Bestimmung · 25 Entscheide

Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG

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Entscheide
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Korpusmittel
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Entscheide zu Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_436/202503.08.2026 · AbgewiesenEin drittwirksamer baurechtlicher Vorentscheid zum massgebenden Terrain ist als Zwischenentscheid nach Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG anfechtbar, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil vorliegt und die Anfechtung der Rechtssicherheit und Transparenz dient. Die Festlegung des massgebenden Terrains ist nicht projektbezogen und bedarf…
  2. BGer 1C_266/202617.07.2026 · AbgewiesenDie Beschwerde gegen die Verweigerung der aufschiebenden Wirkung ist aufgrund Gegenstandslosigkeit abzuschreiben, da das vorinstanzliche Verfahren abgeschlossen wurde. Ein nicht wieder gutzumachender Nachteil im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG liegt nicht vor.
  3. BGer 1C_438/202531.03.2026 · GutgeheissenDie Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt ab 1. Januar 2026 gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG von Gesetzes wegen als standortgebunden. Die Anforderungen an das Standortdatenblatt und die Antennendiagramme nach NISV sind bundesrechtlich abschliessend geregelt; zusätzliche kantonale Vorgaben sind unzulässig.
  4. BGer 1C_409/202429.12.2025 · NichteintretenAufschiebende Bedingungen in Baubewilligungen führen dazu, dass das Verfahren als noch nicht abgeschlossen gilt, wenn die Bedingungen Umsetzungsspielraum belassen. Gegen solche Zwischenentscheide ist die Beschwerde nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG zulässig.
  5. BGer 1C_57/202423.10.2025 · AbgewiesenDie Vorinstanz überschreitet nicht den Beurteilungsspielraum der Gemeinde bei der Beurteilung der Schutzwürdigkeit von Gebäuden nach § 203 Abs. 1 lit. c PBG/ZH, wenn sie ein ungenügendes Gutachten der KDK nicht als Grundlage heranzieht und stattdessen auf andere Beweismittel abstellt. Die Gemeindeautonomie ist nicht verletzt, wenn der…
  6. BGer 1C_271/202408.10.2025 · GutgeheissenDie Bewilligung eines Bauvorhabens im Nahbereich eines Fliessgewässers darf nicht erteilt werden, wenn das Vorhaben voraussichtlich in den noch nicht grundeigentümerverbindlich festgelegten definitiven Gewässerraum zu liegen kommt und damit die bundesrechtliche Gewässerraum- und Revitalisierungsplanung vereitelt. In solchen Fällen ist…
  7. BGer 1C_331/202325.04.2025 · GutgeheissenDie Vorinstanz hat die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung nach Art. 41c Abs. 1 lit. a und a^bis GSchV nicht vollständig geprüft, insbesondere nicht, ob die Bauparzellen in einem dicht überbauten Gebiet liegen oder ob überwiegende Interessen einer Bewilligung entgegenstehen. Die Sache ist zur Sachverhaltsergänzung zurückzuweisen.
  8. BGer 1C_492/202316.12.2024 · NichteintretenEine suspensiv bedingt erteilte Baubewilligung mit noch ausstehenden, bewilligungspflichtigen Nebenbestimmungen stellt einen Zwischenentscheid dar, der nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG selbstständig anfechtbar ist. Fehlen diese, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.
  9. BGer 1C_132/202411.03.2024 · NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid nicht ein, wenn die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind und die Beschwerde offensichtlich unzulässig ist.
  10. BGer 1C_628/202323.01.2024 · NichteintretenEin Baustopp als vorsorgliche Massnahme kann nur mit sofortiger Beschwerde angefochten werden, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht. Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Elektrosmog rechtfertigen keinen irreparablen Nachteil, wenn die Belastung seit über 20 Jahren bekannt ist und keine Dringlichkeit besteht.
  11. BGer 1C_406/202309.11.2023 · GutgeheissenDie aufschiebende Wirkung ist zu gewähren, wenn gewichtige öffentliche Interessen des Gewässerschutzes (konkrete Verschmutzungsgefahr der Tunnelquellen) gegenüber dem Interesse an sofortiger Sanierung (Verkehrssicherheit) überwiegen und eine Hauptsachenprognose nicht eindeutig ausfällt.
  12. BGer 1C_613/202206.07.2023 · NichteintretenAufschiebend bedingte Baubewilligungen mit noch ausstehender Plananpassung gelten als nicht abgeschlossen, sodass Zwischenentscheide nicht selbstständig anfechtbar sind (Art. 93 Abs. 3 BGG).
