Entscheide zu Art. 90 LTF
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_317/2025Die Flächen für Wellness, Fitness, Sauna, Pool und Spielzimmer in einem Wohngebäude sind als surface utile principale (SUP) im Sinne von Art. 11 Abs. 2 LRS zu qualifizieren und unterliegen damit der 30%-Erweiterungsbegrenzung für Altbauten.
- BGer 1C_690/2025Die Bewilligungsbehörde darf die Erteilung einer Baubewilligung verweigern, wenn eine gültige Feststellung der Waldnatur fehlt und diese für die Beurteilung der Zulässigkeit des Vorhabens massgeblich ist. Die Verpflichtung zur Einleitung einer Feststellungsprozedur kann dem Gesuchsteller auferlegt werden, wenn dieser ein schutzwürdiges…
- BGer 1C_93/2025Ein Bauvorhaben in der Bauzone mit Abbruch einer historisch inventarisierten Villa (Note 4) und Neubau eines Mehrfamilienhauses ist zulässig, wenn die planerischen und denkmalschützerischen Vorgaben eingehalten werden und eine Interessenabwägung stattgefunden hat. Ein präjudizieller Kontrollantrag zur Nutzungsplanung ist nur bei…
- BGer 1C_311/2025Der dies a quo der fünfjährigen Frist für eine kantonale Reservationszone nach Art. 27 LAT beginnt mit deren Auflegung zur öffentlichen Auflage, nicht mit der späteren Genehmigung, um die bundesrechtliche Maximaldauer nicht zu überschreiten.
- BGer 1C_174/2025Die Interessenabwägung zwischen Wohnraumschaffung und Grünflächenanforderungen fiel zugunsten der Wohnraumversorgung aus, da die Abweichung von Art. 13 RPUS durch die dringende Wohnungsnot in Genf gerechtfertigt war.
- BGer 1C_60/2025Die Bewilligung einer Baubewilligung setzt voraus, dass der Zugang zum Grundstück für die vorgesehene Nutzung ausreichend ist (Art. 19 und 22 LPT). Die Beurteilung der Suffizienz des Zugangs obliegt primär den kantonalen Behörden, wobei das Bundesgericht nur auf Willkür prüft.
- BGer 1C_125/2025Eine Entschädigung für materielle Enteignung nach Art. 5 Abs. 2 LAT setzt voraus, dass die Nutzungsbeschränkung definitiv und besonders schwerwiegend ist. Provisorische Massnahmen wie eine Zone réservée oder eine vorläufige Bauverbotsregelung (Art. 49 LATC) rechtfertigen keine Entschädigung, solange die Planungsrevision noch nicht in…
- BGer 1C_26/2026Eine kantonale Entscheidung, die eine Planungsvariante wegen unzulässiger Amtsänderungen an den Gemeindereglement zurückweist, ist als Zwischenentscheid nach Art. 93 LTF nur anfechtbar, wenn ein irreparabler Nachteil oder eine besonders aufwendige Beweisaufnahme droht. Dies ist nicht der Fall, wenn die Gemeinde frei bleibt, eine neue…
- BGer 1C_79/2025Die Bewilligung einer Terrainaufschüttung in der Bauzone kann auf Basis einer Notifikation gemäss kantonalem Recht erteilt werden, wenn die Umweltvorschriften eingehalten werden und keine konkreten Anzeichen für eine Verletzung der Bodenschutz- oder Abfallvorschriften vorliegen.
- BGer 1C_575/2024Ein Strassenprojekt muss mit der verbindlichen kommunalen Nutzungsplanung (Regolierungsplan) übereinstimmen; ein nachträglicher Überprüfungsanspruch des Plans nach Art. 21 Abs. 2 LPT setzt einen erheblichen Wandel der Umstände voraus, der hier nicht gegeben ist.
- BGer 1C_594/2025Die Baubewilligung für einen Zaun innerhalb der Bauzone unterliegt der vereinfachten Notifikationsverfahren, wenn keine bundes- oder kantonsrechtlichen Normen betroffen sind. Zivilrechtliche Einwände (z. B. Servituten) sind für die öffentlich-rechtliche Baubewilligung irrelevant.
- BGer 1C_497/2025Die kantonale Beurteilung der ästhetischen Einfügung eines Bauvorhabens in die Landschaft nach Art. 104 Abs. 2 LST ist nicht willkürlich, wenn sie auf objektiven Kriterien und plausiblen Abwägungen beruht. Die fehlende persönliche Benachrichtigung von Grundeigentümern bei einer Planungsvariante ist nicht rechtswidrig, wenn deren…
- BGer 1C_249/2024Ein Terrain de Pétanque unterliegt als dauerhafte und sinnfällige Bodenveränderung der Bewilligungspflicht nach Art. 22 Abs. 1 LAT und ist in einer kommunalen Reservationszone ohne Ausnahmebewilligung unzulässig. Ein Rückbaugebot ist verhältnismässig, wenn es der Durchsetzung der Zonenregelung dient und private Interessen der Nachbarn…
- BGer 1C_271/2025Die Verweigerung einer Baubewilligung für einen Aufzug in einem ISOS-geschützten Gebäude mit Schutzziel A ist rechtmässig, wenn die Massnahme die geschützte Bausubstanz und die innere Raumorganisation irreparabel beeinträchtigt und der öffentliche Schutzinteresse überwiegt.
