Entscheide zu Art. 30 Abs. 1 BV
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- BGer 1C_313/2025Die Baubewilligung für zwei Villen auf einer Parzelle in der Bauzone des Mont-sur-Lausanne ist rechtmässig, da keine geschützten Biotope oder bemerkenswerte Bäume betroffen sind, die Abwägung der Interessen zugunsten der Bauherrin ausfiel und die planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- BGer 1C_597/2024Die Baubewilligung für ein Einfamilienhaus in der Wohnzone W2H ist rechtmässig, da der übergangsrechtliche Gewässerraum eingehalten wird und keine willkürlichen Ermessensüberschreitungen vorliegen.
- BGer 1C_620/2023Die Unterschreitung des Waldabstands kann aus wichtigen Gründen bewilligt werden, wenn die strikte Einhaltung zu einer offensichtlich unzweckmässigen Lösung oder unbilligen Härte führt und die öffentlichen Interessen am Waldschutz nicht beeinträchtigt werden (Art. 17 Abs. 3 WaG, § 14 aPBG/ZG).
- BGer 1C_267/2024Die kantonale Instanz verstiess gegen das Recht auf eine korrekte Zusammensetzung der Behörde (Art. 30 Abs. 1 BV), indem sie als Einzelrichter statt als Dreiergericht urteilte, obwohl der Fall unter Art. 141 Abs. 3 LATeC fiel.
- BGer 1C_19/2022Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in einer Wohnzone ist rechtmässig, wenn die Einordnung gemäss kantonalem Recht bejaht wird und die Sendeleistungen die Grenzwerte der NISV einhalten. Ein Bedürfnisnachweis oder minimale Sendeleistungen sind nicht erforderlich.
- BGer 1C_42/2023Bei formeller Teilenteignung muss ein adäquater Kausalzusammenhang zwischen der Enteignung und einem mittelbaren Schaden bestehen; die Vergleichsmethode zur Verkehrswertermittlung ist auch bei wenigen Vergleichspreisen zulässig, sofern diese sorgfältig geprüft werden.
- BGer 1C_362/2022Das Bundesgericht bestätigt die Kosten- und Entschädigungsentscheidung des Verwaltungsgerichts, da der Streitgegenstand im Beschwerdeverfahren auf die Dispositivziffern I und II des Baurekursgerichts beschränkt war und die Dispositivziffer III rechtsbeständig wurde.
- BGer 1C_555/2022Eine nachträgliche Anfechtung einer rechtskräftigen Nutzungsplanung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die betroffene Person beim Planerlass keine Anfechtungsmöglichkeit hatte oder das Ausmass der Beschränkung unklar war. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt nicht vor, wenn die Vorinstanz auf verspätete Rügen nicht eingeht.
- BGer 1C_16/2017Die Beschwerdeführung ist rechtsmissbräuchlich, wenn sie offensichtlich im Interesse eines Dritten und ohne eigene schutzwürdige Interessen erfolgt, insbesondere bei vollständiger Drittfinanzierung und fehlender Darlegung konkreter Nachteile.
- BGer 1C_457/2016Eine Abweichung von den Vorgaben eines Gestaltungsplans ist willkürlich, wenn sie deutlich über die tolerierbare Grenze hinausgeht, insbesondere bei Überschreitung der überbauten Grundfläche unter Nichtberücksichtigung von § 18 Ziff. 2 aBauV.
- BGer 1C_357/2016Ein Richter ist nicht bereits deshalb befangen, weil er in einem früheren Verfahren zur gleichen Sache mitgewirkt hat, sofern er sich nicht verbindlich zu einem zukünftigen Bauprojekt geäussert hat und die Offenheit des Verfahrens gewährleistet bleibt.
- BGer 1C_160/2016Die Auslegung eines Gestaltungsplans durch die Vorinstanz ist nicht willkürlich, wenn sie sich auf eine langjährige, flexible Praxis stützt und die baulichen Messwerte (Bruttogeschossfläche und Grundfläche) getrennt beurteilt werden.
- BGer 1C_26/2016Solaranlagen auf Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung (ISOS mit Erhaltungsziel A) bedürfen einer Baubewilligung und dürfen das Denkmal nicht wesentlich beeinträchtigen (Art. 18a Abs. 3 RPG). Eine vollflächige Solaranlage kann das einheitliche Erscheinungsbild eines geschützten Quartiers wie des 'Stampagartens' in Chur (GR)…
- BGer 1C_593/2015Die Rückweisung einer Sache an die Vorinstanz zur erneuten Sachverhaltsabklärung begründet keine Befangenheit des Richters, sofern keine besonderen Umstände vorliegen, die seine Unvoreingenommenheit in Frage stellen. Ein Fachbericht eines Richters ersetzt ein externes Gutachten nur, wenn ausreichender Sachverstand im Spruchkörper…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.