Entscheide zu Art. 89 Abs. 1 BV
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- BVGer A-5459/2015Die Anschlussgarantie nach Art. 5 Abs. 2 StromVG steht unter dem Vorbehalt überwiegender entgegenstehender Interessen, insbesondere der Raumplanung und des Naturschutzes. Eine fehlerhafte Interessenabwägung führt zur Aufhebung der Plangenehmigung.
- BGer 1C_179/2015Eine Solaranlage auf einem Dach innerhalb eines im ISOS mit Erhaltungsziel A verzeichneten Weilers kann die Baubewilligung verweigert werden, wenn sie das geschützte Ortsbild aufgrund von Grösse, Farbe und Material wesentlich beeinträchtigt (Art. 18a Abs. 3 RPG i.V.m. Art. 32b lit. b RPV).
- BGer 1C_398/2012Die Interessenabwägung zwischen Landschaftsschutz und wirtschaftlichen Aspekten fällt zugunsten der Freileitung aus, da der landschaftliche Mehrwert der Teilverkabelung im Bereich der Überdeckung Rüteli angesichts der Vorbelastungen und der beachtlichen Mehrkosten als ungenügend erachtet wird.
- BGer 1C_398/2010Bei der Interessenabwägung zwischen Landschaftsschutz und energiewirtschaftlichen Belangen kann eine Teilverkabelung von Hochspannungsleitungen auch in Gebieten mittlerer Schutzwürdigkeit überwiegen, wenn technische Fortschritte die Kosten- und Betriebsnachteile der Verkabelung deutlich reduzieren und zusätzliche ökologische Vorteile…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.