- BGer 1C_586/2024Die nachträgliche Baubewilligung für die Aufstellung von vier Betonparacarri auf einer im Verkehrsplan als Quartier-/Dienststrasse ausgewiesenen Fläche ist unzulässig, da diese Fläche trotz privater Grundstückszugehörigkeit dem öffentlichen Strassenrecht untersteht und die Paracarri nicht in das Ortsbild passen.
- BGer 1C_547/2024Eine kantonale Reservationszone nach Art. 27 LAT ist rechtmässig, wenn sie der Redimensionierung einer überdimensionierten Bauzone dient und die Freiheit der Planungsbehörde zur Anpassung des Zonenplans sichert, selbst wenn die betroffenen Parzellen im neuen Plan als Bauzone vorgesehen sind.
- BGer 1C_285/2024Die Bewilligung eines Bauprojekts in einer ISOS-geschützten Zone ist nicht bereits dann unzulässig, wenn es nicht allen Merkmalen des Inventars entspricht; vielmehr ist eine Interessenabwägung vorzunehmen, bei der die Schutzziele des ISOS berücksichtigt, aber nicht absolut gesetzt werden.
- BGer 1C_240/2024Die Abbruchbewilligung für ein Gebäude in einem ISOS-Ensemble ist zulässig, wenn das Gebäude selbst nicht als schützenswertes Element erfasst ist und der Abbruch die Schutzziele des ISOS nicht gefährdet.
- BGer 1C_451/2024Ein nicht zonenkonformer Umbau innerhalb der Bauzone kann nach kantonalem Recht (Art. 80 LATC) bewilligt werden, wenn keine sensible Beeinträchtigung der Zone oder Verschlechterung der Nachbarschaftsverhältnisse eintritt. Die Bewertung der Nachteile für den Nachbarn unterliegt nur beschränkter bundesgerichtlicher Überprüfung auf Willkür.
- BGer 1C_670/2024Die Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Innenverdichtung (Art. 1 Abs. 1 und 2 LAT) und dem Schutz des Quartiercharakters ist nicht willkürlich, wenn der betroffene Perimeter heterogen bebaut ist und ein Densifizierungspotenzial aufweist. Die Zuständigkeit für die Annahme eines Quartierplans liegt beim kommunalen…
- BGer 1C_612/2024Die kantonale Rekursinstanz darf die autonome Auslegung kommunaler Bauvorschriften durch die Gemeinde nicht durch ihre eigene ersetzen, sofern diese nicht gegen übergeordnetes Recht verstösst. Die Abrogation einer Baugrenze durch einen Teilplan ist auch dann wirksam, wenn die betroffene Parzelle nicht explizit auf der Plan-Karte…
- BGer 1C_388/2024Die Baubewilligung prüft nur die Konformität mit dem öffentlichen Recht; zivilrechtliche Verfügungsbefugnisse über das Grundstück sind für die Erteilung irrelevant und müssen allenfalls vor dem Zivilgericht geltend gemacht werden.
- BGer 1C_393/2024Die Baubewilligungsbehörde prüft nicht die zivilrechtliche Verfügungsbefugnis über das Grundstück, sondern nur die Übereinstimmung des Projekts mit dem öffentlichen Recht. Zivilrechtliche Hindernisse wie fehlende Verfügungsbefugnis sind vor dem Zivilgericht geltend zu machen.
- BGer 1C_644/2023Die Anordnung einer kantonalen Reservationszone zur Sicherung der Planungsfreiheit bei überdimensionierter Bauzone ist rechtmässig, wenn sie der Erfüllung einer bundesrechtlichen Planungsverpflichtung (Art. 15 Abs. 2 LAT) dient und verhältnismässig ist.
- BGer 1C_597/2023Die Bewilligung für die Installation von Betonblöcken (Körpermorts) und Bargen ausserhalb der Bauzone im Genfersee ist rechtmässig, da die Standortgebundenheit nach Art. 24 LAT gegeben ist und die Interessenabwägung korrekt durchgeführt wurde.
- BGer 1C_327/2024Ein Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone wird ohne Objekt, wenn das Gebäude vor der Entscheidung fast vollständig abgerissen wird. Die kantonale Entscheidung, den Rechtsstreit als gegenstandslos zu erklären, ist nicht willkürlich.
