Bestimmung · 25 Entscheide

Art. 34 Abs. 1 RPG

25 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
25
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
32 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 34 Abs. 1 RPG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_425/202119.05.2022 · AbgewiesenEine Baubewilligung setzt eine hinreichende Erschliessung des Baugrundstücks voraus, die sowohl tatsächlich als auch rechtlich gesichert sein muss, insbesondere für Fahrzeuge der öffentlichen Dienste. Die kantonalen Erschliessungsvorschriften sind massgebend, sofern sie bundesrechtliche Vorgaben einhalten.
  2. BGer 1C_465/202115.03.2022 · GutgeheissenEine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt vor, wenn die Vorinstanz entscheidrelevante Beweismittel (hier: Augenscheinprotokoll) nicht in den Beweisgegenstand einbezieht und den Parteien keine Möglichkeit zur Äusserung gibt.
  3. BGer 1C_49/202125.06.2021 · AbgewiesenDie Zonenkonformität einer Hundezucht in einer Wohnzone ist abstrakt zu prüfen; ein funktionaler Zusammenhang zur Wohnnutzung ist erforderlich, wenn die Zone nur nicht störende Gewerbe zur Quartierversorgung zulässt.
  4. BGer 1C_375/202005.05.2021 · AbgewiesenDie in der NISV festgelegten Immissions- und Anlagegrenzwerte für Mobilfunkanlagen sind verfassungs- und gesetzeskonform und schützen Menschen hinreichend vor schädlichen oder lästigen nichtionisierenden Strahlen. Für Tiere und Pflanzen fehlen belastbare Hinweise auf konkrete Gefährdungen durch Mobilfunkstrahlung, sodass keine Anpassung…
  5. BGer 1C_697/202030.03.2021 · NichteintretenEin Zwischenentscheid über die Ergänzung einer Baubewilligung mit Nebenbestimmungen zur Einhaltung der Baumasse ist nicht selbständig anfechtbar, wenn kein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht und keine Verfahrensersparnis eintritt.
  6. BGer 1C_82/202021.10.2020 · GutgeheissenInterzonale Ausnützungsanrechnungen zwischen Grundstücksteilen in verschiedenen Bauzonen sind ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage unzulässig. Die zulässige Baumasse ist für jeden zonenspezifischen Grundstücksteil separat zu ermitteln.
  7. BGer 1C_317/201917.03.2020 · GutgeheissenDie Anwendung von kommunalen Hofstattrechts- und Ausnützungszifferbestimmungen auf einen Ersatzneubau ist willkürlich, wenn der geplante Bau die vorbestehende Baute nicht im bisherigen Umfang und mit den alten Gebäudemassen wiederherstellt und das Ergebnis zonenfremd ist.
  8. BGer 1C_681/201701.02.2019 · AbgewiesenDie Erteilung einer Baubewilligung für eine Mobilfunkantennenanlage ist mit Bundesumweltrecht und Natur- und Heimatschutzrecht vereinbar, wenn die vorsorglichen Emissionsgrenzwerte eingehalten werden und die Beeinträchtigung des schützenswerten Ortsbilds geringfügig ist.
  9. BGer 1C_108/201826.10.2018 · AbgewiesenEin Gestaltungsplan ist zulässig, wenn er gegenüber der Normalbauweise wesentliche Vorteile bietet und die Abweichungen von der Grundordnung in einem ausgewogenen Verhältnis zu diesen Vorteilen stehen. Ein Gesamtkonzept mit Richtplancharakter kann als Koordinationsinstrument dienen, ohne dass es als Nutzungsplan zu qualifizieren ist.
  10. BGer 1C_579/201718.07.2018 · AbgewiesenDie elektromagnetische Verträglichkeit von Mobilfunkanlagen wird grundsätzlich erst nach Inbetriebnahme geprüft, sofern kein konkretes Störungspotenzial mit schwerwiegenden Risiken besteht. Für den Schutz von Wildtieren (hier Mauersegler) vor nichtionisierender Strahlung gelten die Immissionsgrenzwerte der NISV nicht direkt, sofern…
  11. BGer 1C_203/201725.10.2017 · AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt, dass das Kantonsgericht eine Formulierung in Art. 7 GBR (Ortsbildschutzperimeter) ohne vorgängige Anhörung der Betroffenen ändern durfte, da die Änderung geringfügig war und der Gehörsanspruch durch das kantonsgerichtliche Verfahren geheilt wurde. Die gewählte Formulierung ist nicht willkürlich.
  12. BGer 1C_68/201701.09.2017 · AbgewiesenDie Verweigerung einer Umgebungsplanänderung zur Umwandlung von Längs- in Querparkplätze ist bundesrechtskonform, wenn die Auslegung der Sonderbauvorschriften auf sachlichen Gründen (historisch, teleologisch, systematisch) und Verkehrssicherheitsaspekten beruht.
