Entscheid vom 30.10.2020 · Kanton VD

BGer 1C_231/2019

Gutgeheissen

Eine 32'761 m² grosse, als Sport- und Freizeitfläche genutzte Parzelle in der Zone IV 'Industrie' kann nicht als 'largely built' im Sinne von Art. 36 Abs. 3 LAT qualifiziert werden, da sie quantitativ und qualitativ eine eigenständige Funktion als Freiraum erfüllt und keine Lücke im bebauten Gebiet darstellt. Eine Baubewilligung für ein…

BGer 1C_231/2019 vom 30.10.2020 (Gutgeheissen)

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.