- BGer 1C_715/2024Das Bundesgericht bestätigt die kantonale Baubewilligung für ein Wohngebäude in der Zone R3b, da die Vorinstanz die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen korrekt geprüft hat und keine willkürlichen Feststellungen vorliegen.
- BGer 1C_722/2024Ein Entscheid über die Rückweisung einer Sache zur Ergänzung der Instruction ist eine Zwischenentscheidung und nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 LTF anfechtbar. Die bloße Verlängerung des Verfahrens stellt keinen irreparablen Nachteil dar.
- BGer 1C_723/2024Das Bundesgericht tritt auf den Rekurs nicht ein, da die angefochtene Entscheidung als Zwischenentscheid (Rückweisung zur Ergänzung der Instruktion) nicht final ist und kein irreparabler Nachteil vorliegt.
- BGer 1C_495/2023Die Abwägung der Interessen im Rahmen eines Gestaltungsplans (PQ) ist Sache der kantonalen Behörden, sofern die Eigentümerinteressen angemessen berücksichtigt werden. Eine Verletzung der Eigentumsgarantie liegt nicht vor, wenn der Plan eine messteuernde Bodennutzung und verdichtetes Bauen im Kontext von Wohnungsmarktspannungen verfolgt…
- BGer 1C_361/2023Bei der Abwägung zwischen dem Schutz eines ISOS-Objekts mit Ziel A und der Installation einer Mobilfunkantenne als Bundesaufgabe kann der Schutz des national bedeutsamen Kulturguts Vorrang haben, wenn die Beeinträchtigung sichtbar ist und kein übergeordnetes nationales Interesse an der Netzabdeckung besteht.
- BGer 1C_362/2023Bei einer Mobilfunkantenne in einem ISOS-geschützten Gebäude mit Schutzziel A überwiegt das nationale Interesse an der Erhaltung des Baukulturguts gegenüber dem Interesse an der Netzabdeckung, wenn die Antenne sichtbar ist und die Netzabdeckung bereits ausreichend ist.
- BGer 1C_567/2023Das Bundesgericht bestätigt die kantonale Bewilligung für ein Wohn- und Bürogebäude in der Zone Centre III von Sion, da die Vorinstanz die baurechtlichen Vorschriften (insbesondere zu Etagenanzahl, Abständen und Parkplätzen) nicht willkürlich angewendet hat.
- BGer 1C_212/2023Eine Mobilfunkantenne kann ausserhalb der Bauzone bewilligt werden, wenn die Standortgebundenheit nach Art. 24 LPT erfüllt ist und keine überwiegenden Interessen (z. B. Landschaftsschutz) entgegenstehen. Ein Planungsvakuum rechtfertigt allein keinen Aufschub der Bewilligung.
- BGer 1C_298/2023Eine Baubewilligung für Sanierungsarbeiten an einem bestehenden Gebäude in einer Zone von allgemeinem Interesse (Art. 101 RCC) ist auch ohne formelle Änderung der Nutzung zulässig, wenn die Arbeiten keine grundlegende Änderung der Nutzung bewirken und die Zone konform genutzt wird. Eine Planpflicht besteht nur bei nicht zonengerechten…
- BGer 1C_257/2023Ein Plan de site, der die bauliche Nutzung einer Parzelle in einer geschützten Zone zur Bewahrung des historischen, architektonischen und landschaftlichen Charakters eines Dorfes (ISOS) einschränkt, ist mit dem Grundrecht auf Eigentum (Art. 26 BV) vereinbar, sofern die Massnahme auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, einem…
- BGer 1C_77/2024Ein Entscheid über die Rückweisung eines Baubewilligungsverfahrens zur Ergänzung der Abklärung von Biotopschutz, Baumfällungen und Kompensationsmassnahmen ist als incidenter Entscheid nicht sofort anfechtbar, wenn die Vorinstanz noch über ausreichende Entscheidungsfreiheit verfügt.
- BGer 1C_532/2022Ein Gebäude in der Bauzone, das an die Grenze zu einer landwirtschaftlichen Zone grenzt, ist zulässig, wenn die Auswirkungen auf die benachbarte Zone insignifikant sind und keine Überschreitung der Grundstücksgrenze vorliegt. Die Beurteilung der Auswirkungen muss auf konkreten Umständen wie Topographie, Nutzungsart und Grösse des…
- BGer 1C_55/2023Die Demolitionsanordnung einer ohne Bewilligung erstellten und die Mindestdistanz zum Wald verletzenden Schwimmbeckenanlage ist verhältnismässig, wenn die Rechtswidrigkeit definitiv feststeht und das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung der Legalität überwiegt.
