei der Bewilligung einer Mobilfunk-Basisstation in einer Bauzone ist eine umfassende Interessenabwägung nach Art. 24 RPG nicht erforderlich; massgebend sind Zonenkonformität, kantonales Baurecht und Einhaltung der NISV-Grenzwerte. Konzessionsrechtliche Fragen sind primär durch das BAKOM zu beurteilen.
- BGer 1A.183/2001Die Interessenabwägung fiel zugunsten des öffentlichen Interesses an der Schiessanlage aus, da keine zumutbaren Alternativstandorte verfügbar waren und die Anlage als zonenkonform in der Intensiverholungszone sowie als standortgebunden eingestuft wurde. Die Unterschreitung des Waldabstands und die Bodenbelastung wurden als hinnehmbar…
- BGer BGE 123 II 88Die Pflicht zur umfassenden Interessenabwägung in der Nutzungsplanung wird verletzt, wenn eine Kiesabbauzone ohne die erforderlichen Sachverhaltsabklärungen in den Bereichen Lärmschutz, Luftreinhaltung und Gewässerschutz festgesetzt wird.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.