Entscheid vom 19.06.2023 · Kanton ZH

BGer 1C_370/2022

Nichteintreten

Das Bundesgericht tritt auf Beschwerden gegen Nutzungsplaninhalte grundsätzlich nur ein, wenn die erforderliche kantonale Genehmigung nach Art. 26 Abs. 1 RPG vorliegt und von der letzten kantonalen Instanz mitbeurteilt werden konnte; fehlt die Genehmigung, liegt kein anfechtbarer Endentscheid vor und ist auf die Beschwerde nicht…

BGer 1C_370/2022 vom 19.06.2023 (Nichteintreten)

Planungsanlass

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.