- BGer 1C_112/2023Bau- und Installationen in der Landwirtschaftszone ohne Bewilligung sind widerrechtlich und müssen im Grundsatz rückgebaut werden, sofern keine Ausnahmegründe (z. B. gute Treu, Proportionalität) vorliegen. Serres-Tunnels, Parkplätze, Hof und Weg gelten als feste Installationen im Sinne von Art. 22 Abs. 1 LAT und unterstehen der…
- BGer 1C_514/2022Das Bundesgericht hebt den kantonalen Entscheid auf, weil die Vorinstanz die Interessenabwägung zwischen dem privaten Bauvorhaben und der geplanten kommunalen Zone réservée nicht vorgenommen hat. Die Abwägung muss insbesondere die Wirkung der Zone réservée (Art. 49 LATC) auf das Baugesuch berücksichtigen.
- BGer 1C_297/2022Ein übermässiges Bauzonenpotenzial und die alternde Nutzungsplanung rechtfertigen einen incidenten Kontroll der Planungsvorgaben; die Baubewilligung für 70 Wohnungen ist daher aufzuheben.
- BGer 1C_596/2022Ein widerrechtlich in Kraft gesetzter Nutzungsplan (PGA 2007) darf nicht als Grundlage für eine Baubewilligung dienen, wenn er später vom Bundesgericht aufgehoben wird. Bei Vorliegen eines überwiegenden öffentlichen Interesses ist das zum Zeitpunkt der letzten kantonalen Entscheidung geltende Recht anzuwenden, selbst wenn dies zur…
- BGer 1C_521/2022Ein Bauprojekt mit zwei rechtwinklig zueinander stehenden Gebäudeteilen, die keine ausreichende äußere oder innere Kontinuität aufweisen, gilt als zwei separate Gebäude und verstößt damit gegen die im Zonenreglement geforderte disperse Bauordnung.
- BGer 1C_473/2022Die kantonale Beurteilung, dass ein geschützter Baum durch die Projektbedingungen ausreichend geschützt ist und keine Abstandsausnahme nach kantonalem Recht erforderlich ist, ist nicht willkürlich. Die Beschwerdeführer können keine konkrete Verletzung des Bundesumweltrechts nachweisen.
- BGer 1C_157/2022Ein incidenter Kontrollantrag zu einem alten, aber nicht obsoleten Nutzungsplan ist nur bei substantiellen Änderungen der Umstände zulässig. Die bloße Alter des Plans oder lokale Entwicklungen ohne planerische Relevanz rechtfertigen keine Überprüfung.
- BGer 1C_770/2021Das Bundesgericht tritt auf den sofortigen Rekurs gegen eine Zwischenentscheidung im Rahmen einer Ortsplanungsrevision nicht ein, da die Entscheidung nicht final oder teilweise final ist und keine irreparable Präjudizierung vorliegt.
- BGer 1C_382/2021Die Baubewilligung für einen Stützmauer- und Terrassierungsbau ist rechtmässig, wenn die Unterlagen ausreichen, um die Konformität mit den Zonenplänen und den Auflagen (insbesondere zum Schutz des Lebensraums von Bäumen) zu prüfen. Die kantonalen Anforderungen an die Präzision der Pläne sind nicht Gegenstand der bundesrechtlichen…
- BGer 1C_368/2021Ein präjudizieller Kontrollantrag eines Nutzungsplans im Rahmen einer Baubewilligung ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn sich die Umstände seit der Planerstellung erheblich verändert haben. Die Erschliessung muss technisch und rechtlich ausreichend sein, ohne übermässige Gefahren für die Nutzer zu schaffen.
- BGer 1C_319/2022Die Frist zur Anfechtung von Nutzungsplanänderungen beginnt mit der ordnungsgemässen Veröffentlichung; eine persönliche Benachrichtigung der Grundeigentümer ist nach altem kantonalem Recht nicht vorgeschrieben. Eine nachträgliche Fristwiederherstellung scheitert an der mangelnden Darlegung eines entschuldbaren Hindernisses.
- BGer 1C_594/2021Eine Ausnahmebewilligung für Installationen ausserhalb der Bauzone nach Art. 24 LAT ist zulässig, wenn die Standortgebundenheit durch die Destination objektiv begründet ist und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Die Provisorität der Installation erleichtert die Bewilligung.
- BGer 1C_350/2021Die Interessenabwägung zwischen baulicher Nutzung und Schutz des ISOS-Perimeters fiel zugunsten des Bauvorhabens aus, da die konkrete Integration in das bestehende, bereits stark überformte Quartier keine landschaftliche oder ästhetische Beeinträchtigung darstellte und die Erschliessung den Anforderungen von Art. 19 LAT genügte.
- BGer 1C_556/2021Die Interessenabwägung zur Ausweisung einer Zone für gewerbliche Aktivitäten muss vollständig sein, insbesondere unter Berücksichtigung regionaler Bedürfnisse und der Anforderungen des ISOS. Ein unvollständiger Abwägungsprozess führt zum Rückweis an die Vorinstanz.
