Entscheid vom 22.03.2018 · Kanton SG

VGer SG B 2010/266, B 2012/227

Gutgeheissen

Die Einzonung von Fruchtfolgeflächen in eine Intensiverholungszone Reiten ist nach Inkrafttreten der RPG-Revision 2014 nur noch unter den strengen Voraussetzungen von Art. 15 RPG zulässig. Eine Genehmigung nachträglich angepasster Nutzungspläne muss zeitnah und koordiniert mit dem Rechtsmittelverfahren erfolgen.

VGer SG B 2010/266, B 2012/227 vom 22.03.2018 (Gutgeheissen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.