  13. BGer 1C_374/201114.03.2012 · AbgewiesenDie Einzonung der Parzellen 'Stockmatte' als Bauzone scheitert am Fehlen von Siedlungscharakter und am Konzentrationsprinzip; private und öffentliche Interessen (Betriebserhalt, Arbeitsplätze) überwiegen nicht die raumplanerischen Ziele der Zersiedelungsvermeidung und haushälterischen Bodennutzung.
  14. BGer 1C_109/201008.09.2010 · AbgewiesenDie Bachumlegung wurde trotz privater Initiierung und Finanzierung als mit dem Hochwasserschutz vereinbar und damit im öffentlichen Interesse stehend gewertet; die Interessenabwägung fiel zugunsten der leichten Verbesserung der Hochwassersituation und der haushälterischen Bodennutzung aus.
  15. BGer 1C_1/200927.07.2009 · AbgewiesenDie Interessenabwägung ergab, dass das öffentliche Interesse an der Erweiterung des Spielfelds für Junioren-Meisterschaftsspiele das private Interesse der Anwohner an Immissionsschutz überwiegt, da die Flächenausdehnung gering und die zusätzlichen Immissionen nicht planerisch relevant sind.
  16. BGer 1A.30/200610.10.2006 · GutgeheissenDie Beseitigung von Ufervegetation für einen Bootshafen ist nach Art. 22 Abs. 2 NHG nur bei ausdrücklich zugelassenen Eingriffen nach Wasserbau- oder Gewässerschutzgesetzgebung bewilligungsfähig. Da das Projekt weder Hochwasserschutz noch Wasserkraftnutzung betrifft, scheidet eine Ausnahmebewilligung aus.
  17. BGer 1P.329/200527.07.2005 · AbgewiesenEin absolutes Winterbenutzungsverbot für ein Ferienhäuschen in der Landwirtschaftszone ist verhältnismässig, wenn der Zugang über eine rote Lawinengefahrenzone führt und mildere Massnahmen die Gefährdung nicht ausreichend beheben können.
  18. BGer 1A.122/200430.05.2005 · GutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 24 RPG ist ungenügend dokumentiert, wenn Alternativstandorte nicht ernsthaft geprüft und Schutzziele eines BLN-Objekts (Art. 6 NHG) nicht substantiiert gewichtet werden. Ein Gutachten der ENHK (Art. 7 NHG) kann nicht durch ein veraltetes kantonales Gutachten ersetzt werden.
  19. BGer 1A.17/200419.05.2004 · GutgeheissenDie Besitzstandsgarantie nach Art. 24c RPG gilt nur für rechtmässig erstellte Bauten; bei rechtswidrigen Bauten beschränkt sich der Vertrauensschutz auf die Duldung des Bestands ohne Anspruch auf Erweiterung oder Wiederaufbau.
  20. BGer 1A.214/200212.09.2003 · AbgewiesenEine Nutzungsänderung in der Landwirtschaftszone (Hundeschule mit Hundepension und Verkaufsladen) scheitert an Art. 24a Abs. 1 lit. a RPG, da sie neue Auswirkungen auf Erschliessung und Umwelt verursacht. Eine Interessenabwägung ist hier nicht vorzunehmen, da die Voraussetzungen der Norm nicht erfüllt sind.
  21. BGer 1A.186/200223.05.2003 · Teilweise gutgeheissenDie relative Standortgebundenheit gemäss Art. 24 lit. a RPG kann nicht losgelöst von der umfassenden Interessenabwägung nach Art. 24 lit. b RPG beurteilt werden. Ein Teilurteil über die Standortgebundenheit ist unzulässig, wenn die Abgrenzung zur Interessenabwägung undurchführbar ist.
  22. BGer 1A.42/200215.01.2003 · AbgewiesenDie Anwendbarkeit von Art. 24 RPG scheidet aus, wenn eine Planungspflicht besteht, da die Anpassung einer bestehenden Nutzungsplanung im Wege der Planung zu erfolgen hat. Eine Überbauungsordnung wird durch nachträgliche inhaltliche Mängel nicht nichtig, sondern bleibt formell gültig, bis sie förmlich aufgehoben oder die Genehmigung…
  23. BGer 1A.192/200020.02.2001 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen der baulichen Nutzung in einer rechtsgültigen Bauzone und den nachbarlichen Interessen (Aussicht, Lärm) fiel zugunsten des Vorhabens aus, da die Höhe reduziert und nachbarschützende Massnahmen getroffen wurden.
  24. BGer 1A.250/199918.05.2000 · AbgewiesenBei der Interessenabwägung nach Art. 24 Abs. 1 lit. b RPG überwiegen die gewässerschutzrechtlichen Interessen (Schutz eines bereits belasteten Grundwasservorkommens) gegenüber dem privaten wirtschaftlichen Interesse am Kiesabbau und dem öffentlichen Interesse an der regionalen Kiesversorgung.
  25. BGer BGE 120 IB 4822.04.1994 · GutgeheissenEin Vorentscheid über die grundsätzliche Bewilligungsfähigkeit einer landwirtschaftlichen Siedlung in der Landwirtschaftszone ohne Ausschreibung verletzt Art. 33 Abs. 3 lit. a RPG, da der Rechtsschutz Dritter nicht gewährleistet ist.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.