- BGer 1C_355/2021Eine ohne Bewilligung erstellte Abweichung von einem geltenden Nutzungsplan (hier: Überschreitung der zulässigen Wohnungsanzahl) muss auch bei bevorstehender Planänderung in Konformität gebracht werden, sofern die neue Planung noch nicht in Kraft ist und kein positiver antizipatorischer Effekt anerkannt werden kann. Die Anordnung der…
- BGer 1C_53/2021Ein Schulzentrum in einer Zone öffentlicher Nutzung ist auch bei grosser Dimension nicht zwingend planungspflichtig, wenn es der Zonenordnung entspricht und keine besonderen Umweltauswirkungen hat. Die Erteilung einer Baubewilligung ist in diesem Fall zulässig.
- BGer 1C_504/2020Das Bundesgericht bestätigt die kantonale Bewilligung für den Bau eines Chalets mit zwei Wohnungen in einer Wohnzone, da die Vorinstanz die kommunalen Bauvorschriften nicht willkürlich angewendet hat und keine übermässige Beeinträchtigung der Nachbarinteressen vorliegt.
- BGer 1C_630/2020Ein Bauvorhaben in der Zone öffentlicher Nutzung kann auch ohne spezifische Planungsanpassung bewilligt werden, wenn es zonenkonform ist und keine erhebliche Umweltbeeinträchtigung verursacht. Bei Eingriffen in den Gewässerraum ist jedoch eine präzise Abgrenzung der betroffenen Flächen erforderlich, insbesondere wenn die…
- BGer 1C_333/2019Die Anwendung der Empfehlungen von Agroscope (2018) zur Bestimmung der Mindestabstände für Biogasanlagen muss im Einzelfall überprüft werden, da die pauschalen Berechnungsformeln nicht alle relevanten Umstände (z. B. Substrattyp, Reduktionsmassnahmen) berücksichtigen. Im konkreten Fall rechtfertigt die kurze Distanz von ca. 100 m zu…
- BGer 1C_640/2020Ein Plan d'affectation (pdq), der im Rahmen der Adoption eines Plan général d'affectation (PGA) 2006 überprüft und in Kraft gehalten wurde, gilt als gültig und bedarf keiner erneuten Prüfung. Die ISOS-Schutzzielstufe C rechtfertigt keine Planrevision, wenn der pdq bereits weitgehend realisiert ist und keine schützenswerten Gebäude…
- BGer 1C_3/2021Ein Wechsel der Nutzung eines Gebäudes ausserhalb der Bauzone nach Art. 24a LAT ist nur zulässig, wenn er keine Auswirkungen auf Territorium, Erschliessung oder Umwelt hat. Eine Massnahme, die den Zugang zu einem solchen Gebäude auf zwei Tage pro Woche beschränkt, ist verhältnismässig, um diese Bedingung zu erfüllen.
- BGer 1C_218/2020Die Anordnung kantonaler Reservationszonen auf den Grundstücken des Beschwerdeführers ist rechtmässig, da sie auf einem objektiven Überdimensionierungsbefund der Bauzone der Gemeinde Epalinges basiert und den Behörden die notwendige Planungsfreiheit zur Anpassung der Nutzungsplanung gemäss Art. 27 LAT gewährt.
- BGer 1C_412/2020Die nachträgliche Bewilligung eines dauerhaften Parkplatzes für ein Einkaufszentrum ist unzulässig, wenn die Strasseninfrastruktur die zusätzliche Verkehrsbelastung nicht aufnehmen kann (Art. 53 LStr/TI).
- BGer 1C_491/2020Ein Gebäude, das ursprünglich nur temporär genutzt wurde, darf nicht durch Umbauten in eine dauerhafte Nutzung überführt werden, da dies eine wichtige Änderung der Nutzung im Sinne von Art. 42 Abs. 3 lit. c OAT darstellt und die Identität der Konstruktion nicht gewahrt bleibt.
- BGer 1C_523/2019Die Vorinstanz hat zu Recht den ergänzenden Baugesuchsantrag aufgrund Überschreitung der maximal zulässigen überbauten Fläche nach dem geltenden kommunalen Regelwerk (RPE 1972) abgelehnt. Die Anwendung des zum Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung geltenden Rechts ist nicht willkürlich.
- BGer 1C_361/2020Die Auszonung isolierter Bauzonen am Rande eines Gewässers widerspricht dem Konzentrationsprinzip (Art. 1 Abs. 2 lit. a bis LAT) und ist auch bei bestehenden Baubewilligungen oder Planungsversprechen unzulässig, wenn sie dem übergeordneten Raumplanungsrecht zuwiderläuft.
