Entscheid vom 10.05.2021 · Kanton GE

BGer 1C_491/2020

Abgewiesen

Ein Gebäude, das ursprünglich nur temporär genutzt wurde, darf nicht durch Umbauten in eine dauerhafte Nutzung überführt werden, da dies eine wichtige Änderung der Nutzung im Sinne von Art. 42 Abs. 3 lit. c OAT darstellt und die Identität der Konstruktion nicht gewahrt bleibt.

BGer 1C_491/2020 vom 10.05.2021 (Abgewiesen)

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.