Entscheide zu Art. 15 Abs. 3 LAT
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_415/2022Die Einzonung von Flächen in Bauzonen muss die Kriterien von Art. 15 Abs. 4 LAT erfüllen; insbesondere sind Gefahrenzonen und Schutz von SDA sowie Landschaftsbild zu beachten. Eine bloße Bedarfsfeststellung rechtfertigt keine Einzonung.
- BGer 1C_297/2022Ein übermässiges Bauzonenpotenzial und die alternde Nutzungsplanung rechtfertigen einen incidenten Kontroll der Planungsvorgaben; die Baubewilligung für 70 Wohnungen ist daher aufzuheben.
- BGer 1C_156/2022Die Bewilligung eines Tierheims in einer Zone von allgemeinem Interesse (Zone A) ist zulässig, wenn das Vorhaben einem öffentlichen oder wichtigen kollektiven Interesse dient und die Lärmemissionen die Planungswerte nicht überschreiten. Ein präjudizieller Planungscheck nach Art. 21 Abs. 2 LAT ist ausgeschlossen, wenn keine sensiblen…
- BGer 1C_389/2020Die Einzonung von Flächen, die im kantonalen Inventar als surfaces d'assolement (SDA) ausgewiesen sind, ist nur unter den strengen Voraussetzungen von Art. 30 Abs. 1bis OAT zulässig. Solange keine zuverlässigen pedologischen Daten vorliegen, dürfen die ursprünglichen SDA-Inventare nicht in Frage gestellt werden.
- BGer 1C_243/2020Die Planungsbehörden müssen bei der Festlegung von Abbauzonen auf Flächen mit Surfaces d'assolement (SDA) eine vollständige Interessenabwägung gemäss Art. 3 OAT vornehmen, insbesondere unter Berücksichtigung der dauerhaften Sicherung der kantonalen SDA-Mindestfläche und der Wiederherstellungsmöglichkeiten.
- BGer 1C_190/2020Ein manifestes Überschreiten des demografischen Potenzials bis 2036 kann eine Anpassung der Bauzonenplanung erfordern und muss im Rahmen der Interessenabwägung nach Art. 21 Abs. 2 LAT berücksichtigt werden, insbesondere wenn dies auf eine nicht bedarfsgerechte Entwicklung hinweist.
- BGer 1C_15/2018Die Frist für die Übergangsregelung des kantonalen Richtplans (PSEM) für die Beurteilung von Kiesabbauprojekten nach dem alten PSAME ist verbindlich; bei Unterschreitung des kantonalen Mindestertrags von 15 m³/m² für SDA-Flächen ist eine Abwägung zugunsten des Abbauprojekts ausgeschlossen.
- BGer 1C_609/2017Die Qualität für ein kantonales Rechtsmittel in Raumplanungsangelegenheiten muss mindestens den Anforderungen des Bundesrechts (Art. 89 Abs. 1 LTF) entsprechen, darf aber kantonal weiter gefasst werden. Die Anwendung von Art. 15 Abs. 3 LAT durch die Vorinstanz ist nicht willkürlich, wenn sie die Einzonung einer Parzelle in eine…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.