- BGer 1C_231/2019Eine 32'761 m² grosse, als Sport- und Freizeitfläche genutzte Parzelle in der Zone IV 'Industrie' kann nicht als 'largely built' im Sinne von Art. 36 Abs. 3 LAT qualifiziert werden, da sie quantitativ und qualitativ eine eigenständige Funktion als Freiraum erfüllt und keine Lücke im bebauten Gebiet darstellt. Eine Baubewilligung für ein…
- BGer 1C_79/2020Die Ausnahmebewilligung für die Umnutzung eines landwirtschaftlichen Hangars zur Tierhaltung als Freizeitnutzung ausserhalb der Bauzone setzt nach Art. 24e LAT eine räumliche Nähe zum Wohngebäude voraus, die hier nicht gegeben ist.
- BGer 1C_619/2019Ein Kontrolle incident der Nutzungsplanung im Rahmen einer Baubewilligung ist ausnahmsweise zulässig, wenn sich die Umstände im Sinne von Art. 21 Abs. 2 LAT sensibel verändert haben, insbesondere bei Überdimensionierung der Bauzone und fehlender Umsetzung des Plans.
- BGer 1C_671/2019Die Einrichtung einer Reservationszone nach Art. 27 LAT ist rechtmässig, wenn eine Anpassung der Nutzungsplanung aufgrund überdimensionierter Bauzonen erforderlich ist und die Zone den Kriterien der LAT entspricht. Die Proportionalität ist gewahrt, wenn die Massnahme der Planungssicherheit dient und der betroffene Perimeter sachgerecht…
- BGer 1C_292/2019Die nachträgliche Legalisierung von Anlagen und der Nutzung einer Parzelle ausserhalb der Bauzone für Aeromodellismus erfordert eine kantonale Sonderbewilligung nach Art. 24 LAT. Diese setzt voraus, dass die Standortgebundenheit der Anlage oder Nutzung sowie das Fehlen übergeordneter Interessen nach Art. 24 lit. a und b LAT nachgewiesen…
- BGer 1C_257/2019Die kantonale Instanz hat zu Recht festgestellt, dass eine Überschreitung der maximalen SBPU im Quartierplan nicht durch eine Ausnahmbewilligung nach Art. 85 LATC oder Art. 97 RC gedeckt ist, da die Voraussetzungen für eine Abweichung nicht erfüllt sind.
- BGer 1C_652/2019Eine Entscheidung von Rinvio ist als Zwischenentscheid nach Art. 93 LTF nur anfechtbar, wenn ein irreparabler Nachteil droht oder eine sofortige Endentscheidung möglich ist. Dies ist nicht der Fall, wenn die Vorinstanz die Sache zur Anpassung der Norm an die Planungsziele zurückweist.
- BGer 1C_46/2019Ein neuer Baubewilligungsantrag nach Aufhebung der ersten Bewilligung kann ohne neue öffentliche Auflage erteilt werden, wenn die Änderungen von untergeordneter Bedeutung sind und keine zusätzlichen Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft verursachen. Die kantonale Interpretation der Vorschriften zur Enquête-Pflicht ist massgebend,…
- BGer 1C_422/2018Die Bewilligung von Wohnungen als touristische Beherbergung nach Art. 7 LRS setzt voraus, dass diese dauerhaft für Kurzaufenthalte von Gästen zur Verfügung gestellt werden und entweder im selben Gebäude wie der Hauptwohnsitz des Eigentümers liegen oder Teil eines organisierten Beherbergungsbetriebs sind. Eine Vermietung über…
- BGer 1C_72/2019Ein Bauprojekt kann während eines laufenden Remaniement parcellaire urbain (RPU) gemäss Art. 18 LRRL verweigert werden, wenn es die Umsetzung des RPU behindert, selbst wenn der zugrundeliegende Plan noch nicht in Kraft getreten ist.
- BGer 1C_639/2018Die autonome Auslegung des kommunalen Baureglements durch die Gemeinde ist massgebend, sofern sie nicht willkürlich oder gegen übergeordnetes Recht verstösst. Die kantonale Instanz darf die gemeindliche Interpretation nur bei Überschreitung des Ermessensspielraums oder bei Verstoss gegen Verfassungsprinzipien korrigieren.
- BGer 1C_304/2018Ein Abus de droit bei der Deklaration von Wohnungen als Hauptwohnsitz kann nur angenommen werden, wenn konkrete Indizien vorliegen, dass die beabsichtigte Nutzung als Hauptwohnsitz nicht möglich oder nicht gewollt ist. Ein präjudizieller Kontrollantrag eines Nutzungsplans im Rahmen einer Baubewilligung ist nur ausnahmsweise zulässig,…
- BGer 1C_15/2018Die Frist für die Übergangsregelung des kantonalen Richtplans (PSEM) für die Beurteilung von Kiesabbauprojekten nach dem alten PSAME ist verbindlich; bei Unterschreitung des kantonalen Mindestertrags von 15 m³/m² für SDA-Flächen ist eine Abwägung zugunsten des Abbauprojekts ausgeschlossen.
