Entscheid vom 05.07.2019 · Kanton BE

BGer 1C_137/2019

Gutgeheissen

Die vorzeitige Besitzeseinweisung im Enteignungsverfahren verletzt das rechtliche Gehör (Art. 29 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK), wenn das Gericht eine fristgerecht eingereichte Replik nicht berücksichtigt, selbst wenn es sich um ein beförderliches Verfahren handelt.

BGer 1C_137/2019 vom 05.07.2019 (Gutgeheissen)

Planungsanlass

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.