Entscheide zu Art. 29 Abs. 1 und 2 BV
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- BGer 1C_542/2024Die Gemeinde Maur durfte bei der Anwendung von Art. 42 BZO die Wohneinheiten mehrerer Grundstücke aufgrund ihrer erschliessungsmässigen Verbindung als Gesamtüberbauung betrachten und für vier Wohneinheiten einen Besucherparkplatz verlangen. Die Vorinstanz überschritt ihren Prüfungsspielraum, indem sie diese Auslegung als unzulässig ansah.
- BGer 1C_123/2023Die Genehmigung einer Projektänderung für eine kantonale Strasse ohne öffentliche Auflage ist zulässig, wenn es sich um eine einfache Planänderung handelt (Art. 42 Abs. 3 StrG/VS). Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs wird geheilt, wenn die Betroffenen im nachgelagerten Verfahren ihre Rechte wahrnehmen können.
- BGer 1C_522/2022Die Festlegung eines Gewässerraums nach Art. 41a GSchV ist bundesrechtlich vorgegeben und kann nur bei Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 41a Abs. 4 oder 5 GSchV angepasst oder verzichtet werden. Eine Interessenabwägung ist dabei nur bei eingedolten Gewässern (Art. 41a Abs. 5 lit. b GSchV) erforderlich, wobei das Ermessen der…
- BGer 1C_636/2022Das Bundesgericht bestätigt, dass die Massnahme 2 (Verlegung des Kieswerks) aus der Plangenehmigung 1997 rechtskräftig ist und der Rückbau der Anlagen am linken Rottenufer verbindlich angeordnet wurde. Die Zuständigkeit für die Schaffung planerischer Grundlagen für einen neuen Standort liegt nicht beim UVEK.
- BGer 1C_647/2021Das Bundesgericht bestätigt, dass bei der Beurteilung ästhetischer Gesichtspunkte im Baubewilligungsverfahren den kommunalen Behörden ein Beurteilungs- und Ermessensspielraum zusteht, der nur auf Willkür hin überprüft wird. Eine Ausstandspflicht von Regierungsratsmitgliedern wegen Vorbefassung liegt nicht vor, wenn diese im öffentlichen…
- BGer 1C_246/2021Enteignungsrechtliche Entschädigungsansprüche wegen nachbarrechtlicher Beeinträchtigungen setzen voraus, dass die Immissionen von einem Werk im öffentlichen Interesse ausgehen. Bei rein privatrechtlichen Konflikten zwischen Nachbarn ist das Enteignungsverfahren nicht anwendbar.
- BGer 1C_373/2020Die Zonenkonformität einer Altholzschredderanlage in einer kommunalen Gewerbezone ist nach kommunalem Recht zu beurteilen; eine restriktive Auslegung des Begriffs 'Produktionsbetrieb' durch die Gemeinde ist nicht willkürlich, wenn sie auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage beruht und ein klarer Beurteilungsspielraum besteht.
- BGer 1C_23/2020Eine Nutzungsänderung mit intensiveren Umweltauswirkungen (z. B. Lärm, Staub) unterliegt auch bei Zonenkonformität der Baubewilligungspflicht. Bei unklarer Besitzstandsgarantie ist ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren zur Gesamtabklärung geboten.
- BGer 1C_137/2019Die vorzeitige Besitzeseinweisung im Enteignungsverfahren verletzt das rechtliche Gehör (Art. 29 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK), wenn das Gericht eine fristgerecht eingereichte Replik nicht berücksichtigt, selbst wenn es sich um ein beförderliches Verfahren handelt.
- BGer 1C_617/2018Die kommunale Baubehörde darf bei unbestimmten Rechtsbegriffen wie der Hauptwohnseite nach Art. 11.2 BZO einen Beurteilungsspielraum ausüben, sofern sie ihre Abwägung ausreichend begründet und die Vorinstanz diese willkürfrei überprüft.
- BGer 1C_33/2017Ein Nichteintretensentscheid einer kantonalen Instanz in bundesrechtlicher Materie kann mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten angefochten werden, wenn er die richtige Anwendung des Bundesrechts vereitelt. Ein Verzicht auf Verfahrensbeteiligung unter Vorbehalt ist bedingungsfeindlich und führt zum Verlust der…
- BGer 1C_554/2015Die Baubewilligung für einen Um- und Aufbau in der Kernzone ist rechtmässig, wenn die geschlossene Bauweise zulässig ist und Nebenbestimmungen verhältnismässig sind. Privatrechtliche Vereinbarungen sind im Baubewilligungsverfahren nicht massgeblich.
- BGer 1C_393/2014Die Interessenabwägung fiel zugunsten des öffentlichen Verkehrsinteresses und des Umweltschutzes aus, da die Umfahrungsstrasse die Verkehrssicherheit und den Schutz der Dorfbevölkerung verbessert, während die Umweltauswirkungen durch Massnahmen kompensiert werden können.
- BGer 1C_159/2014Die verwaltungsinternen Amtsberichte der Fachstellen, die als Entscheidgrundlagen in den Projektgenehmigungsentscheid einfliessen, unterliegen dem Akteneinsichtsrecht der Parteien. Ihre Nichtoffenlegung stellt einen Verfahrensmangel dar, der zur Rückweisung führt.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.