- BGer 1C_74/2018Die Interessenabwägung nach Art. 24 LAT erfordert eine vollständige Prüfung der Alternativen und eine detaillierte Gewichtung der betroffenen Interessen, insbesondere des Prinzips der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet. Eine unvollständige Abwägung führt zur Aufhebung der Bewilligung.
- BGer 1C_22/2016Die Baubewilligung für den Abbruch und Neubau eines Chalets in der Bauzone 3 ist rechtmässig, wenn die Anpassungen des Projekts keine wesentlichen Änderungen der Hauptmerkmale darstellen und das Vorhaben die ästhetischen und integrativen Anforderungen des kantonalen und kommunalen Rechts erfüllt.
- BGer 1C_426/2017Die unklare Zuordnung einer Parzelle zu einer Zone (zone agricole protégée oder zone agricole I) im Rahmen einer Nutzungsplanungsrevision rechtfertigt die Rückweisung an die Vorinstanz zur Klärung. Die Ausweisung einer Zone de protection de la nature d'importance cantonale entlang eines Gewässers ist jedoch rechtmässig, da sie einem…
- BGer 1C_18/2018Die kantonale Bewilligung einer Bauvorhabens mit Abweichung von der Mindestdistanz zur Waldlisière nach Art. 11 Abs. 2 Bst. c LForêts (GE) ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Voraussetzungen für einen bestehenden Alignement erfüllt sind und die biologische Wertigkeit der Waldlisière nicht beeinträchtigt wird.
- BGer 1C_231/2018Die Organisation von Hundedressurkursen in der Landwirtschaftszone ist nicht durch ihre Bestimmung gemäss Art. 24 LAT gerechtfertigt, und es bestehen übergeordnete Interessen, die einer Ausnahmebewilligung entgegenstehen.
- BGer 1C_171/2018Die Garantie der erworbenen Rechte nach altem kantonalem Recht (Art. 3 aLC) umfasst keine Rekonstruktion oder Ersatzbauten, selbst bei Beibehaltung des Volumens und der äusseren Erscheinung. Eine Abwägung der Interessen ist erst unter neuem Recht (Art. 5 LC) erforderlich.
- BGer 1C_216/2017Die durch Art. 75b BV direkt anwendbare Beschränkung von Zweitwohnungen stellt keine enteignungsgleiche Eigentumsbeschränkung dar, wenn der Eigentümer eine wirtschaftlich zumutbare Nutzung (z. B. Hauptwohnungen oder touristische Nutzung) behält und keine krassen Ungleichheiten vorliegen.
- BGer 1C_429/2017Die Abwägung der Interessen bei der Anpassung eines Teilnutzungsplans für eine EMS-Erweiterung in der Nähe des geschützten Lavaux-Gebiets ist rechtmässig, wenn die planerischen Massnahmen die Schutzgüter angemessen berücksichtigen und die Volumenbegrenzungen sowie architektonischen Auflagen eine hinreichende Integration in die…
- BGer 1C_308/2017Die Änderung der LAT (insbesondere Art. 15 Abs. 2) stellt eine sensible Umstandsänderung dar, die einen incidenten Kontroll des Nutzungsplans nach Art. 21 Abs. 2 LAT rechtfertigt. Die Vorinstanz muss die Plananpassung prüfen, insbesondere ob die exzentrisch gelegene Industriezone den aktuellen Anforderungen an Trennung von Bau- und…
- BGer 1C_5/2017Ein Sondernutzungsplan für eine neue Kiesgrube kann nicht auf eine veraltete kantonale Richtplanung gestützt werden; diese muss vor der Genehmigung des Sonderplans überprüft und angepasst werden (Art. 9 LAT).
- BGer 1C_244/2017Ein kontrollincidenter Eingriff in die Nutzungsplanung ist nur bei sensibler Änderung der Umstände nach Art. 21 Abs. 2 LAT zulässig. Die bloße Ankündigung einer künftigen Rückzonung oder die Überdimensionierung der Bauzone allein rechtfertigen keine Abweichung von der geltenden Planungsgrundlage.
- BGer 1C_554/2016Ein remaniement parcellaire mit Péréquation réelle im Rahmen eines Syndikats für Bodenverbesserungen ist auch nach Inkrafttreten der LAT-Revision vom 15. Juni 2012 (Art. 5 Abs. 1 und 1bis LAT) mit dem Bundesrecht vereinbar, sofern die kantonale Regelung die bundesrechtlichen Mindestanforderungen an die Mehrwertabgabe erfüllt.
- BGer 1C_458/2017Die Messung der Rientranza zwischen zwei Gebäudeteilen einer gestaffelten Baute in Hanglage nach Art. 40 Abs. 2 LE (Tessin) ist nicht willkürlich, wenn sie gemäss Art. 41 Abs. 1 RLE auf die kürzeste Distanz zwischen den Gebäudekörpern abstellt und bei Unterschreitung von 12 m die Höhen der Gebäudeteile kumuliert werden.
