Entscheid vom 24.03.2020 · Kanton NE

BGer 1C_10/2020

Abgewiesen

Ein Kantonsregierungsmitglied, das vor seiner Amtsübernahme eine Vereinigung zur Förderung der Windenergie präsidierte, ist nicht ausstandspflichtig, wenn es einen kantonalen Nutzungsplan für einen Windpark unterzeichnet, da die Förderung erneuerbarer Energien in der gesamten Rechtsordnung verankert ist und für Exekutivbehörden weniger…

BGer 1C_10/2020 vom 24.03.2020 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.