Bestimmung · 20 Entscheide

Art. 2 RPG

20 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
20
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
55 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 2 RPG

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  1. BGer 1C_298/202430.01.2026 · Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des Bauvorhabens aus, da die Planbeständigkeit und die fehlende Inventarisierung des 'Hauses Kaelin' in ISOS und kantonalem Bauinventar überwiegen. Die mittelbare Berücksichtigung des ISOS und die Auflagen zum Natur- und Landschaftsschutz genügten.
  2. BGer 1C_262/202422.08.2025 · AbgewiesenDie Berücksichtigung des ISOS in der Nutzungsplanung ist nur im Rahmen der Grundnutzungsordnung zu prüfen; eine vorfrageweise Überprüfung im Bebauungsplanverfahren ist unzulässig, wenn die Grundnutzungsordnung nicht mehr angefochten werden kann. Die Planbeständigkeit und Rechtssicherheit überwiegen in diesem Fall.
  3. BGer 1C_590/202306.01.2025 · AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Wohnzone ist rechtmässig, wenn die Anlagegrenzwerte gemäss NISV eingehalten werden und die Bewilligung auf dem Standortdatenblatt basiert. Eine Planungspflicht für Mobilfunkanlagen oder eine Interessenabwägung besteht innerhalb der Bauzone nicht.
  4. BGer 1C_572/202202.11.2023 · AbgewiesenDie Interessenabwägung im Baubewilligungsverfahren muss die ISOS-Schutzziele nur mittelbar über die kommunale Nutzungsplanung berücksichtigen, sofern keine Bundesaufgabe vorliegt und die Nutzungsplanung die Schutzziele nicht missachtet. Eine akzessorische Überprüfung der Nutzungsplanung ist nur bei erheblichen nachträglichen Änderungen…
  5. BGer 1C_585/202231.08.2023 · AbgewiesenEine befristete Zwischennutzung in einer Zone für öffentliche Zwecke kann als Ausnahmebewilligung gemäss kantonalem Recht (hier § 37 PBG/LU) zulässig sein, wenn sie der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient und die öffentlichen Interessen die privaten überwiegen. Die Planungspflicht nach Art. 2 RPG ist nicht verletzt, wenn die…
  6. BGer 1C_141/202102.05.2022 · GutgeheissenEine Planungspflicht besteht, wenn ein Vorhaben trotz Zonenkonformität aufgrund seiner räumlichen Auswirkungen (exponierte Lage, UVP-Pflicht, Verkehrszunahme) eine umfassende Interessenabwägung unter demokratischer Mitwirkung erfordert.
  7. BGer 1C_328/202022.03.2022 · GutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 3 RPV muss umfassend und nachvollziehbar alle relevanten öffentlichen und privaten Interessen ermitteln, gewichten und abwägen. Ein Gestaltungsplan, der von der Grundordnung abweicht, erfordert eine besonders detaillierte Begründung der Abweichung und deren Abwägung.
  8. BGer 1C_47/202017.06.2021 · Teilweise gutgeheissenDie Teilrevision der Ortsplanung Serletta Süd in St. Moritz ist bundesrechtskonform, da die Interessenabwägung trotz knapper Darstellung im Planungsbericht die veränderten Verhältnisse (rechtliche Rahmenbedingungen, öffentliches Interesse an Gesundheitstourismus) und das gering gewichtete Vertrauen in die Planbeständigkeit angemessen…
  9. BGer 1C_86/202022.04.2021 · Teilweise gutgeheissenDie Einzonung für einen Pferdesportbetrieb im BLN-Objekt Nr. 1908 verstösst gegen Art. 6 NHG, da die Gesamtwirkung der Eingriffe (Phase I und II) nicht als geringfügig eingestuft werden kann und Alternativstandorte ungenügend geprüft wurden. Zudem fehlt eine umfassende Interessenabwägung unter Einbezug der Schutzziele des BLN.
  10. BGer 1C_22/202004.11.2020 · AbgewiesenEin Überbauungsplan kann von der Regelbauweise abweichen, wenn damit gesamthaft ein ortsbaulich und architektonisch besseres Ergebnis verwirklicht wird und dies im öffentlichen Interesse liegt (Art. 23 Abs. 4 RBG). Die Beurteilung der Gestaltungskommission ist eine Grundlage für die Interessenabwägung der zuständigen Behörde, unterliegt…