- BGer 1C_309/2017Die Bewilligung von Dachlukarnen, die die in Art. 19 und 160 RCAT festgelegte Maximalhöhe von 8 m überschreiten, ist ohne gesetzliche Grundlage willkürlich und damit unzulässig.
- BGer 1C_249/2017Ein Order zur Wiederherstellung des land- und forstwirtschaftlichen Zustands in der Landwirtschaftszone ist auch bei langjähriger Duldung durch die Behörden rechtmässig, wenn die Betroffenen nicht in gutem Glauben handelten und die 30-jährige Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
- BGer 1C_269/2017Das Bundesgericht tritt auf das Rechtsmittel nicht ein, da die Beschwerdeführerin ihre Rügen zur Faktenfeststellung und zur Integration des Bauvorhabens nicht hinreichend substantiiert hat und keine Verletzung von Bundesrecht oder willkürliche Anwendung kantonalen Rechts dargelegt wurde.
- BGer 1C_65/2017Die Baubewilligung für den Abbruch eines Gebäudes und den Neubau eines Wohngebäudes mit Doppelgarage auf einer bereits in der Bauzone liegenden Parzelle verstösst nicht gegen das Koordinationsprinzip (Art. 25a Abs. 2 Bst. d RPG) oder die Bindungswirkung des Nutzungsplans (Art. 21 Abs. 1 RPG), sofern die kantonale Instanz die…
- BGer 1C_159/2017Eine Opposition gegen eine Baubewilligung ist unzulässig, wenn sie nach Ablauf der gesetzlichen Frist eingereicht wird, selbst wenn die Beschwerdeführer die Fristversäumnis mit einer eigenen Version der Fakten zu rechtfertigen versuchen.
- BGer 1C_196/2016Die 30-jährige Frist zur Anordnung der Beseitigung einer illegalen Anlage kann vor Ablauf erlöschen, wenn die zuständige Behörde die Illegalität über Jahre geduldet und damit den Anschein der Rechtmässigkeit erweckt hat, sofern der Betroffene gutgläubig handelt. Kleine Unterhaltsarbeiten an einer geduldeten Anlage sind zulässig, sofern…
- BGer 1C_68/2016Die Einbeziehung eines als Büro genutzten Dachgeschosses (Galetas) in die Berechnung der brutto bebaubaren Geschossfläche ist nicht willkürlich, wenn der Raum aufgrund baulicher Massnahmen (Isolation, Fussbodenheizung) als Wohn- oder Arbeitsraum nutzbar ist und die kommunale Norm (ORL 514.420) keine Ausnahme für gewerblich genutzte…
- BGer 1C_188/2016Ein Mazot in der Landwirtschaftszone II und in einer kantonalen Naturschutzzone kann weder aufgrund einer ordentlichen Bewilligung (Art. 16a, 22 RPG) noch einer ausserordentlichen Bewilligung (Art. 24 RPG) genehmigt werden, wenn keine landwirtschaftliche Nutzung vorliegt und die Standortgebundenheit nicht gegeben ist. Die…
- BGer 1C_496/2015Hors zone à bâtir, les constructions et installations doivent être nécessaires et proportionnées; les immissions lumineuses sind au cas par cas nach LPE zu beurteilen. Die Interpretation kantonaler Planungsvorschriften wird nur auf Willkür überprüft.
- BGer 1C_596/2015Ein Plan de quartier regelt die Elemente einer Baubewilligung nur dann im Sinne von Art. 8 ORSec, wenn er die wesentlichen Elemente wie Standort, Anordnung, Dimensionen und Aussehen der Bauten sowie Nutzungsart und -mass verbindlich festlegt. Indikative Vorgaben genügen nicht.
- BGer 1C_58/2016Ein Gemeinde-Rekurs gegen eine kantonale Baubewilligung für Mobilfunkantennen ist unzulässig, wenn die Beschwerde nicht hinreichend begründet wird und sich nicht mit den massgeblichen kantonalen Normen auseinandersetzt.
- BGer 1C_430/2015Die Baubewilligung für acht Villen in einer Villenzone ist rechtmässig, wenn der Zugang technisch und juristisch ausreichend ist, die Ausnutzungsziffer nach kantonalem Recht (Art. 59 Abs. 4 LCI) eingehalten wird und keine willkürliche Anwendung der Normen vorliegt.
- BGer 1C_268/2015Eine Lagerhalle für Holz außerhalb der Bauzone kann nicht als durch ihre Bestimmung bedingt gelten, wenn sie objektiv in einer Bauzone realisierbar ist. Subjektive wirtschaftliche oder praktische Erwägungen rechtfertigen keine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 LAT.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.