Entscheide zu Art. 6 RPG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_298/2024Die Interessenabwägung fiel zugunsten des Bauvorhabens aus, da die Planbeständigkeit und die fehlende Inventarisierung des 'Hauses Kaelin' in ISOS und kantonalem Bauinventar überwiegen. Die mittelbare Berücksichtigung des ISOS und die Auflagen zum Natur- und Landschaftsschutz genügten.
- BGer 1C_262/2024Die Berücksichtigung des ISOS in der Nutzungsplanung ist nur im Rahmen der Grundnutzungsordnung zu prüfen; eine vorfrageweise Überprüfung im Bebauungsplanverfahren ist unzulässig, wenn die Grundnutzungsordnung nicht mehr angefochten werden kann. Die Planbeständigkeit und Rechtssicherheit überwiegen in diesem Fall.
- BGer 1C_572/2022Die Interessenabwägung im Baubewilligungsverfahren muss die ISOS-Schutzziele nur mittelbar über die kommunale Nutzungsplanung berücksichtigen, sofern keine Bundesaufgabe vorliegt und die Nutzungsplanung die Schutzziele nicht missachtet. Eine akzessorische Überprüfung der Nutzungsplanung ist nur bei erheblichen nachträglichen Änderungen…
- BGer 1C_687/2020Die Festsetzung eines Kiesabbaugebiets im kantonalen Richtplan scheitert an mangelnder Konsistenz der Interessenabwägung, insbesondere bei der Volumenprognose und dem Alternativstandortvergleich.
- BGer 1C_561/2016Die relative Standortgebundenheit einer Recyclinganlage in einer Abbauzone (Ab) kann bejaht werden, wenn gewichtige Gründe (Synergieeffekte, Immissionsschutz) den Standort ausserhalb der Bauzone gegenüber anderen Standorten als erheblich vorteilhafter erscheinen lassen, sofern keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.
- BGer BGE 143 II 276Ein kantonaler Richtplan (hier: PDQ PAV) ist nur für Behörden verbindlich und kann von Privatpersonen nicht angefochten werden. Bundesrechtlich genügt der Rechtsschutz im nachgelagerten Nutzungsplanverfahren (Art. 33 Abs. 2 RPG).
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.