  11. BGer 1C_577/201904.11.2020 · AbgewiesenDer Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG liegt im Ermessen der Behörde; ein einklagbarer Anspruch von Privatpersonen besteht nicht, selbst wenn ein Planungsbedürfnis vorliegt. Die Ablehnung einer Planungszone ist rechtmässig, wenn keine hinreichende Planungsabsicht oder keine erhebliche Änderung der Verhältnisse im Sinne von Art.…
  12. BGer 1C_321/201927.10.2020 · GutgeheissenEine Biogasanlage in der Landwirtschaftszone mit UVP-Pflicht, grosser Flächeninanspruchnahme und Synergien zu einer Geothermieanlage erfordert eine Planungspflicht gemäss Art. 2 RPG, da ihre räumlichen Auswirkungen nur in einem Planungsverfahren angemessen erfasst werden können.
  13. BGer 1C_632/201816.04.2020 · Teilweise gutgeheissenDie Schaffung einer Reservationszone zur bloßen Redimensionierung der Bauzone ohne konkrete Planungsabsicht verstößt gegen Art. 15 und 27 RPG. Zudem muss die Nutzungsplanung das gesamte Gemeindegebiet erfassen und koordinieren.
  14. BGer 1C_561/201614.11.2017 · AbgewiesenDie relative Standortgebundenheit einer Recyclinganlage in einer Abbauzone (Ab) kann bejaht werden, wenn gewichtige Gründe (Synergieeffekte, Immissionsschutz) den Standort ausserhalb der Bauzone gegenüber anderen Standorten als erheblich vorteilhafter erscheinen lassen, sofern keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.
  15. BGer 1C_57/201613.10.2016 · GutgeheissenDie Genehmigung eines Strassenbauprojekts, das mehr als 3 ha Fruchtfolgeflächen beansprucht, setzt einen Richtplanbeschluss voraus. Eine Gesamtbetrachtung beider Projektabschnitte ist massgebend, und die fehlende planerische Festlegung von Aufwertungsflächen macht die Genehmigung ohne Richtplanbeschluss willkürlich.
  16. BGer 1C_7/201211.06.2012 · AbgewiesenEin Abbauvorhaben mit einem Volumen von 7'200 m³ in einer Abbauzone nahe dem Siedlungsgebiet erfordert ein Sondernutzungsplanverfahren, da nur dieses eine umfassende Interessenabwägung und die Festlegung von Abbauplan, Rekultivierung und Endgestaltung ermöglicht. Ein Ausnahmebewilligungsverfahren genügt nicht.
  17. BGer 1C_119/200713.11.2008 · GutgeheissenDie Neueinzonung von Wohnbauzonen in Paspels genügt nicht den Anforderungen einer gesamthaften Interessenabwägung nach Art. 15 RPG, da die Begründung für die über den Bedarf hinausgehende Reservenbildung unzureichend ist und zentrale Planungsgrundsätze wie das Konzentrationsprinzip sowie die überregionale Abstimmung vernachlässigt wurden.
  18. BGer 1A.124/199720.03.1998 · GutgeheissenEine Reststoffverfestigungsanlage kann nicht aufgrund abgeleiteter Standortgebundenheit zu einer Deponie gemäss Art. 24 RPG bewilligt werden, wenn die Hauptanlage (Deponie) selbst der Planungspflicht untersteht und eine Nutzungsplanung erforderlich ist.
  19. BGer BGE 119 IB 46315.12.1993 · Teilweise gutgeheissenSanierungserleichterungen für Schiessanlagen sind im Interesse der Gesamtverteidigung nur für obligatorische und bundesunterstützte Schiessübungen zulässig, nicht jedoch für private Wettkampfschiessen. Bei faktischer Unmöglichkeit der Durchführung auf anderen Anlagen können befristete Erleichterungen zur Vermeidung unverhältnismässiger…
  20. BGer BGE 119 IB 43910.11.1993 · AbgewiesenBauten und Anlagen, für welche eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist, unterliegen im Regelfall der Planungspflicht und können nicht im Verfahren nach Art. 24 RPG bewilligt werden, es sei denn, ihre Grösse, Nutzungsintensität und Auswirkungen rechtfertigen eine Ausnahme.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.