  13. BGer 1C_251/202008.11.2021 · AbgewiesenDie Vorinstanz hat bei der Anordnung vorsorglicher Massnahmen zur Luftreinhaltung die widerstreitenden Interessen (Schutz vor Staubimmissionen vs. Betriebsfreiheit der Anlage) summarisch geprüft und die Beschränkung auf die bewilligte Jahresmenge (66'000 Tonnen) als verhältnismässig erachtet; eine zusätzliche Einschränkung der…
  14. BGer 1C_590/201913.11.2020 · NichteintretenEin Baubewilligungsverfahren gilt als nicht abgeschlossen, wenn noch eine Bedingung (hier: Genehmigung des Umgebungsplans) aussteht, die für die praktische Wirksamkeit der Bewilligung entscheidend ist und der Baubehörde dabei ein Entscheidungsspielraum verbleibt. Ein Zwischenentscheid ist nur direkt anfechtbar, wenn ein nicht wieder…
  15. BGer 1C_529/201918.12.2019 · NichteintretenDie Beschwerde gegen einen kantonalen Zwischenentscheid in Bausachen ist unzulässig, wenn dieser keinen irreversiblen Nachteil bewirkt und keine sofortige Endentscheidung herbeiführt.
  16. BGer 1C_137/201905.07.2019 · GutgeheissenDie vorzeitige Besitzeseinweisung im Enteignungsverfahren verletzt das rechtliche Gehör (Art. 29 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK), wenn das Gericht eine fristgerecht eingereichte Replik nicht berücksichtigt, selbst wenn es sich um ein beförderliches Verfahren handelt.
  17. BGer 1C_43/201903.05.2019 · AbgewiesenDer Entzug der aufschiebenden Wirkung eines Rekurses gegen eine abfallrechtliche Betriebsbewilligung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Vorinstanz die widerstreitenden Interessen (wirtschaftliche Nachteile vs. Umweltbelange) summarisch abwägt und keine eindeutige Hauptsachenprognose möglich ist.
  18. BGer 1C_358/201705.09.2018 · Teilweise gutgeheissenDie kommunale Baubehörde überschreitet ihren durch die Gemeindeautonomie geschützten Beurteilungsspielraum bei der Anwendung von § 238 PBG, wenn sie aus ästhetischen Gründen eine Reduktion der grundsätzlich zulässigen Baumasse verlangt, ohne dass überwiegende öffentliche Interessen dies rechtfertigen.
  19. BGer 1C_2/201803.09.2018 · NichteintretenEin Rückweisungsentscheid des Kantonsgerichts, der dem Gemeinderat noch einen erheblichen Entscheidungsspielraum belässt, stellt einen Zwischenentscheid dar und ist nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG anfechtbar.
  20. BGer 1C_296/201704.05.2018 · AbgewiesenDie verkehrsmässige Erschliessung eines Baugrundstücks via Autolift von einer Sammelstrasse aus ist zulässig, wenn die Verkehrssicherheit trotz möglicher Rückstaus nicht beeinträchtigt wird und die kantonalen Erschliessungsanforderungen eingehalten werden. Die Gemeindeautonomie wird nicht verletzt, wenn die Vorinstanz den…
  21. BGer 1C_302/201706.02.2018 · NichteintretenEin Zwischenentscheid im Baubewilligungsverfahren ist nur anfechtbar, wenn er einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirkt oder die Gutheissung der Beschwerde einen Endentscheid herbeiführt und damit Aufwand spart. Fehlt dies, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.
  22. BGer 1C_522/201705.10.2017 · NichteintretenDie Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid ist nur zulässig, wenn ein nicht wiedergutzumachender Nachteil dargelegt wird (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG). Fehlt diese Darlegung, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.
  23. BGer 1C_162/201704.09.2017 · AbgewiesenDie Gemeindeautonomie nach Art. 50 Abs. 1 BV setzt voraus, dass das kantonale Recht der Gemeinde einen relativ erheblichen Entscheidungsspielraum einräumt. Bei der Frage der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 RPG und kantonalem Recht besteht kein solcher Spielraum, sodass die Gemeindeautonomie nicht verletzt ist.
  24. BGer 1C_58/201022.12.2010 · Teilweise gutgeheissenDas Bundesgericht bestätigt im Wesentlichen die Interessenabwägung des Bundesverwaltungsgerichts: Die Kompensation verloren gegangener Kapazitäten durch deutsche DVO-Beschränkungen ist zulässig, zusätzliche Kapazitäten ohne SIL-Objektblatt jedoch nicht. Lärmimmissionen sind durch passive Schallschutzmassnahmen und lenkungswirksame…
  25. BGer 1C_326/200829.10.2008 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Asylfürsorge und dem raumplanerischen Interesse an der Einhaltung der Nutzungsplanung fiel zugunsten der Asylfürsorge aus, da keine überwiegenden öffentlichen oder nachbarlichen Interessen entgegenstanden und die Umnutzung verhältnismässig war.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.