Entscheid vom 17.03.2022 · Kanton VD

BGer 1C_53/2021

Abgewiesen

Ein Schulzentrum in einer Zone öffentlicher Nutzung ist auch bei grosser Dimension nicht zwingend planungspflichtig, wenn es der Zonenordnung entspricht und keine besonderen Umweltauswirkungen hat. Die Erteilung einer Baubewilligung ist in diesem Fall zulässig.

BGer 1C_53/2021 vom 17.03.2022 (Abgewiesen)

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Weitere Entscheide dazu

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.